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Experten-Antwort

Kontenklärung: Erziehungszeit des Vaters (2 Monate)

von Dirk Stoll18.02.2015 | 22:22
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5 Antworten

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Hallo, ich habe noch eine Frage zu meiner Kontenklärung: Ich habe eine Lücke von zwei Monaten in meiner Aufstellung, da ich nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit genommen habe. Wie kann ich die Klärung dieser Lücke vornehmen, wenn ich nicht "hauptsächlich" für die Kinderziehung verantwortlich bin (sondern meine Frau und ich gemeinsam)? So wie ich es verstanden habe, kann nur ein Elternteil "hauptsächlich" erziehen, d.h. wenn ich das wäre, müsste meine Frau diese Monate "abgeben"? Ist dann das Einreichen der Bescheinigungen für die Unterbrechung wegen Elternzeit für mich überhaupt notwendig/von Vorteil? Vielen Dank für Hinweise zur Klärung, Dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk Stoll,

die Kindererziehungszeit (KEZ) wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben, dass die KEZ nicht der Mutter, sondern dem Vater zugeordnet werden soll. Dann erhält aber die Mutter keine KEZ.

Eine Zuordnung durch gemeinsame Erklärung ist nur für zwei Kalendermonate rückwirkend (= ab 1.12. bei Erklärung im Februar) oder für die Zukunft möglich.

Sofern bei Ihnen diese Frist bereits abgelaufen ist, wäre eine Zuordnung zu Ihnen nur noch bei einer überwiegenden Erziehung möglich.

Da die Erziehungszeit wohl im Laufe des Monats begonnen hat und teilweise belegte Monate als ganze Monate zählen, wird bei Ihnen wohl nur ein Kalendermonat nicht belegt sein.

Für diesen Monat könnten Sie ggf. einen freiwilliigen Beitrag zahlen. Ob dies sinnvoll ist, kann ich ohne Kenntnis Ihres Versicherungslebens nicht beurteilen. Sie sollten diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.

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4 Antworten

W*lfgangam 18.02.2015 | 22:38
...V800 + V805 ausfüllen (lassen) und die Sache ist erledigt/Ihre Lücke weg. Ich erhöhe den Bearbeitungsaufwand auf 45 Min. - wenn Sie beim Antrag nicht dazwischen quatschen :-) Gruß w.
Dirk Stollam 18.02.2015 | 22:46
Okay, überredet, ich suche mir mal die nächste Beratungsstelle raus :) Viele Dank und Grüße, Dirk
***am 19.02.2015 | 11:00
Wenn der Vater Erziehungszeit direkt nach der Geburt nimmt, oder später und die Mutter ebenfalls die Beschäftigung unterbrochen hat mag das für das Familienglück schön sein ist aber Rententechnisch blöd, denn jetzt müssen Sie und die Mutter wählen wer die Rentenlücke von 2 Monaten oder länger (je nach Dauer des Erziehungsurlaubs/Elterngeldbezugs )bekommen soll.
Dirk Stollam 19.02.2015 | 22:15
Hallo, vielen Dank für die Antworten, ich denke, ich werde dann tatsächlich bei meiner Lücke bleiben - ob ich einen freiwilligen Beitrag bezahle, werde ich dann sehen, ein Beratungstermin ist bereits ausgemacht. Viele Grüße, Dirk
Deutsche Rentenversicherung
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