Hallo Rallemann,
da Sie bereits Ihren Rentenbescheid erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Ihr Entgelt für die letzten drei Monate vor dem Rentenbeginn (März bis Mai 2024) hochgerechnet wurde.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass im Zeitraum der Hochrechnung - entgegen der ursprünglichen Annahme - Arbeitsentgelt nicht durchgehend bezogen wurde (zum Beispiel Unterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit), hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente.
Bezüglich der Meldung bei Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.