Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kombination Pensionsfonds und alte Direktversicherung

von Talo16.08.2008 | 13:23
1653 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich unterhalte eine Direktversicherung nach altem Modell mit Pauschalbesteuerung, in die jährlich der Höchstbetrag von 1752 Euro mittels Brutto-Entgeltumwandlung eingezahlt wird. Mein Arbeitgeber beteiligt sich weder an den Beiträgen noch an der Pauschalversteuerung. Ich möchte jetzt gerne noch zusätzlich in einen Pensionsfonds einzahlen, ebenfalls mit Erlaubnis meines Arbeitgebers jedoch wieder ohne jegliche Beitragsbeteiligung desselben. Frage: kann ich jährlich bis zu 4% der Bemessungsgrenze (2544 Euro) in den Pensionsfonds einzahlen, und zwar ebenfalls mittels Brutto-Entgeltumwandlung, und sind dann die gesamten 2544 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei? Oder kann ich die Beiträge für den Pensionsfonds nur bis zu jährlich 792 Euro (=2544 - 1752) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln? Im ersteren Fall würde ich mit beiden Verträgen zusammen genommen ja auf eine Brutto-Entgeltumwandlung von 4296 Euro kommen, was ja mehr ist als 4% der Bemessungsgrenze. Vielen Dank! Talo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Talo,

ja, Sie können noch zusätzlich 4 Prozent im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung zusätzlich in einen Pensionsfonds zahlen. Die 1752 Euro, die Sie zur Zeit in eine Direktversicherung zahlen, werden grundsätzlich nicht auf die 2544 Euro (4 Prozent der BBG) angerechnet. Die 1752 Euro sind keine Bruttoentgeltumwandlung. Sie sagen schon richtig, dass die Beiträge der pauschalen Versteuerung unterliegen - sie werden also nicht steuerfrei eingezahlt. Die gesetzliche Norm für die Pauschalversteuerung ist der § 40b EStG in der Fassung bis zum 31.12.2004. Sofern der Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde, können die Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Daneben fallen auf die Beiträge auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Bei einem Pensionsfonds können nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. In diesem Jahr sind das 2544 Euro. Auch diese Beiträge unterliegen nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Die beiden Normen können nebeneinander angewandt werden.

Beachten Sie bitte, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner unterliegen.

1 Antworten

DANROYam 18.08.2008 | 19:15
Hallo, merken Sie bitte für Ihre Finanzplanung im Alter vor: falls sie aus Ihrer Direktversicherung ca. EUR 60,000.- ausbezahlt bekommen, dürfen Sie oder Ihre Erben für 10 Jahre monatlich ca. EUR 90.- an Ihre Krankenkasse zahlen, ausser Sie sind privat krankenversichert! Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag unter anderern Bedingungen abgeschlossen haben sollten. Hier wurde das Vertragsrecht in einem demokratischen Rechtsstaat ausser Kraft. gesetzt
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026