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Experten-Antwort

Können auch schon 15-jährige Rentenpunkte durch Minijob erwerben?

von Kalingo13.08.2023 | 17:00
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5 Antworten
Hallo, unsere 15-jährige Tochter möchte sich gerne mit Nachhilfe und kleinen Haushaltsdienstleistungen bei unseren Nachbarn ein kleines Taschengeld hinzuverdienen. Prinzipiell finden wir als Eltern das ganze auch gut und möchten diesen Wunsch auch dazu nutzen, sie an die allgemeine Verantwortung durch einen Job heranzuführen. Eigentlich wäre dazu ein offilzieller Minijob im Privatbereich bestens geeignet. Würde sie im Alter von 15 Jahren dann auch schon Rentenpunkte und Rentenzeiten erwerben, wenn sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2023 | 11:01

Hallo Kalingo,

 

durch einen Minijob kann Ihre Tochter auch jetzt schon Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, die für sämtliche Wartezeiten und die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. 

Ab welchem monatlichen Einkommen dies sinnvoll ist, können Sie in der Broschüre auf den Seiten 12-13 unter folgendem Link nachvollziehen:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2023_7.html

4 Antworten

KSCam 13.08.2023 | 18:46
Ja das geht, sie müssen die junge Dame nur davon überzeugen, dass es für sie sinnvoll ist sich die 3,6% Eigenanteil nicht auszahlen zu lassen. Das Mädel hat bei 520€ vielleicht jeden Monat lieber 18 € mehr ausgezahlte Kohle als die Option später für jedes Minijobjahr 1 € mehr Rente zu haben. In 50 Jahren oder so
Werner67am 14.08.2023 | 06:05
Bitte beachten: Falls es sich um einen Minijob in einem Privathaushalt handelt, ist der Eigentanteil höher (13,6% statt 3,6%). Und wenn der Monatslohn unter 175,- EUR liegt, kann der prozentuale Eigenanteil sogar noch höher werden.
ThomasRam 14.08.2023 | 09:35
Ja. Die Monate sind (detrzeit) wichtig für spätere Auszahlungsoptionen, die Rentenpunkte sind eher vernachlässigbar. Der AG Beitrag zählt für die Rentenhöhe mit, im Gegensatz zur versicherungsfreien Beschäftigung - da freut sich der Staat / DRV über die AG Beiträge. Ab 16 könnte Versicherungsfreiheit im Minijob sinnvoll sein. Dann kann Sie die Beitragshöhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei wählen. Ideal, wenn z.B. die Verwandschaft per 'zweckgebundener Schenkung' hier höhere Beiträge ermöglicht. Verschiedene Nachzahlungsmöglichkeiten wären später theoretisch noch möglich.
Klugpuperam 14.08.2023 | 10:45
Theoretisch schon ab 13. Wegen Mindestbemessungsgrundlage aufpassen, sonst leidet die Motivation.
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