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Experten-Antwort

Kündigung Riestervertrag Anrechnung Kapitalauszahlung auf Hinterbliebenenrente

von HeKe19.01.2026 | 16:16
194 Ansichten
3 Antworten
Meine Schwägerin und Ihr verstorbener Ehemann haben jeweils eigene Riesterverträge. Nach dem Tod des Ehemannes gibt es die Möglichkeit für Sie dessen Riestervertrag u.U. zu kündigen und sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Die Zulagen und die Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Führt in diesem Fall die Auszahlung des Guthabens zu Einkünften die bei Ihrer Hinterbliebenenrente schädlich sind und zu einer Rentenkürzung führen können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2026 | 07:48

Hallo HeKe,

 

Leistungen aus der "Riester-Rente" werden nicht angerechnet.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Werner am 19.01.2026 | 16:50
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Riestervertrag des Ehemannes nicht gekündigt werden muss und somit auch Zulagen und Steuer nicht verlustig gehen, indem man den Vertrag in den der Ehefrau einfließen lässt.
Oh Mannam 19.01.2026 | 16:52
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