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Konkretes zeitliches Beispiel! Aussteuerung-ALG1-Job-Rente???

von helft_mir_bitte_trotzdem22.07.2009 | 12:16
1257 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich weiß, eigentlich gehört mein Beispiel nicht in dieses Forum. Aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen! Danke!!! Also, ich werde am 20.8. ausgesteuert! Meine Krankmeldung läuft jedoch "nur" bis zum 15.August!!!! Am 15.August endet auch mein Arbeitsverhältnis! (Wäre also ab dem 16.August ohne Geld) Am 1.9. könnte ich jedoch einen neuen Job (jedoch nur Teilzeit) anfangen. (Ich möchte noch keinen EU-Antrag stellen. Bin noch zu jung bzw. möchte es unbedingt nochmals im Beruf versuchen!) Meine Frage: Wie läuft das mit dem ALG1 (mir stehen 12 Monate zu) für diese kurze Zeit? (2 Wochen -16.8.-31.8.) -bekomme ich überhaupt eines vom 16.8. bis 31.8.??? -Falls ja, wie hoch? (die Regelung "150 Tage innerhalb 24 Monate)? War ja fast 1,5 Jahre im Krankenstand und habe Krankengeld bezogen! -Ich bekomme den Bescheid von der Krankenkasse (zur Berechnung ALG1) wohl erst am 18. August! Wann würde ich dann das ALG1 für diese 2 Wochen erhalten? -Was würdet Ihr mir in meinem konkretem Beispiel raten? Möchte keine Fehler machen! Danke tommi

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.07.2009 | 09:13

.Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Eine Arbeitslos-meldung ist von Ihnen sofort nach Bekanntwerden Ihrer Arbeitslosigkeit vorzunehmen, ansonsten drohen Einschränkungen beim Arbeitslosengeld. Ihre Fragen hinsichtlich der Höhe des ALG I und der Dauer einer Zahlung können wir Ihnen leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit.

4 Antworten

B´sonam 22.07.2009 | 13:12
"-Was würdet Ihr mir in meinem konkretem Beispiel raten?" --> Erkundigen sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit.
äppelwoiam 22.07.2009 | 14:19
Wieso gehen Sie nicht am 15.8.2009 zum Arzt und lassen die Krankschreibung verlängern?? Wäre doch die beste Methode!
Knubbelam 22.07.2009 | 17:06
Wenn Sie bis 15.8. krank geschrieben werden, können Sie ab 16.8 - bis 30.8. ALG I benatragen. Oder Sie lassen sich ein paar Tage länger also bis 20.8. krank schreiben, dann haben Sie das KK-Geld voll ausgeschöpft. Sie sollten sich aber unbedingt jetzt ganz schnell schon bei der AfA melden und die bevorstehende Aussteuerung sowie die Beantragung des ALG I zur Kenntnis bringen. Dann wird man ihnen auch alle weiteren Fragen dazu erklären.
Wolfgangam 22.07.2009 | 22:49
>>Am 15.August endet auch mein Arbeitsverhältnis!<< ...schrieb h_m_b_t Da läuft eine weitere Krankschreibung ins Leere - Krankengeld ohne Beschäftigungsverhältnis ? Hier bleibt nur der Weg zum Arbeitsamt für die überbrückende Zeit, und das eigentlich schon, seitdem die Kündigung da ist. Gruß w.
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