Hallo Steinii,
davon ausgehend, dass mit Erreichen des 65. Lebensjahres die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind, ist dies zumindest aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht möglich. Ob Ihr Arbeitgeber einer entsprechenden Altersteilzeitvereinbarung zustimmt, können wir im Rahmen dieses Forums jedoch nicht abschätzen. Diesbezüglich sollten Sie sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.