Die Zulage muss nicht vom Versicherer berechnet an die ZfA gemeldet werden. Der Versicherer übermittelt der ZfA die Antragsdaten und die ZfA berechnet dann aufgrund der übermittelten Antragsdaten und angeforderten Einkommensdaten die Zulage, die dann an die Versicherer zurückgemeldet wird.