Hallo Talo,
ja, Sie können noch zusätzlich 4 Prozent im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung zusätzlich in einen Pensionsfonds zahlen. Die 1752 Euro, die Sie zur Zeit in eine Direktversicherung zahlen, werden grundsätzlich nicht auf die 2544 Euro (4 Prozent der BBG) angerechnet. Die 1752 Euro sind keine Bruttoentgeltumwandlung. Sie sagen schon richtig, dass die Beiträge der pauschalen Versteuerung unterliegen - sie werden also nicht steuerfrei eingezahlt. Die gesetzliche Norm für die Pauschalversteuerung ist der § 40b EStG in der Fassung bis zum 31.12.2004. Sofern der Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde, können die Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Daneben fallen auf die Beiträge auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Bei einem Pensionsfonds können nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. In diesem Jahr sind das 2544 Euro. Auch diese Beiträge unterliegen nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Die beiden Normen können nebeneinander angewandt werden.
Beachten Sie bitte, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner unterliegen.