Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Kombination gesetzlicher Rente und Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk

von Sven P.21.02.2009 | 18:05
1115 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe folgende frage: Ich bin hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschaeftigt und daher auch Mitglied in der gesetzlichen Renteversicherung. Daneben bin ich noch in einem berufsstaendischen Versorgungswerk Pflichtmitglied. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht moeglich. Nun meine Frage: Inwieweit kann ich die Ausgaben, die ich durch die Beitragszahlung an das Versorgungswerk habe, als Betriebsausgaben rechnen? Oder kann/muss ich diese Ausgaben anderweitig steuerlich geltend machen? Danke!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.02.2009 | 16:31

Wie "Falsch" richtig ausführt, handelt es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung.

6 Antworten

Falscham 21.02.2009 | 18:10
Ist das nun ein Forum der Rentenversicherung, oder eins für Steuerrecht. Derjenige, der richtig antwortet kriegt 100 Punkte!
Svenam 21.02.2009 | 18:12
Ich persoenlich finde ja, dass diese Themen nicht wirklich zu trennen sind, da die Effektivitaet der Altersvorsorge nunmal auch damit zusammenhaengt, inwieweit Beitraege steuerlich geltend gemacht werden koennen. Aber wenn man das hier so streng trennt, nehme ich das hin und suche mir ein anderes Forum (und wundere mich, dass anderen aehnliche Fragen beantwortet wurden..) Ich bin dann mal weg..
Svenam 21.02.2009 | 18:30
;-) Umgangsformen: Jede Frage ist willkommen, sofern sie in den vorgegebenen Themenrahmen (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge) fällt. Selbstverständlich können Sie auch auf Fragen anderer Nutzer antworten. Sofern Sie auf den Eintrag eines Nutzers antworten, formulieren Sie Ihre Antwort bitte so, dass der Ton und Inhalt Ihrer Antwort sachlich und höflich bleibt sowie andere Personen nicht beleidigt. Sachliche Kritik ist willkommen, jedoch nicht Schmähkritik oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form.
Falscham 21.02.2009 | 18:23
Machen Sie es gut!!
Schiko.am 21.02.2009 | 22:51
Ich kann Ihren Unmut verstehen, habe heute und gestern mich absichtlich zu anstehenden Fragen nicht gemeldet. Da gibt es Kreuzelschreiber xxx die geben mir die Empfehlung statt hier zu schreiben mich mit meiner Frau zu beschäftigen , was für ein Unsinn, mit einer Frau beschäftigt man sich nicht. Meine Frau beschäftigt sich in der Tat nicht mit Rente oder Steuer. Die Frau liebt man, auch nach 52 Jahre Ehe und fünf Geburten, da ist das Wort Beschäftigung fehl am Platze. Da wäre es wirklich geboten solche Geistesblitze zu löschen. Wiederhole mich, mit demnächst 76 brauche ich michnicht wirklich zu drängeln und wichtig zu machen, ich will Leuten ein kleinwenig helfen, natürlich auf meine Art und Weise, Rechtschreibfehler sind dabei zweit- klassig. Zur Sache: Beiträge an berufsständige Versorgungseinrichtigungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen er- bringen sind begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen. Somit im Rahmen der Höchstbeträge von 20.000 vh. 40.000, für 2009 mit 68% absetzbar, wie Beiträge zur Rüruprente, nicht vergleichbar mit der 100 % Begünstigung für die Riesterrente. Vielleicht hilft Ihnen dies etwas weiter. Mit freundlichen Grüßen.
?-?am 23.02.2009 | 17:13
ja ja, Schiko und die "Kreuzelschreiber"
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026