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Experten-Antwort

Komme ich bei weiterbewilligung Erwerbsminderungsrente in die KK für Rentner?

von Hans22.05.2019 | 17:03
517 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe befristete Erwerbsminderungsrente und bei Bewilligung fehlten mir nur 3 Monate für die Krankenkasse der Rentner. Komme ich da jetzt bei der Weiterbewilligung rein oder muss ich mein Leben lang diese teure Krankenkasse jetzt zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie den Antrag auf Weiterzahlung stellen, sind die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner neu (!) zu prüfen, so dass es zu einer neuen bzw. anderen Entscheidung kommen kann.

Da die Entscheidung über das Vorliegen der Krankenversicherung der Rentner alleinig die zuständige Krankenkasse trifft, sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten lassen und ggf. nachher den Antrag auf Weiterzahlung stellen, sofern Sie diesen noch nicht gestellt haben.

MfG

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8 Antworten

93_VersAmt_IVam 22.05.2019 | 17:19
Die 9/10 Belegung für die KVdR ist zumindest neu zu prüfen - was in der Praxis aber öfters mal nicht geschieht. Beim Versicherungsamt hier wird darauf zumindest sehr genau geschaut! Bei Rentenantrag also aufpassen (wo auch immer sie den stellen), dass die KVdR Meldung R0810 mitgemacht wird, sonst kann die KK nichts dazu prüfen! Dann muss man schauen, was die neue Prüfung ergibt... Wenn Sie Daten dazu haben, wo und wie die 3 Mon bisher fehlten, kann man dazu sicherlich auch unverbindlich hier ein bisschen rechnen und eine Aussage treffen, dann können Sie erahnen, wohin die Reise vermutlich gehen wird. Im Detail dazu folgendes: Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Ein Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt als NEUER Rentenantrag. Eine erneute Prüfung der Vorversicherungszeit ist jedoch NUR DANN erforderlich, wenn aufgrund des bisherigen Rentenbezugs die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der KVdR NICHT erfüllt sind. Kommt es zur Zahlungseinstellung der befristeten Rente, ist vom Tag nach Ablauf der befristeten Rente - frühestens jedoch ab Antragstellung - ggf. zunächst eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189 SGB V) durchzuführen. Wird dem Antrag auf Weiterzahlung entsprochen, sodass die Rente (rückschauend betrachtet) nicht entfallen ist, wird auch die bisherige KVdR (rückwirkend) fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der befristeten Rente gestellt wurde. Sind die KVdR-Voraussetzungen ERST aufgrund des Antrages auf Weiterzahlung der Rente erfüllt, beginnt die Versicherungspflicht in der KVdR FRÜHESTENS mit dem Tag, an dem der Antrag auf Weiterzahlung gestellt wurde. ==> aus KVdR Sicht: möglichst zeitig den Antrag rechtswirksam stellen, kann ggf. auf der Beitragsseite der KV vorteilhaft sein
BAVersam 22.05.2019 | 18:55
Zitat von 93_VersAmt_IV anzeigenausblenden
93_VersAmt_IV schrieb

Die 9/10 Belegung für die KVdR ist zumindest neu zu prüfen - was in der Praxis aber öfters mal nicht geschieht.

Beim Versicherungsamt hier wird darauf zumindest sehr genau geschaut!

Bei Rentenantrag also aufpassen (wo auch immer sie den stellen), dass die KVdR Meldung R0810 mitgemacht wird, sonst kann die KK nichts dazu prüfen!

Dann muss man schauen, was die neue Prüfung ergibt...

Wenn Sie Daten dazu haben, wo und wie die 3 Mon bisher fehlten, kann man dazu sicherlich auch unverbindlich hier ein bisschen rechnen und eine Aussage treffen, dann können Sie erahnen, wohin die Reise vermutlich gehen wird.

Im Detail dazu folgendes:

Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Ein Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt als NEUER Rentenantrag.

Eine erneute Prüfung der Vorversicherungszeit ist jedoch NUR DANN erforderlich, wenn aufgrund des bisherigen Rentenbezugs die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der KVdR NICHT erfüllt sind.

Kommt es zur Zahlungseinstellung der befristeten Rente, ist vom Tag nach Ablauf der befristeten Rente - frühestens jedoch ab Antragstellung - ggf. zunächst eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189 SGB V) durchzuführen.

Wird dem Antrag auf Weiterzahlung entsprochen, sodass die Rente (rückschauend betrachtet) nicht entfallen ist, wird auch die bisherige KVdR (rückwirkend) fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der befristeten Rente gestellt wurde.

Sind die KVdR-Voraussetzungen ERST aufgrund des Antrages auf Weiterzahlung der Rente erfüllt, beginnt die Versicherungspflicht in der KVdR FRÜHESTENS mit dem Tag, an dem der Antrag auf Weiterzahlung gestellt wurde.

==> aus KVdR Sicht: möglichst zeitig den Antrag rechtswirksam stellen, kann ggf. auf der Beitragsseite der KV vorteilhaft sein

Ich beziehe befristete Erwerbsminderungsrente und bei Bewilligung fehlten mir nur 3 Monate für die Krankenkasse der Rentner. Komme ich da jetzt bei der Weiterbewilligung rein oder muss ich mein Leben lang diese teure Krankenkasse jetzt zahlen?
Die 9/10 Belegung für die KVdR ist zumindest neu zu prüfen - was in der Praxis aber öfters mal nicht geschieht. Beim Versicherungsamt hier wird darauf zumindest sehr genau geschaut! Bei Rentenantrag also aufpassen (wo auch immer sie den stellen), dass die KVdR Meldung R0810 mitgemacht wird, sonst kann die KK nichts dazu prüfen! Dann muss man schauen, was die neue Prüfung ergibt... Wenn Sie Daten dazu haben, wo und wie die 3 Mon bisher fehlten, kann man dazu sicherlich auch unverbindlich hier ein bisschen rechnen und eine Aussage treffen, dann können Sie erahnen, wohin die Reise vermutlich gehen wird. Im Detail dazu folgendes: Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Ein Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt als NEUER Rentenantrag. Eine erneute Prüfung der Vorversicherungszeit ist jedoch NUR DANN erforderlich, wenn aufgrund des bisherigen Rentenbezugs die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der KVdR NICHT erfüllt sind. Kommt es zur Zahlungseinstellung der befristeten Rente, ist vom Tag nach Ablauf der befristeten Rente - frühestens jedoch ab Antragstellung - ggf. zunächst eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189 SGB V) durchzuführen. Wird dem Antrag auf Weiterzahlung entsprochen, sodass die Rente (rückschauend betrachtet) nicht entfallen ist, wird auch die bisherige KVdR (rückwirkend) fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der befristeten Rente gestellt wurde. Sind die KVdR-Voraussetzungen ERST aufgrund des Antrages auf Weiterzahlung der Rente erfüllt, beginnt die Versicherungspflicht in der KVdR FRÜHESTENS mit dem Tag, an dem der Antrag auf Weiterzahlung gestellt wurde. ==> aus KVdR Sicht: möglichst zeitig den Antrag rechtswirksam stellen, kann ggf. auf der Beitragsseite der KV vorteilhaft sein
Ergänzend: Insbesondere die neue Pauschale Anrechenbarkeit von 3 Jahren pro KIND in der KVdR könnte seit 8/2017 zu einem ganz anderen Bild in dieser Berechnung führen!
Besserwisseram 23.05.2019 | 07:22
Bei einem Antrag auf Weiterzahlung der befristeten EM-Rete ist der Vordruck R0810 nicht erforderlich und somit entfällt eine neue Prüfung der 9/10 Regelung zur KVdR. Sie werden wohl freiwilliges Mitglied bei Ihrer Krankenkasse bleiben und die Beiträge weiter zahlen müssen. Einzig der Hinweis dass für Kinder 3 Jahre angerechnet werden, falls Sie welche haben, könnte Ihnen helfen um in die KVdR zu kommen.
Grokoam 23.05.2019 | 07:31
Wieso muß? Du bist doch freiwillig in die Private!
W°lfgangam 23.05.2019 | 22:04
Ich beziehe befristete Erwerbsminderungsrente und bei Bewilligung fehlten mir nur 3 Monate für die Krankenkasse der Rentner. Komme ich da jetzt bei der Weiterbewilligung rein oder muss ich mein Leben lang diese teure Krankenkasse jetzt zahlen?
Wieso muß? Du bist doch freiwillig in die Private!
...über private (PKV) oder freiwillige (GKV) wurde keine Aussage in der Anfrage getroffen. Gefühlt haben @93_VersAmt_IV + @BAVers schon die völlig richtigen Aussagen getroffen - mit den Optionen, doch in die KVdR zu kommen, auch aus einer PKV herauszukommen! Muss sich Hans mal auf den Weg machen, dass allein (mit GKV) oder der Antragsstelle/Weiterbewilligung prüfen zu lassen. > von @Hans: oder muss ich mein Leben lang diese teure Krankenkasse jetzt zahlen "Teuer" ist relativ. Sowohl als freiwillig Versicherter der GKV wie auch als privat Versicherter, kann das alles 'kostenmäßig' auf KVdR-Niveau sein ...mit sehr hohen Altersversorgungen fahren Sie in der PKV sogar 'billiger' :-) Wenn Sie ihre Nachfrage hier - mit den nunmehr erhaltenen Hinweisen - konkretisieren möchten, gern! Oder war das nur ein kleiner/unwissender empörender Pups ? ;-) Gruß w.
Hinweisam 23.05.2019 | 21:08
Ich beziehe befristete Erwerbsminderungsrente und bei Bewilligung fehlten mir nur 3 Monate für die Krankenkasse der Rentner. Komme ich da jetzt bei der Weiterbewilligung rein oder muss ich mein Leben lang diese teure Krankenkasse jetzt zahlen?
Wieso muß? Du bist doch freiwillig in die Private!
Wer nicht in die KVdR kommt, könnte ggf. auch freiwillig gKV sein. Oder halt pKV.
Hansam 24.05.2019 | 11:59
Super, vielen Dank.
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