Hallo Kalingo,
durch einen Minijob kann Ihre Tochter auch jetzt schon Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, die für sämtliche Wartezeiten und die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet werden.
Ab welchem monatlichen Einkommen dies sinnvoll ist, können Sie in der Broschüre auf den Seiten 12-13 unter folgendem Link nachvollziehen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2023_7.html
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