Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo weiß es nicht,
nein das ist nicht möglich. Pflichtbeiträge aus Minijob sind zwar Grundrentenzeiten, d. h. sie werden für die erforderlichen mindestens 33 Jahre berücksichtigt, aber sie werden zu gering bewertet, liegen unter dem Mindestwert und sind damit keine Grundrentenbewertungszeiten.
Guten Morgen FS,
so ist es, das haben Sie richtig verstanden.
Hallo weiß es nicht und GR,
Danke GR, für den Hinweis, ich liege tatsächlich falsch mit meiner Aussage – zu schnell gelesen…
Tatsächlich ist es so, dass durch den versicherungspflichtigen (!) Minijob die 33 Jahre erfüllt werden können. Der Zuschlag wird dann aus den Grundrentenbewertungszeiten ermittelt – hier zählt der Minijob nicht mit.
Aber die Voraussetzungen der Mindestvoraussetzungen (der 33 Jahre Grundrentenzeiten) müssen bis zum Vormonat des Rentenbeginns bzw. des Leistungsfalls erfüllt sein, damit zu dieser Rente ein Zuschlag gezahlt werden kann. Der Grundrentenzuschlag kann somit nicht für die laufende EM-Rente gezahlt werden, auch nicht, wenn die Mindestzeit durch den Minijob erfüllt wird. Der Grundrentenzuschlag kann dann erst bei der folgenden ALtersrente berücksichtigt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.