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Experten-Antwort

Konsequenzen wenn der versicherte reha ablehnt?

von uranus12.03.2016 | 16:08
5739 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich stellte letztes Jahr einen EM Rentenantrag, der inzwischen abgelehnt wurde. Ich reichte einen Widerspruch ein, der ebenfalls abgelehnt wurde. Da stand, die Rente wird abgelehnt und bei mir ist aber eine reha empfehlenswert. Dazu bekomme ich demnächst ein Schreiben von der reha Abteilung. Nun ist dieses Schreiben gekommen. Dem lag ein Antragsformular für eine medizinische reha bei mit dem Hinweis dieses ausgefüllt zurückzusenden. Da stand in etwa, das bei mir eine medizinische reha angezeigt ist. Jetzt meine Frage: Zwischenzeitlich bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen, dass mir eine Auszeit besser tun würde als eine reha. Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen, wenn ich den reha Antrag nicht ausfülle? Mein Krankengeld ist vor ca. 8 Monaten ausgelaufen. Die Krankenkasse hat mich NICHT aufgefordert einen reha Antrag zu stellen. Die AfA ebenfalls nicht. Von der AfA bekomme ich noch ca. 4 Monate Alg1. Dort meldete ich mich nach auslaufen des Krankengeldes. Da das Krankengeld schon lange ausgelaufen ist, hab ich von Seiten der Krankenkasse doch nichts mehr zu befürchten oder? Man liest im Internet teilweise davon das die Krankenkasse die Leute auffordert einen reha Antrag zu stellen mit dem Hinweis, dass bei Nichteinreichung des Antrags das Krankengeld eingestellt wird (ist ja ok) aber es soll auch Fälle geben, dass bereits erhaltenes Krankengeld zurückgefordert wird und dass man aus der Krankenkasse fliegt. Oder das die einem Leistungen verweigern. Stimmt das? Ich würde mich nach auslaufen vom Alg1 auch freiwillig in der Krankenkasse versichern. Dann müsste es doch der Krankenkasse egal sein ob ich den reha Antrag stelle oder? Und wie verhält sich die AfA? Fordern die das bereits gezahlte Alg1 zurück oder stellen die einfach die Zahlung ab dem Zeitpunkt, wo die DRV mir den reha Antrag zuschickte bzw. wo ich den Antrag nicht zurückschickte, ein, wenn die von der DRV erfahren, dass die mir einen reha Antrag zusendeten? Kann die DRV Probleme bereiten, wenn ich den Antrag nicht zurückschicke? Bekomme ich dann noch eine reha bzw. Eine EM Rente, falls ich die Jahre später doch noch benötigen würde? Meine Altersrente bleibt davon doch unberührt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihrer Schilderung zufolge wurden Sie weder von der Krankenkasse noch von der Agentur für Arbeit zum

Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme aufgefordert. Aus diesem Grund sind Konsequenzen hinsichtlich

des Krankengelds und des Arbeitslosengeldes unseres Erachtens nicht zu erwarten. Letztlich liegt die

Entscheidung jedoch bei der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit.

Mit dem nach Ablauf der Klagefrist rechtkräftig werdenden Widerspruchsbescheid ist das Verfahren bei

der Rentenversicherung abgeschlossen.

Konsequenzen durch den Rentenversicherungsträger sind nicht zu erwarten. Auf die spätere Altersrente

hat die Nichtinanspruchnahme einer Rehabilitationsmaßnahme in der Vergangenheit keinen Einfluss.

Sollten Sie später nochmals eine Rente oder eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen,

wird unter Berücksichtigung der vorliegenden und neu vorgelegten Unterlagen neu entschieden.

Wir empfehlen Ihnen allerdings eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, da bei einer

Auszeit die Gefahr besteht, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente

wegen Erwerbsminderung nach einer gewissen Zeit nicht mehr erfüllen. Auch auf die Wartezeiten

für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung

eingegangen werden.

Um Klarheit bezüglich des weiteren Krankenversicherungsschutzes während einer Auszeit zu

bekommen, sollten Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Nahlaam 12.03.2016 | 17:02
Haben Sie nach der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente im Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht erhoben? Werden Sie nach dem Auslaufen des AlgI dann AlgII beantragen oder wollen Sie Ihre "Auszeit" aus eigenen Mitteln bestreiten (wenn Sie sich schon freiwillig in der Krankenkasse versichern wollen)? Da Sie noch keinen Antrag auf Reha gestellt haben, können Sie diese auch nicht ablehnen. Für ein Verfahren auf Erwerbsminderungsrente ist meistens eine Reha angezeigt, gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente". Wenn Sie diese Reha nicht beantragen wollen/werden, wird das Ihre Chance, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, nicht erhöhen. Die Krankenkasse wird Sie wohl nach dem Ende der Krankengeldzahlung nicht auffordern, diese Reha zu beantragen. Wenn Sie AlgI nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, dann kann es schon sein, dass die AfA darauf drängt, einen Antrag zu stellen. Aber ein gestellter Antrag bedeutet noch nicht automatisch eine Genehmigung und selbst wenn die Genehmigung vorliegt, nicht sofort den Antritt der Maßnahme. Möglicherweise würde Ihnen eine Reha helfen?!? Besprechen Sie das doch mit Ihrem behandelnden Ärzten. Wenn Sie in einigen Jahren erneut Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, achten Sie auf die Erfüllung des Anspruchs. Dieser erlischt irgendwann, wenn es keine Beitrags-/Anrechnungs- oder Erziehungszeiten gibt (in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate dieser Zeiten vorliegen). Ohne des Bezug von Arbeitsentgelt, Krankengeld, AlgI oder II werden Sie dann keinen Erfolg mit Ihrem Antrag haben.
uranusam 12.03.2016 | 17:39
Danke. Ich habe keine Klage vor dem Gericht eingereicht. Ich werde kein Alg2 bekommen, weil es mir aus finanzieller Sicht nicht zusteht. Insofern werde ich meine Auszeit von meinem Ersparten finanzieren. Die DRV schickte mir nach Rentenablehnung die reha Antragsformulare zu mit der Bitte diese auszufüllen. Bin ich nun dazu verpflichtet, diese auszufüllen oder ist das nur eine Empfehlung? Die Krankenkasse hat mich nach 78 Wochen ausgesteuert, das war letzten Sommer. Bis heute forderte sie mich nicht zum rehaantrag auf. Ich meinte ob allein aufgrund der reha Ablehnung die DRV Probleme macht mit einer Genehmigung einer erneuten EM Rente bzw. einer reha. Kann denn die Krankenkasse oder die AfA das Geld RÜCKWIRKEND zurückfordern? Oder gar die Mitgliedschaft beenden wenn man reha ablehnt? Muss ich der Drv mitteilen, wenn ich den Antrag nicht ausfülle?
Nahlaam 12.03.2016 | 18:11
Wenn Sie den Antrag nicht ausfüllen wollen, dann lassen Sie es. Die DRV wird da höchstwahrscheinlich keine Probleme machen und kann Sie auch nicht zwingen, wenn es keine Leistungen gibt. Da brauchen Sie auch keine extra Info an die DRV schicken. Immer vorausgesetzt, Sie wurden nicht von der AfA aufgefordert, diesen Antrag zu stellen. Bei einem erneuten Antrag auf Erwerbsminderungsrente (die notwendigen Beitragszeiten mal vorausgesetzt) wird Ihnen sicher erneut eine Reha "angeboten". Nur in den wenigsten Fällen erhält man die Erwerbsminderungsrente ohne vorherige Reha - Sie müssen sich also auf eine Reha-Maßnahme einstellen. Bei dem erneuten Antrag werden die Voraussetzungen neu überprüft, wenn bis dahin genug Zeit vergangen ist, ist das nicht angenommene Angebot der Reha Anfang 2016 dann eh nicht mehr relevant, Sie sollten aber ganz stark damit rechnen, dass Sie ohne eine Reha keinen Erfolg mit Ihrem Antrag haben werden. Gleichzeitig gibt es da ja noch die Möglichkeit, in dieser Reha festzustellen, dass Sie erwerbsgemindert sind und dass dieser dann in einen EM-Rentenantrag umgedeutet wird. Wenn Sie sich selbst für eine Reha entscheiden, dann gilt die Bewilligung für diese Reha sechs Monate. Die Krankenkasse kann weder das gezahlte Krankengeld von vor acht Monaten zurückfordern noch einfach die Mitgliedschaft beenden, weil in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht herrscht. Die AfA kann Sie allerdings auffordern, binnen einer gesetzten Frist (ich glaube, innerhalb eines Monats) einen Antrag auf Reha zu stellen, kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann können Leistungen auch versagt werden. Solch eine Aufforderung sollten Sie aber schriftlich mit den entsprechenden Rechtsangaben erhalten. Dann stellen Sie eben kurz vor Ablauf der gesetzten Frist den entsprechenden Antrag. Haben Sie diese Aufforderung schon erhalten oder resultiert die Übersendung des Reha-Antrages aus einem Gutachtertermin des Widerspruchsverfahrens?
Nahlaam 12.03.2016 | 19:31
Sie haben die Ablehnung der Rente erst vor zwei Wochen erhalten? Dann hätten Sie noch Zeit, Klage bei dem Sozialgericht einzureichen. Wenn Sie eine Reha nicht für hilfreich halten, dann sollten Sie schnell tätig werden und eben diese Klage einreichen. Das geht quasi mit einem Dreizeiler und es herrscht auch kein Anwaltszwang beim Sozialgericht. Mit dem Nachweis dieser Klage haben Sie die Prüfung der medizinischen Leistungen aus dem Kreuz. Diesen Klagenachweis können Sie der DRV als Kopie zusenden, dann liegt das Ganze in den Händen des Sozialgerichts. Krankenkassen können eine Menge androhen, ob es sich durchsetzen lässt, ist eine andere Sache. Beiden, Krankenkassen und AfA ist immer daran gelegen, Leistungen einzusparen und das versuchen sie manchmal mit allen Mitteln durchzusetzen. Das Sozialgesetzbuch ist hier recht eindeutig, was die AfA darf und muss: "Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt." Den Anspruch behalten Sie auch durch die Einreichung der Klage - und Sie erhalten Ihre gewünschte Auszeit, weil das Sozialgericht die Angelegenheit erst mal bearbeiten muss. In Ihrem Widerspruchsbescheid steht drin, dass Sie innerhalb eines Monats Klage erheben können, mit Anschrift des zuständigen Sozialgerichts. Einfach ein Schreiben aufsetzen "Ich erhebe Klage gegen den Bescheid vom xy und nachfolgendem Widerspruchsbescheid vom xy der Deutschen Rentenversicherung, Strasse, Wohnort", dann die jeweiligen Bescheide in Kopie beifügen und alles in zweifacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein ans Gericht. Dann erhalten Sie vom Gericht eine Eingangsbestätigung, die geben Sie in Kopie an die AfA und schon sind Sie aus der Reha-Antragsstellungsgeschichte raus. Wenn dann die Erwerbsminderung vor Gericht festgestellt wird und der Eintritt des Leistungsfalles liegt in der Vergangenheit, dann können Krankenkasse und AfA einen Teil Ihrer gezahlten Leistungen möglicherweise mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet bekommen. Aber keine Angst, ist die EM-Rente niedriger als Krankengeld oder AlgI, dann erhalten sie es nur bis zu diesem Betrag zurück. Sie müssen dann also nichts "draufbezahlen".
uranusam 12.03.2016 | 19:10
Ich habe diese Aufforderung bereits erhalten. Mir ist auch schon vor ca. 2 Wochen zusammen mit der Rentenablehnung angekündigt worden, dass eine reha angezeigt ist und meine Unterlagen an die reha Abteilung weitergeleitet wird und ich demnächst Post bekomme. Diese Post hab ich nun bekommen in Form eines rehaantrags. Also wenn ich Sie richtig verstehe, ist dies jetzt keine Pflicht sondern nur eine Empfehlung? Da steht nix von einer Frist oder von Paragrafen wie es bei der Krankenkasse der Fall sein soll. Aber wie ist das mit der Mitwirkungspflicht? Wortlaut des Briefs: ************ Im Widerspruchsbescheid vom xx wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass eine Prüfung von Leistungen zur medizinischen reha angezeigt ist. Anliegend übersenden wir Ihnen die entsprechenden Antragsvordrucke. Bitte reichen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein. ******** Wegen Krankengeld: mich verunsicherte nur meine Recherche im Internet. Ich sah dass Leute schrieben, dass die Krankenkasse mit Ausschluss aus der Krankenkasse drohten. Einer schrieb auch was von rückwirkender Krankengeldrückforderung bei Nichteinreichung des rehaantrags. Sorry weiss nur nicht was ich glauben soll. Da hat sogar jemand nen Brief PDF von der Krankenkasse ins Internet gestellt, wo Krankenkasse das androht. Allerdings den Ausschluss aus Krankenkasse kann ich den denn verhindern wenn ich mich freiwillig versicher? Jemand ging davon aus, dass er bei freiwilliger Versicherung nicht mehr zurück kann in die Pflichtversicherung. Aber das ist sicherlich quatsch oder? Und das Alg1? Kann das auch erst ab dem Zeitpunkt, wo die AfA mich auffordert den reha Antrag zu stellen (und ich dem nicht nachkomme),, eingestellt werden oder sogar rückwirkend?
uranusam 12.03.2016 | 20:18
Wenn ich das richtig verstehe, kann das Alg1 also nicht rückwirkend zurück gefordert werden sondern nur eingestellt werden, falls man keinen rehaantrag stellt? Aber wenn die AfA verpflichtet ist, von mir einen rehaantrag zu verlangen, warum haben die es noch nicht getan? Oder warteten die auf die Ablehnung der DRV? Dann müsste die nächsten Tage ja was kommen. Allerdings wenn ich mit meinem Antrag auf Alg1 gleichzeitig den rehaantrag stellte, (hab ich aber nicht) dann kommt ja kein Antrag mehr.? Allerdings hab ich damals aber der AfA meinen Rentenantrag gegeben bzw. Den Widerspruch auch gegen die Ablehnung. Die Frau sagte aber dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. D..H. Für die AfA gilt das Ergebnis der Drv = arbeitsfähig. Also musste ich eine Egv unterschreiben. Ich war also vermittelbar. Kurz danach schrieb ich dann eine Mail, das ich mich nicht in der Lage fühl zu arbeiten und mir eine Auszeit nehm. Ich sollte mich bewerben und einmal monatlich ihr eine Liste schicken, wo ich mich beworben hab. Aber bis heute hab ich nix mehr gehört von der AfA. Ich denke wegen der Mail. Nur nach der Mail kam ein Brief das mir das Alg1 gestrichen wird weil ich nicht beim Äd war. Aber laut meinem vorherigen Telefonat musste ich da nicht hin, weil die DRV inzwischen feststellte das ich arbeitsfähig bin. Und das Urteil geht vor. Die Einladung zum Äd kam kurz vor der Ablehnung der Rente. Als abgelehnt wurde, fragte ich bei der AfA nach ob ich da noch hin muss. Das verneinte man. Dann legte ich Widerspruch ein und erst hiess es das der Widerspruch zu spät kam, dabei haben die sich einen Monat vertan mit dem Datum meines Posteingangs. Jedenfalls prüften die das und Monate später wurde mir das Geld dann doch bewilligt und zwar rückwirkend. War solch kuddelmuddel. Vielleicht ist da deshalb was vergessen worden? Ich bekam also ein halbes Jahr kein Alg1. Aber dann später rückwirkend. Aber ich versicherte mich freiwillig. Nach Ablauf des Krankengeldes. Naja... Der Text von der DRV, ist das nun nur eine Empfehlung was ich machen KANN oder eine Aufforderung der man nachkommen MUSS um keine Ansprüche zu verlieren ? Können Sie das einschätzen?
Nahlaam 12.03.2016 | 20:41
Zitat von uranus anzeigenausblenden
uranus schrieb

Danke aber was bedeutet der Satz?:

Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden.

Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden?

Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei :

"ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..."

Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich.

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde?

Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon.

Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu.

Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint??

Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1?

Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ?

Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme.

Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin).

Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-)

Gruss

Weiter oben haben Sie geschrieben: Haben Sie oder haben Sie nicht eine Aufforderung der AfA erhalten, innerhalb eines Monats einen Reha-Antrag zu stellen? Wann haben Sie den Widerspruchsbescheid der Rentenversicherung erhalten? Wann und von welcher Stelle haben Sie nun den Reha-Antrag erhalten? Haben Sie Akteneinsicht verlangt von allen Unterlagen, die zur Ablehnung der EM-Rente geführt haben, sowohl im ersten als auch im Widerspruchsverfahren (Gutachten, ärztliche Stellungnahmen etc.)? Sie haben nun 8 Monate Anspruch auf AlgI, erhielten dieses aber erst Monate später rückwirkend? Sie haben doch seinerzeit schon das Verfahren zur EM-Rente gehabt oder? Dann ist diese Frage doch hinfällig. Dann haben Sie eine Ablehnung für das Arbeitslosengeld erhalten und dann erfolgte nach Ihrem Widerspruch die Zahlung? Haben Sie dann die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zurückgefordert? Das Schreiben der DRV sagt Ihnen, dass festgestellt wurde, dass möglicherweise Leistungen zur medizinischen Rehabilitation notwendig sind. Wenn diese Unterlagen auf Veranlassung der AfA geschickt wurden, dann sollten Sie den Antrag stellen bzw. so verfahren, wie ich es Ihnen schon geschrieben habe (Klage vor dem SG!). Wenn Sie es nicht schon getan haben, fordern Sie erst mal die Unterlagen an, die zur Ablehnung der Rente geführt haben. Wenn im GA steht, Ihre Erwerbsfähigkeit ist gefährdet, sie könne aber durch eine Reha wieder hergestellt werden, wird Ihnen die Nichtbeantragung bei einer erneuten Beantragung nach Ihrer "Auszeit" negativ ausgelegt werden und Sie werden sofort wieder eine Ablehnung erhalten.
uranusam 12.03.2016 | 21:16
Ich bekam von der AfA keinen rehaantrag. Dieser rehaantrag kam direkt von der DRV. Sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Widerspruchsbescheid kam vor ein paar Wochen. Rehaantrag kam vor ein paar Tagen direkt von der DRV. Akteneinsicht verlangte ich. Wurde direkt zu meinem Arzt geschickt. Der schrieb dann eine Begründung zu meinem Widerspruch, die ich einreichte bei der Drv. Aber ich hatte Akteneinsicht nur für den Widerspruch. Wo denn sonst noch? Was ist 1. Verfahren? Ja Alg1 kam erst Monate später rückwirkend, und zwar aufgrund meines Widerspruchs an die AfA. Warum ist das wichtig? Die freiwilligen Krankenkassen Beiträge hab ich zurück bekommen automatisch. Woher weiss ich ob die Unterlagen auf Veranlassung der AfA geschickt wurden? Dann müsste das doch auch auf einem Briefbogen der AfA gedruckt sein oder? Aber der reha Antrag kam doch direkt von der DRV.
Nahlaam 12.03.2016 | 21:29
Sie haben um 19.10 Uhr geschrieben: "Ich habe diese Aufforderung bereits erhalten. Mir ist auch schon vor ca. 2 Wochen zusammen mit der Rentenablehnung angekündigt worden, dass eine reha angezeigt ist und meine Unterlagen an die reha Abteilung weitergeleitet wird und ich demnächst Post bekomme." Welche Aufforderung meinen Sie denn damit?
uranusam 12.03.2016 | 21:43
Ich meinte die Aufforderung einen rehaantrag zu stellen oder die Empfehlung. Hier nochmal der Text: **** Im Widerspruchsbescheid vom xx wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass eine Prüfung von Leistungen zur medizinischen reha angezeigt ist. Anliegend übersenden wir Ihnen die entsprechenden Antragsvordrucke. Bitte reichen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein.
Nahlaam 12.03.2016 | 21:59
Das ist dann aus dem Begleitschreiben der DRV bei Übersendung der Antragsunterlagen und keine Aufforderung der AfA mit einem gesetzlich gültigen Bescheid, d.h. die Nichtbeantragung der Reha hat dann höchstens Auswirkungen bei einem erneuten EM-Rentenantrag. Wenn Sie noch Zeit haben, reichen Sie Klage gegen den Widerspruchsbescheid ein und überlassen die weitere Prüfung dem Sozialgericht. Sollten Sie dieses nicht wollen, müssen Sie sich jetzt schon darüber klar sein, dass Sie bei einer erneuten EM-Renten-Beantragung mit einer Reha rechnen müssen.
uranusam 12.03.2016 | 22:23
Oben schrieben Sie: Wenn im GA steht, Ihre Erwerbsfähigkeit ist gefährdet, sie könne aber durch eine Reha wieder hergestellt werden, wird Ihnen die Nichtbeantragung bei einer erneuten Beantragung nach Ihrer "Auszeit" negativ ausgelegt werden und Sie werden sofort wieder eine Ablehnung erhalten. Und jetzt: Sollten Sie dieses nicht wollen, müssen Sie sich jetzt schon darüber klar sein, dass Sie bei einer erneuten EM-Renten-Beantragung mit einer Reha rechnen müssen. Bekomme ich bei Neubeantragung nun eine reha oder nicht. Sorry, steh auf dem Schlauch. Der Text der Drv, ist also keine Aufforderung den Antrag zu stellen? Es wird ja auch nix angedroht. Nur im Antrag selbst steht drin das man verpflichtet ist alles auszufüllen und: Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen, wenn Sie uns nicht unterstützen, die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen dürfen §66 Sgb I Aber das bezieht sich wohl nur auf diesen rehaantrag oder?
W*lfgangam 12.03.2016 | 23:44
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uranus schrieb

Danke aber was bedeutet der Satz?:

Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden.

Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden?

Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei :

"ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..."

Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich.

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde?

Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon.

Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu.

Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint??

Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1?

Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ?

Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme.

Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin).

Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-)

Gruss

Hallo uranus, das liegt wohl eher daran, dass Sie versuchen einen einfachen Sachverhalt online in einem Forum zu klären, den Ihnen vor Ort jede Beratungsstelle in einfachen wenigen Worten schnellstmöglichst erklärt hätte ...Sie interpretieren da zu viel hinein ;-) Gruß w.
uranusam 12.03.2016 | 22:27
Und noch weiter oben: Bei dem erneuten Antrag werden die Voraussetzungen neu überprüft, wenn bis dahin genug Zeit vergangen ist, ist das nicht angenommene Angebot der Reha Anfang 2016 dann eh nicht mehr relevant, Warum gibt es jetzt plötzlich doch evtl. Schwierigkeiten?
Herz1952am 13.03.2016 | 08:16
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uranus schrieb

Danke aber was bedeutet der Satz?:

Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden.

Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden?

Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei :

"ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..."

Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich.

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde?

Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon.

Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu.

Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint??

Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1?

Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ?

Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme.

Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin).

Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-)

Gruss

"dass mir eine Auszeit besser tun würde als eine reha." Eine Auszeit von was? Vom Faulenzen?
Garstigam 13.03.2016 | 13:54
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uranus schrieb

Danke aber was bedeutet der Satz?:

Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden.

Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden?

Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei :

"ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..."

Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich.

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde?

Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon.

Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu.

Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint??

Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1?

Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ?

Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme.

Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin).

Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-)

Gruss

Ja, dann fliegen Sie aus der Rentenversciherung hinaus! Kann die DRV Probleme bereiten, wenn ich den Antrag nicht zurückschicke? Die schicken ihnen SozPol vorbei, dann können Sie was erleben! Bekomme ich dann noch eine reha bzw. Eine EM Rente, falls ich die Jahre später doch noch benötigen würde? NEIN! Was glauben Sie eigentlich, das ist doch kein Wunschkonzert! Meine Altersrente bleibt davon doch unberührt? Welche Altersrente? Sie kriegen dann keine!
uranusam 14.03.2016 | 16:14
Danke aber was bedeutet der Satz?: Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden. Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden? Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei : "ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..." Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich. Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde? Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon. Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu. Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint?? Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1? Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ? Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme. Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin). Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-) Gruss
W*lfgangam 14.03.2016 | 19:16
Zitat von uranus anzeigenausblenden
uranus schrieb

Danke aber was bedeutet der Satz?:

Auch auf die Wartezeiten für bestimmte Altersrenten und die Auswirkungen einer Auszeit kann bei einer solchen Beratung eingegangen werden.

Heisst das man bekommt die normale Altersrente ab 67 dann nicht oder man muss irgendwelche Wartezeiten abwarten, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr eingehen würden?

Ich meine der Betrag in der Renteninfo der steht bei :

"ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft..."

Der Betrag bleibt doch gleich oder? Mal abgesehen von den Rentenanpassungen natürlich.

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit? Muss ich der Agentur für Arbeit jetzt mitteilen, dass mein Widerspruch EM Rente abgelehnt wurde?

Was für Konsequenzen drohen mir bei Nichtmitteilung. Ich weiss nicht ob das auch zu den Mitteilungspflichten gehört. Ausserdem teilt sowas ja bestimmt die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mit oder? Aber die erfahren ja wahrscheinlich auch irgendwie davon.

Es sind sowieso nur noch 3 Monate Alg1, dann läuft es aus und Alg2 steht mir nicht zu.

Wenn man Arbeit aufnimmt oder bei Umzug ist klar das man das mitteilt. Auch steht auf der Agentur für Arbeit Seite dass man bei Rentenantrag und Rentenerhalt Bescheid geben muss. Steht zwar nichts von Ablehnung aber ist wohl auch damit gemeint??

Die können doch nur das Alg1 zurückverlangen ab dem Zeitpunkt wo ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung bekam oder das ganze Alg1?

Gilt das mit den Bussgeldern, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren auch wenn man die Rentenablehnung nicht mitteilt oder "nur" bei z.b. Nichtmitteilung von Arbeitsaufnahme ?

Weiss nämlich nicht wie das ist, wenn ich das mitteile, bin ja noch in ungekündigter Stellung und auch noch krankgeschrieben von meinem Psychiater. Und wollte eine Auszeit nehmen, wenn Alg1 ausgelaufen ist und dann diesen Behördenkram hinter mir lassen. Belastet mich psychisch immer mehr von Amt zu Amt und Arztbesuche. Dazu ist meine Frau jetzt auch noch krank geworden, Bandscheibenvorfall. Dann werde ich erstmal von meinem Erspartem leben. Weiss nur nicht wie ich von der Agentur für Arbeit wegkomme.

Wenn ich der Agentur für Arbeit Rentenablehnung mitteile muss ich mich bestimmt bewerben, dabei fühl ich mich nicht dazu in der Lage gesundheitlich (weswegen ich ja auch noch krankgeschrieben bin).

Ich weiss, mein Fall ist ungewöhnlich aber ist halt so :-)

Gruss

*Grrr ...sie hören nicht zu, was man Ihnen rät! Sie werden noch, ohne die Chance über Los wandern zu können, direkt in vorbeugende Sozialhaft genommen werden ;-) Fangen Sie doch bei der ersten Beratungsstelle/der DRV oder Rathaus/Versicherungsamt an (bitte nicht bei mir anrufen! ;-)), alles Weitere ergibt sich dann - das ist ONLINE zu umfangreich, um da für Sie abschließend zufriedenstellende Antworten in epischer Breite durch viele Rechtsbereiche zu geben und auf immer wieder folgende Nachfragen zu reagieren. Ich bin ja Geduldsmensch ...für mein Versichertenvölkchen am Schreibtisch – warten Sie ab, ob sich hier noch jemand anders 'erbarmt' – Experte/in und andere User haben alle Ratschläge, die für Sie erforderlich, bereits gegeben. Und nein, Ihr Fall ist nicht atypisch - in Ihrer jetzigen Lage schlicht Standard. Gruß w.
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