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kontenklärung

von marek15.06.2010 | 21:30
1125 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich wurde im Mai von DR aufgefordert mein Konto zu klären. Vor ein oder zwei Jahren habe ich das schon bei der LVA gemacht. Warum muss ich das jetzt das nochmal tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo marek,

die Rentenversicherungsträger sind bemüht, die Konten der Versicherten möglichst lückenlos zu klären und führen daher in regelmäßigen Abständen Kontenklärungen durch. Sollten sich keinerlei ungeklärte Zeiten oder sonstige Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf befinden, genügt ein kurzer schriftlicher Hinweis an Ihren Rentenversicherungsträger, dass alles soweit in Ordnung ist. In diesem Fall sind Ihrerseits keine Formulare auszufüllen.

2 Antworten

-_-am 16.06.2010 | 03:45
Eigentlich erfolgt die Zusendung eines Versicherungsverlaufs alle 6 Jahre. Ob es Gründe gab, diesen früher zu erteilen, kann hier niemand wissen. Eine frühere Zusendung ist dem Versicherungsträger möglich. Ob Sie darauf antworten, bleibt Ihnen überlassen. Im eigenen Interesse sollten Sie das aber, insbesondere, wenn Zeiten fehlen. Sie erhalten sonst nach 6 Monaten einen Feststellungsbescheid ohne Ihre Mitwirkung. Rechtsgrundlage ist § 149 SGB VI: Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf). Versicherte sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen. Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__149.html
Halilam 16.06.2010 | 13:14
So eine Kontenklärung ist nicht wirklich viel Arbeit. Daher würde ich es einfach machen, anstatt lange und ausgiebig darüber zu philosophieren, ob sie dies tun wollen. Die Unterlagen liegen ja vor, da sie diese bereits eingereicht haben. Somit haben sie noch weniger Arbeit, und müssen lediglich ein paar Kreuzchen machen. Das dürfte nicht zuviel verlangt sein. Und denken sie dabei immer daran, das sie die Kontenkärung für SICH machen, damit Ihre Rente richtig festgestellt werden kann. Sie machen es weder für die Rentenversicherung noch für irgendjemand anderen, nur ausschliesslich zu Ihrem Wohl.
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