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Kollege fast blind und muß trotzdem arbeiten ?

von Torsten Pfau11.09.2012 | 14:38
3739 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ein Kollege von uns ist seit 3 Wochen in der Wiedereingliederung. Der Mann ist so gut wie blind und dennoch wurde sein Rentenantrag abgelehnt. Das ist nicht nur für Ihn eine Katastrophe, sondern für uns Kollegen nur noch beschämend, so etwas mit ansehen zu müssen ! Mir will es einfach nicht in den Kopf, was das soll, der Mann quält sich richtig, weil er einfach nichts mehr sieht. Er war fast 1,5 Jahre krank und wurde in der zeit mehrfach operiert, er kann seinen Job nicht mehr erledigen, das ist unmöglich. Wir hatten in der Zeit einen jungen Leiharbeiter, der übernommen worden wäre und jetzt mußte er wieder gehen und die Arbeit wurde auf uns alle verteilt, weil der blinde Kollege diese nicht mehr verrichten kann. Es ist einfach nur noch eine Zumutung was heute ab geht und vom Staat einfach auf den Betrieben und ihren Mitarbeitern abgeladen wird. Ich zahle schließlich in die Rentenkasse ein und Steuern, damit solchen Leuten geholfen wird und nicht damit sich nutzlose Theoretiker die Taschen vollstopfen. Danke fürs Lesen Thorsten Pfau

15 Antworten

R.A.am 11.09.2012 | 14:54
Viele erblindete Menschen stellen Tag für Tag unter Beweis, dass sie noch Vollzeitarbeit in einer Telefonzentrale verrichten können. Somit dürfte die Vermutung, dass erblindete Menschen automatisch erwerbsunfähig bzw. vollständig erwerbsgemindert sind, eindeutig widerlegt sein. Wenn Ihr Kollege mit der Entscheidung über seinen Rentenantrag nicht einverstanden ist, kann er dagegen Widerspruch erheben und danach Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Dabei sollte allerdings bedacht werden, dass er offensichtlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen wurde und dass man keinesfalls von ihm erwartet, dass er seine bisherige Tätigkeit weiterhin ausüben kann und soll. Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen Sie übrigens nicht umsonst. Irgendwann profitieren Sie wahrscheinlich selbst davon!
Torsten Pfauam 11.09.2012 | 15:13
Wir sind ein IT Unternehmen, alle arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Selbst die Sekretärinnen, die bei uns den Telefondienst untereinander aufteilen, haben einen Bildschirm vor der Nase. Wie soll denn ein fast Blinder das bewerkstelligen ? Wissen Sie, so ein Erlebnis demoralisiert auch die Kollegen, viele fangen an sich Gedanken darüber zu machen: "Wie siehts bloß aus, wenn ich mal so weit bin ? vom Staat habe ich ja nichts mehr zu erwarten, wie man sieht." Das sind einschneidende Erlebnisse, die die ganze Betriebsmoral gefährden ! Torsten Pfau
Erwinam 11.09.2012 | 16:47
Nur machen Sie mal halb lang... Mann .. Mann..
Rentner in speam 11.09.2012 | 20:42
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Wissen Sie, so ein Erlebnis demoralisiert auch die Kollegen, viele fangen an sich Gedanken darüber zu machen: "Wie siehts bloß aus, wenn ich mal so weit bin ? vom Staat habe ich ja nichts mehr zu erwarten, wie man sieht." Sie sind echt gut! Das sind einschneidende Erlebnisse, die die ganze Betriebsmoral gefährden !
Ihr Kollege hatte die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einzulegen und danach den Klageweg zu beschreiten. Da die Widerspruchsfrist aber offensichtlich verstrichen ist, bleibt nur noch ein Neuantrag. (Der dann sinnvollerweise mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht oder eines Sozialverbandes, wie den SoVD oder den VdK, gestellt werden sollte.) Es ist tatsächlich nicht immer einfach, die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Unmöglich ist es aber auch nicht, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Mehrere hunderttausend Mitbürger beziehen aus gesundheitlichen Gründen eine Frührente. Nicht wenige von ihnen gehen sogar noch arbeiten, um sich etwas hinzu zu verdienen. Das wäre wohl kaum möglich, wenn "man vom Staat nichts mehr zu erwarten hätte", wie Sie andeuteten. Wer wirklich erwerbsunfähig ist, gibt sich auch nicht kampflos mit einem Ablehnungsbescheid zufrieden. Es sei denn, er kann doch noch arbeiten..... MfG
R.A.am 11.09.2012 | 18:39
Zitat von Torsten Pfau anzeigenausblenden
Ihr Kollege hatte die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einzulegen und danach den Klageweg zu beschreiten. Da die Widerspruchsfrist aber offensichtlich verstrichen ist, bleibt nur noch ein Neuantrag. (Der dann sinnvollerweise mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht oder eines Sozialverbandes, wie den SoVD oder den VdK, gestellt werden sollte.) Es ist tatsächlich nicht immer einfach, die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Unmöglich ist es aber auch nicht, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Mehrere hunderttausend Mitbürger beziehen aus gesundheitlichen Gründen eine Frührente. Nicht wenige von ihnen gehen sogar noch arbeiten, um sich etwas hinzu zu verdienen. Das wäre wohl kaum möglich, wenn "man vom Staat nichts mehr zu erwarten hätte", wie Sie andeuteten. Wer wirklich erwerbsunfähig ist, gibt sich auch nicht kampflos mit einem Ablehnungsbescheid zufrieden. Es sei denn, er kann doch noch arbeiten..... MfG
maxundmoritzam 12.09.2012 | 10:54
Torsten Das Integrationsamt kann für die Einrichtung des Arbeitsplatzes helfen! Frage was heißt eigentlich fast blind..... Wie hoch ist den sein Schwerbehindertengrad? Außerdem müsste Ihm wenn es so ist wie Sie schreiben mindestens eine Teilerwerbsrente zustehen(Gegenfalls altersbedingt Bu-Rente)! Er war ja sicherlich auch in einer beruflichen Reha wo geprüft wurde was noch machbar ist, gut die Entscheiden auch gerne im Sinne des DRV aber dieser Bericht ist sicherlich auch interessant! Ja Ihr Kollege ist für Sie eine Belastung weil Sie seine ARbeit mitmachen müssen.... Ja ich kenne das ist eine schwierige Situation nur von der anderen Seite.....
...am 12.09.2012 | 07:01
Es gibt auch Menschen, die trotz ihrer Blindheit einen Bildschirmarbeitsplatz haben. Da gibt es so kleine technische Hilfsmittelchen, die dies ermöglichen. Sprechen Sie doch mal den Chef darauf an oder Ihr Kollege fragt bei der RV nach, ob diese die Kosten dafür im Rahmen der beruflichen Reha übernimmt...
Torsten Pfauam 12.09.2012 | 12:16
Der Kollege hatte einen Rehaantrag gestellt, der auch abgelehnt wurde. Dagegen legte er Widerspruch ein und die Bewilligung kam dann nachdem er bereits wieder angefangen hatte zu arbeiten. Dann ist er eben nicht mehr in Reha gegangen. Weil sein Aufnahmetermin in der Rehaklinik war auch bereits verstrichen. So lange brauchte die Rentenversicherung für die Prüfung seiner Anträge. Einen Schwerbehindertenausweis hat er keinen. Das mit seiner Erblindung kam relativ schnell. Es geht mir nicht darum wegen Arbeitsmehrbelastung sondern darum daß ich nicht verstehe, daß ältere, die nicht mehr arbeiten können zurück in die Betriebe geschickt werden, während Junge keine festen Arbeitsverträge mehr bekommen. Was soll das ? Wie schlecht er sieht, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls sitzt er vor dem PC mit einem Vergrößerungsglas, bei größtmöglichem Schriftbild. Dabei tränen ständig seine Augen. Einfach ein unmöglicher Zustand so was. Torsten Pfau
Erwinam 12.09.2012 | 11:34
" und die Arbeit wurde auf uns alle verteilt, weil der blinde Kollege diese nicht mehr verrichten kann." Wer solche Kollegen wie Sie hat braucht keine Feinde mehr. Alleine mit diesem Satz ist klar worum es dem ach so um den blinden Arbeitskollegen besorgtem eigentlich geht. Erbärmlich !
Bürokratam 12.09.2012 | 12:36
Ihre Geschichte hat Lücken... Er hätte seinen Reha-Bewilligungsbescheid erhalten aber der Antrittstermin sei da bereits verstrichen?? No way, das geht nicht... die RV bewilligt die Reha und die Klinik legt DANACH den Termin fest. Sorry, aber selber Schuld, dass er die Reha nicht mehr angetreten hat. Hätte er doch gehen sollen, dort hätte man ihn bestimmt auf seine Möglichkeiten der weiteren Berufstätigkeit - ggf. bei einem anderen Arbeitgerber, oder in einem anderen Beruf - hingewiesen. Er sollte sich ob seiner nicht angetretenen Reha nochmal mit Klinik oder RV-Träger in Verbindung setzten, ich würde diese Reha auf jeden fall durchziehen.... Was hat er den schlimmstenfalls zu verlieren....?
maxundmoritzam 12.09.2012 | 13:24
Thorsten! Warum hat er den Antritt verstreichen lassen gerade wenn er ein paar Tage gearbeitet hat wusste er doch ganz genau es funktioniert nicht mit der Arbeitsaufnahme! Erstens sollte dringend ein neuer Antrag zur beruflichen bzw. medizinischen Reha gestellt werden! Zweitens sofort ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden! Drittens mit einem Sozialverband (z.b. VdK) Kontakt aufgenommen werden um die genaue Vorgehensweise zu erörtern! Wie lange mach das der Arbeitgeber und seine Mitarbeiter mit? In der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst steht man doch da ganz schnell auf der Abschussliste, im besonderen wenn man keinen erweiterten Kündigungsschutz hat! Allerdings kann ich Ihren Kollegen auch nicht verstehen, er muss doch in solch einer Situation auch aktiv etwas für sich selber tun bzw. er sieht ja selber das es so nicht geht! Vermutlich ist er sich selber noch im Klaren darüber was er jetzt machen soll! Deshalb solle er sich dringend beraten lassen, den irgendwann wird Ihm unter Umständen jemand die Entscheidung abnehmen ohne das er noch mit entscheiden kann oder darf! Max
Erwinam 12.09.2012 | 15:52
Die ganze Geschichte ist doch an den Haaren herbeigezogen und völlig unglaubwürdig.
Herr Barduscham 12.09.2012 | 21:49
Der Schäuble sitzt im Rollstuhl, hat eine rote Nase und ist noch ganz emsig im Amt. An dem kann sich manch einer ein Beispiel nehmen.
Arbeitnehmeram 13.09.2012 | 06:36
Frage an Herrn Bardusch. Warum hat Schäuble ne rote Nase im Amt? Ist er als Christdemokrat nicht verpflichtet ne schwarze Nase zu haben? Und . Ein Rollstuhl schützt nicht vor Ämtern.
Eva Zwergam 13.09.2012 | 08:42
Der Schäuble sitzt im Rollstuhl, hat eine rote Nase und ist noch ganz emsig im Amt. An dem kann sich manch einer ein Beispiel nehmen.
Frage an Herrn Bardusch. Warum hat Schäuble ne rote Nase im Amt? Ist er als Christdemokrat nicht verpflichtet ne schwarze Nase zu haben? Und . Ein Rollstuhl schützt nicht vor Ämtern.
Na Klinkenputzer, schon wieder am saufen.
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