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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Klaus_M.19.09.2012 | 15:02
1768 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Die Deutsche Rentversicherung will zwei Zeiträume für die Rente bei mir nicht anerkennen: * Nach Vollendung des 17ten Lebensjahr: 1 Jahr Schule bis zum Abitur an einem Gymnasium ( 1987 - 1988 ), normale Schullaufbahn * 1/2 Jahr unentgeltliches Praktikum, welches als Immatrikutaltionsvoraussetzung an der FH Köln für Abiturienten Vorschrift war. (Nachweise liegen vor) Ist dies korrekt, dass diese Zeiten für die Rente nicht anerkannt werden? Danke für Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2012 | 15:43

* Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeiten anerkannt.

* Praktikantenzeiten sind in der Regel keine Fach/Hochschulausbildung, auch dann nicht, wenn das Praktikum Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Schule war.

1 Antworten

sandraam 19.09.2012 | 15:37
Bzgl. des Praktikums gilt Folgendes: Praktikantenzeiten sind in der Regel keine Fachschulausbildung, auch dann nicht, wenn das Praktikum Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Schule war. Etwas anderes gilt nur, wenn Praktikantenzeiten (das Praktikum) während der Fachschulausbildung absolviert werden (als Bestandteil des theoretischen Unterrichts) und die Praktikanten weiterhin als Fachschüler der jeweiligen Fachschuleinrichtung angehören http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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