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Experten-Antwort

Kündigung vor der Rente

von Rallemann23.03.2024 | 21:36
557 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe bereits meinen Rentenbescheid und kann ab 01.06.24 in die Rente für Schwerbehunderte gehen. Nun habe ich die Befürchtung, dass mir auf Grund von Krankheit gekündigt wird. Hat das Auswirkungen auf die höhe der Rente ? und muß ich mich Arbeitslos melden ? Gruß Rallemann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rallemann,

 

da Sie bereits Ihren Rentenbescheid erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Ihr Entgelt für die letzten drei Monate vor dem Rentenbeginn (März bis Mai 2024) hochgerechnet wurde.

 

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass im Zeitraum der Hochrechnung - entgegen der ursprünglichen Annahme - Arbeitsentgelt nicht durchgehend bezogen wurde (zum Beispiel Unterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit), hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente.

 

Bezüglich der Meldung bei Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.

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7 Antworten

Mikeam 23.03.2024 | 21:43
Nein
Mikeam 23.03.2024 | 21:44
Wenn sie vor dem Beginn der Rente arbeitslos werden, dann natürlich. Aber sie haben ja sicher auch Kündigungsfrist.
Schadeam 23.03.2024 | 21:54
Hier weiß zwar keiner was Ihr AG so denkt,.... aber: es wäre sehr ungewöhnlich wenn ein AG einen Mitarbeiter rauskündigt 2 Monate bevor er in Rente geht. Aber wenn es denn so käme sind Sie entweder bis zum 31.05. noch krank oder müssten sich alo melden. Wäre ja auch kein Drama, oder? Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist? Erst dort nachlesen bevor Sie sich grundlos sorgen. Alles wird gut.
Alles kein Problemam 23.03.2024 | 21:58
Die Auswirkung einer Kündigung auf die Höhe der Rente ist bei ALG1-Bezug für ein paar wenige Monate sehr gering, weil bei ALG 1-Bezug 80% des bisherigen Rentenbeitrags von der Arbeitsagentur übernommen würden. Aber bei nur noch 2 Monaten bis zur Rente wird sich normalerweise kein Arbeitgeber den Stress einer Kündigung antun, warum auch. Und dann wird eine Kündigung ja auch nicht sofort wirksam, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gibt es ja auch eine gesetzliche Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber nicht unterschreiten darf, selbst wenn im Arbeitsvertrag etwas Kürzeres vereinbart wäre. Sollten Sie allerdings doch eine Kündigung erhalten, müssen Sie sich dann bei Erhalt der Kündigung sofort arbeitslos melden, damit Sie nichht Gefahr laufen, eine Sperre beim ALG1 bekommen.
Rallemannam 23.03.2024 | 23:27
Danke für die Auskünfte. Die Höhe meines Rentenbezuges steht ja schon fest. Ich hoffe mal das Beste.
ThomasRam 24.03.2024 | 11:18
So einfach darf Ihr AG nun auch wieder nicht kündigen. Schwerbehindert -> zusätzlicher Kündigungsschutz Außerdem 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach Krankengeld. ca 80% Rentenbeiträge bei ALG I Bezug Finanziell ist da kaum ein großer Unterschied zu erwarten. Arbeitslos müssen Sie sich nur melden, um ALG I und KV/PV zu erhalten. Allerdings zahlt die Arbeitsagentur wohl auch nur bei einer gerechtfertigten Kündigung, ansonsten müßten Sie den AG verklagen.
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