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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Heinz B.28.05.2016 | 09:17
1436 Ansichten
13 Antworten

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Hallo Forum, gestern bekam ich eine Mitteilung der LVA zur Kontoklärung. Ich bin jetzt 61 und mit 14 in die Lehre gegangen. Im Kontoverlauf fehlt ein Jahr und tatsächlich habe ich von diesem Jahr auch keine Bescheinigung zur Meldung an den Versicherungsträger. Das fehlende Jahr ist 1987, aber ich war von 1974 bis 2005 ununterbrochen im selben Unternehmen tätig. Wie bekomme ich jetzt den Nachweis für 1987? Ich werde mich im Laufe der Woche natürlich mit der LVA in Verbindung setzen, aber es wäre schön, wenn ich hier schon mal eine Vorabinfo bekommen könnte. Gruß Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz B.,

schön, dass Sie den Nachweis für das Jahr 1987 doch noch gefunden haben. Ihre Anfrage dürfte sich ja damit erledigt haben.

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12 Antworten

KSCam 28.05.2016 | 09:57
Sie tragen das fehlende Jahr mit Angaben zum Arbeitgeber und der damaligen Krankenkasse in den Kontenklärungsbogen (V0100) ein, dann prüft die DRV. Sofern es den damaligen Arbeitgeber noch gibt können Sie auch die personalabteilung kontaktieren damit die Ihnen eine Kopie der Jahresmeldung zuschicken. Allerdings liegt 1987 schon knapp 30 Jahre zurück, der Betrieb ist nicht mehr verpflichtet Lohnunterlagen aus der "alte Zeit" aufzubewahren. Aber das können Sie ja mit einem kurzen Anruf bei der Personalabteilung klären. Sofern Sie vom Betrieb eine konkrete Bescheinigung bekommen, fügen Sie diese der Kontenklärung bei. Damit wird die Bearbeitung einfacher für Die DRV Sachbearbeitung.
GroKoam 28.05.2016 | 10:32
Bei Mir fehlte auch das Jahr 1987, auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde die Meldung an die RV Nachgereicht. Damals fand eine Umstellung der Melderegularien statt und der Personalsachbearbeiter sagte dass ich nicht der einzige wäre dem das Jahr fehlte. Also sollte das kein Problem sein, für Eure Personalabteilung.
Heinz B.am 28.05.2016 | 11:55
Danke für Eure schnellen Antworten. Dann scheint 1987 ein "neuralgisches" Jahr gewesen zu sein, und der RV somit nicht ganz unbekannt. Ich hoffe mal, dass das Unternehmen diese Unterlagen noch hat. In den Jahren hat es einige Male den Eigentümer gewechselt, aber meinen Anspruch auf Werkrente, konnte ich bei der aktuellen Geschäftsleitung nachfragen und werde mich mit denen mal in Verbindung setzen. Was ist aber, wenn sich dieser Zeitraum nicht mehr nachweisen läßt? Fehlt mir dann ein Jahr in meiner Rentenberechnung? Gruß Heinz
KSCam 28.05.2016 | 12:18
Ich gehe mal davon aus, dass auch die Krankenkasse noch bestätigen kann dass Sie damals sozialversicherungspflichtig angemeldet waren. Wenn der AG den Verdienst nicht mehr angeben kann, kann dann ein Durchschnittswert aus Vor- und Nachverdienst genommen werden.....verloren dürfte das Jahr nicht sein. Es stellt sich angesichts Ihres Alters allerding die Frage warum Sie das erst heute bemerken, es ist doch nicht die erste Kontenklärung? :)
MWXZam 28.05.2016 | 12:16
Kann man sich von einer ehemaligen Arbeitsstelle keinen Nachweis mehr besorgen und hat auch selbst keine Unterlagen mehr zum damaligen Arbeitsverhältnis, so kann man versuchen über die Krankenkasse Daten aus der damaligen Zeit zu ermitteln. Auch der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, bei Zweifelsfällen Ermittlungen anzustellen, um den Rentenanspruch des Versicherten zu sichern. Hierzu kann es nötig sein, eine eidesstattliche Versicherung über die jeweilige Tätigkeit abzugeben.
Sonderschulmeisteram 29.05.2016 | 11:44
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Weil der Kerl auch so ein Faulpelz ist, der sich jahrzehntelang nicht um die Kontenklärung gekümmert, sondern die Fragebögen weggeworfen hat. Und jetzt soll alles ganz schnell aufbereitet werden. Und außerdem hat der schlampige Bengel seine Jahresentgeltbescheinigungen nicht aufgehoben. Jetzt hat er eine Lücke, setzen 6!
Heinz B.am 29.05.2016 | 12:49
Zitat von Sonderschulmeister anzeigenausblenden
Danke für Ihren wertvollen und äußerst nützlichen Kommentar. Ihr Beitragsname scheint ja Programm zu sein. Jetzt habe ich auch die Beitragsmeldung zur SV von 1987 gefunden. Sie war dort, wo sie hingehörte, aber genau über dem Datum war ein leichter Knick und in meiner Hektik, habe ich statt 87 eben 86 gelesen. Am nächsten Tag und mit Ruhe habe ich es dann besser gesehen. Ich kann mich zumindest nicht bewußt erinnern, bisher einen Antrag zur Konternklärung erhalten zu haben. Bisher bekam ich diese Renterninformationen,, die zwar auch diese tabellarische Auflistung der Beitragsjahre haben, aber es ist kein Hinweis darauf, das ein Jahr fehlt. So genau habe ich mir den Verlauf auch nicht angesehen, da es in dieser Info nun mal keinen Hinweis auf fehlende Zeiten gibt. Die letzten drei Infos habe ich noch und da ist 1987 tatsächlich nicht aufgeführt. Hätte ich Mitteilungen zur Kontenklärung bekommen, wäre mir der Satz auf dem Deckblaat zum fehlenden Jahr doch aufgefallen. Bei dem, was ich bekommen habe, ist es mir sofort ins Auge gesprungen. Interessant ist jetzt natürlich zu wissen, wieso ich die Beitragsbescheinigung von 1987 habe, die RV aber anscheindend nicht.
Heinz B.am 29.05.2016 | 17:02
Zitat von Sonderschulmeister anzeigenausblenden
Danke für Ihren wertvollen und äußerst nützlichen Kommentar. Ihr Beitragsname scheint ja Programm zu sein.
Nicht wahr? Sie scheinen ein besonders geeigneter Kandidat für unser Föderprogramm "Helft ungebildeten Erwachsenen". Kommen Sie, schreiben Sie sich ein, trauen Sie sich. Das tut auch nicht mehr weh.....
Das Problem bei solch offenen Foren ist, dass hier jeder Depp seinen Müll los werden kann. Sonderschulmeister ist ein ganz ausgeprägtes Exemplar dieser Gattung. In einem geschlossenen Forum hätten solche Kommentare die Überlebenschance einer Eintagsfliege.
W*lfgangam 29.05.2016 | 17:40
Zitat von Heinz B. anzeigenausblenden
Hallo Heinz B. sehen Sie es am WE den Motten hier nach, die werden von den lichten Beiträgen nahezu angezogen/ansonsten selbst oben Grasnarbe trocken mit einer 0,1 Watt LED dadrunter ...am Montag geht regelmäßig der Pestizid-Kärcher hier durch :-) Gruß w. PS: das Forum ist bewusst offen gestaltet. Eben für den einfachen Zugang für alle, die sich sonst schon in einer Registrierung 'verheddern' würden.
Sonderschulmeisteram 29.05.2016 | 18:43
Zitat von Heinz B. anzeigenausblenden
...
Danke für Ihren wertvollen und äußerst nützlichen Kommentar. Ihr Beitragsname scheint ja Programm zu sein.
Nicht wahr? Sie scheinen ein besonders geeigneter Kandidat für unser Föderprogramm "Helft ungebildeten Erwachsenen". Kommen Sie, schreiben Sie sich ein, trauen Sie sich. Das tut auch nicht mehr weh.....
Das Problem bei solch offenen Foren ist, dass hier jeder Depp seinen Müll los werden kann. Sonderschulmeister ist ein ganz ausgeprägtes Exemplar dieser Gattung. In einem geschlossenen Forum hätten solche Kommentare die Überlebenschance einer Eintagsfliege.
Sie sind ja ein ganz übler Flegel! Und noch dazu ein beleidigender! Sofort ab in die Ecke, 2 Stunden Eckestehen mit der Eselsmütze auf dem Kopf!
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