Die Kostenfreiheit ergibt sich aus § 64 SGB X. Beglaubigte Fotokopien erhalten Sie für Sozialversicherungszwecke kostenfrei. Unter Vorlage des Originals können Sie diese bei Ihrem Sozialversicherungsträger oder aber auch z. B. bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhalten. Tip: Sofern Sie beglaubigte Fotokopien für die Rentenversicherung bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung anfertigen lassen, legen Sie dort das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.