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Experten-Antwort

Kontenklärung: 4 Jahre Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Alexandra L.18.02.2021 | 11:00
622 Ansichten
4 Antworten

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Wenn man eine Kontenklärung machen möchte und 4 Jahre arbeitslos gewesen ist aber weder Geld vom Arbeitsamt noch vom Sozialamt erhalten hat muss man diese Zeiten dann in der Kontenklärung angeben? Die Rente würde sich dadurch doch nicht erhöhen. Wie wird es seitens der Rentenversicherung gehandhabt wenn ich für diese 4 Jahre keine Eintragungen vornehme? Kommen dann Rückfragen seitens der Rentenversicherung oder wird der Zeitraum als Lücke deklariert? (Aus Datenschutzgründen möchte ich Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angeben wenn es nicht unbedingt nötig ist weil es mir unangenehm ist so lange arbeitslos gewesen zu sein)

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra L.,

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können sich ggf. bei der Rentenhöhe auswirken, wenn sie als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet gewesen sind. Wenn Sie in den 4 Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren, können auch keine entsprechenden Anrechnungszeiten anerkannt werden und Sie können selber entscheiden, ob Sie hierzu Angaben beim Rentenversicherungsträger machen oder nicht, da es für Sie aus rentenrechtlicher Sicht keine Auswirkungen hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra L.,

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können sich ggf. bei der Rentenhöhe auswirken, wenn sie als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet gewesen sind. Wenn Sie in den 4 Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren, können auch keine entsprechenden Anrechnungszeiten anerkannt werden und Sie können selber entscheiden, ob Sie hierzu Angaben beim Rentenversicherungsträger machen oder nicht, da es für Sie aus rentenrechtlicher Sicht keine Auswirkungen hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Dieteram 18.02.2021 | 11:28
Es handelt sich hierbei nicht um einen Lebenslauf, wie bei einer Bewerbung. Wo nichts ist, ist eben einfach nichts. Das Warum interessiert die RV nicht. Geht ja vielen Frauen so, die für einen bestimmten Zeitraum Hausfrau oder Mutter waren. Unbelegte Zeiten bedürfen keiner Rechtfertigung, gibt halt keine Rente dafür.
DaViam 18.02.2021 | 12:07
Hallo, im Antrag auf Kontenklärung geben Sie einfach an, dass die Zeit von... bis... als Beitragslücke gespeichert werden kann.
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