Hallo Alexandra L.,
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können sich ggf. bei der Rentenhöhe auswirken, wenn sie als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet gewesen sind. Wenn Sie in den 4 Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren, können auch keine entsprechenden Anrechnungszeiten anerkannt werden und Sie können selber entscheiden, ob Sie hierzu Angaben beim Rentenversicherungsträger machen oder nicht, da es für Sie aus rentenrechtlicher Sicht keine Auswirkungen hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung