Hallo Dirk Stoll,
die Kindererziehungszeit (KEZ) wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben, dass die KEZ nicht der Mutter, sondern dem Vater zugeordnet werden soll. Dann erhält aber die Mutter keine KEZ.
Eine Zuordnung durch gemeinsame Erklärung ist nur für zwei Kalendermonate rückwirkend (= ab 1.12. bei Erklärung im Februar) oder für die Zukunft möglich.
Sofern bei Ihnen diese Frist bereits abgelaufen ist, wäre eine Zuordnung zu Ihnen nur noch bei einer überwiegenden Erziehung möglich.
Da die Erziehungszeit wohl im Laufe des Monats begonnen hat und teilweise belegte Monate als ganze Monate zählen, wird bei Ihnen wohl nur ein Kalendermonat nicht belegt sein.
Für diesen Monat könnten Sie ggf. einen freiwilliigen Beitrag zahlen. Ob dies sinnvoll ist, kann ich ohne Kenntnis Ihres Versicherungslebens nicht beurteilen. Sie sollten diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.