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Experten-Antwort

komplizierte Riesterbiografie

von Sekino30.05.2011 | 17:29
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2 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zu den Zulagenansprüchen meiner Nichte: Sie ist 1977 geboren, ist alleinerziehend und hat ein Kind im Alter von 12 jahren. Die Riesterrentenversicherung wurde im Januar 2006 bei der Debeka abgeschlossen, sie zahlt monatlich 5 € ein. Sie war bis einschließlich Oktober bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, jedoch ohne Leistungsbezug. Sie hat auch keine anderen Sozialleistungen bezogen, sondern wurde von ihrer Mutter unterstützt. Seit 01. Juni 2010 bezieht sie eine EU-Voll-Rente. Zugleich hat sie im November und Dezember als angestellt jeweils 416 € im Monat sozialversicherungspflichtig verdient. Seit November 2009 ist sie zugleich Pflegeperson, die GKV entrichtet Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund für sie. Ihre Tochter lebt seit September 2007 in einer Pflegefamilie, das Kindergeld fließt ab diesem Termin zur Pflegefamilie. Welche Zulagen stehen ihr für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 zu? Spielt dabei die Höhe der EU-Rente und des fiktiven Entgelts für die Pflegetätigkeit eine Rolle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sekino,

Ihre Nichte müsste als Alleinerziehende selbst zum Zulagenberechtigten Personenkreis zählen. Da Ihr Kind allerdings in diesen Jahren bereits über drei Jahre alt war und daher keine Kindererziehungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden können und sie sonst keine weiteren Einkommen hat, stehen ihr für die Jahre 2006 bis 2008 vermutlich keine Zulagen zu.

Für das Jahr 2009 zählt sie als nicht erwerbstätige Pflegeperson zum Zulagenberechtigten Personenkreis. Bei Pflegepersonen zählt bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages, um die Zulage von 154,- € und die Kinderzulage von 185,- € ungekürzt zu erhalten, das erhaltene Pflegegeld. Da sie erst ab November 2009 Pflegegeld erhält, kommt es auf die Pflegestufe und die Höhe des gezahlten Pflegegeldes im Jahr 2009 nicht an, da selbst in der höchsten Stufe von zur Zeit 685,- € monatlich als Mindesteigenbeitrag der Sockelbeitrag von 5,- € ausreicht. Für das Kalenderjahr 2009 steht ihr daher die volle Zulage und die volle Kinderzulage zu.

Für das Kalenderjahr 2010 ist ihre Nichte ebenfalls förderberechtigt. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages wird allerdings die Bruttoerwerbsminderungsrente und Ihr Verdienst aus der Beschäftigung von November bis Dezember 2010 zusätzlich zum Pflegegeld herangezogen. Da wir die Beträge der Rente und des Pflegegeldes nicht kennen, aber schon ohne den Verdienst und die Erwerbsminderungsrente alleine aufgrund des Pflegegeldes, auch bei der untersten Stufe, die Zahlung des Sockelbeitrages als Mindesteigenbeitrages nicht ausreicht, wird die Zulagenstelle nach Eingang aller relevanten Daten auf jeden Fall die Zulagen nur in Höhe des anteilig im Verhältnis zum Mindesteigenbeitrag gezahlten Sockelbeitrages feststellen.

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1 Antworten

Sekinoam 01.06.2011 | 13:20
Können Sie Ihre Auskunft hinsichtlich der Kinderzulage noch einmal überprüfen: Das Kind lebt nicht bei der leiblichen Mutter, sondern in einer Pflegefamilie. Diese erhält auch das Kindergeld ab September 2007. Die EU-Rente beträgt 580 €, das fiktive Einkommen (Pflegegeld) beträgt seit Nov. 2009 896 € mtl.
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