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Experten-Antwort

Kompensation von fehlenden Beiträgen aufgrund Krankheit

von BAF in Rente07.01.2026 | 15:45
184 Ansichten
4 Antworten
Durch eine längere Erkrankung ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers beendet, so dass aktuell auch keine Beiträge in die Sozialversicherungen geleistet werden. Wie kann ich verhindern, dass sich die ein bis zwei Monate Beitragsausfall nachteilig auf meine Rentenhöhe auswirken? Der reguläre Renteneintritt wäre bereits im Juni diesen Jahres.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2026 | 07:54

Hallo BAF in Rente,

bei gesetzlich krankenversicherten wird im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

Nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI sind Bezieher von Entgeltersatzleistungen (hier gesetzliches Krankengeld) versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Pflichtbeiträge werden von der gesetzlichen Krankenkasse an die Rentenversicherung gezahlt.

 

Bei Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, tritt dagegen keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Hier kann die Person sich auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichern (§ 4 Abs.3 SGB VI).

 

Welche Vor- bzw. Nachteile eine solche Versicherungspflicht hat, oder welche Möglichkeiten der Beitragszahlung sonst bestehen, klärst du am Besten direkt in einem Beratungsgespräch bei deiner Rentenversicherung

 

3 Antworten

Renteam 07.01.2026 | 15:54
Also haben Sie kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld oder sonstiges. Dann zahlen Sie freiwillige Beiträge monatlich in Ihrem eigener Ermessen zwischen monatlich 112,16 und 1571,70 Formular V0060 ist der Schlüssel zum Glück
Mondkindam 07.01.2026 | 15:57
Normalerweise hat man nach Ende der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld. Für den Zeitraum in dem Krankengeld gezahlt wird werden auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Dann...am 07.01.2026 | 19:09
. schrieb

Wenn die Person PKV versichert ist und keine KTG Versicherung hat ?

...ist der Person - wenn sie nun tatsächlich über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben sollte und dennoch sowenig Ahnung von allem hat (Stichwort "Nahtlosigkeits-ALG") leider auch nicht mehr zu helfen; seufz...
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