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Experten-Antwort

Kontenklärung für 43-jährigen Österreicher, der seit Nov 2015 in Deutschland lebt

von captain_fantasy05.07.2019 | 12:14
123 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekam vor kurzem einen Bescheid nach Hause, in dem ich mein Konto bei der "Deutsche Rentenversicherung" klären soll. Logischerweise wissen die nur von meinen Arbeitsstellen in Deutschland. Innerhalb eines halben Jahres soll ich nun jede Beschäftigung angeben, die ich bisher in meinem Leben gemacht habe; seit dem Abschluss meines 17. Lebensjahres. Die Frau am Telefon in Berlin-Charlottenburg sagte mir, dass ich jedes Schulzeugnis im Original oder beglaubigter Kopie vorlegen muss. (Okay, das sind dann noch drei Stück; aber die liegen wahrscheinlich in den Untiefen meines Jugendzimmers irgendwo.) Aber auch für andere Arbeitsstellen bräuche ich meine (monatlichen) Lohnabrechnungen. Das sind dann von über 25 Jahren monatliche Nachweise. (25Jahre x 12Monate = 310 Monatsnachweise, die ich im Original vorzeigen müsste, wenn ich in dieser Zeit immer gearbeitet hätte.) Ich bin zwar nicht total unordentlich, aber dass ich die jetzt sortiert gesammelt hätte, um sie dann der Beratungsstelle der "Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg" vorzulegen, kann ich nicht von mir behaupten. Viele Belege werden schlicht und ergreifend nicht auffindbar sein. Ich habe auch 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Natürlich habe ich in Österreich und der Schweiz in die Rentenversicherung eingezahlt. Beide Staaten haben dazu ihre eigenen Berechnungen angestellt. Wäre es nicht sinnvoll, diese heran zu ziehen, anstatt wieder bei Adam und Eva anzufangen? Die Frau am Telefon in Berlin-Charlottenburg sagte mir, dass nur eine vollständige Aufarbeitung sinnvoll sei. Sie wollte mit mir verständlicherweise nicht diskutieren (und wissen, wie schwierig es für mich ist, alle Originale heran zu karren). Sie wollte die vollständige Historie und nur die vollständige Historie, weil alles andere "keinen Sinn macht" (sic, Originalzitat). Aber ich habe keine Ahnung, wie ich das bewerkstelligen soll. Wenn die Papiere der österreichischen und der Schweizer Rentenversicherung nicht anerkannt werden, dann kann ich keine lückenlose Aufarbeitung und Klärung bieten. Ohne Klärung würden nur die letzten 6 Jahre durch einen Bescheid berücksichtigt, sagte mir die Frau. Das Verfahren könne auch nach den 6 Monaten (netterweise) aufgenommen werden; aber dann stehe ich vor demselben Problem. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir im Forum dazu weiter helfen würden. Leider hatte die Frau am Telefon in Berlin-Charlottenburg nicht die nötige Zeit und Geduld, mich in meiner Situation hilfreich zu beraten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo captain_fantasy,

die Schulabschlusszeugnisse oder Bescheinigungen von den jeweiligen Schulen über den Schulbesuch werden auf jeden Fall für eine Klärung der Versicherungszeiten benötigt.

Die Kopien und Bestätigungen können dann vor Ort bei der Rentenversicherung gemacht werden.

Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort werden dann auch die Anträge mit Ihnen online aufgenommen, so dass Sie diese vorher nicht ausfüllen müssen.

Sie brauchen natürlich nicht sämtliche Entgeltbelege aus der Schweiz und Österreich vorzulegen.

Sofern Sie schon Rentennachweise von den beiden ausländischen Rentenversicherungsträgern haben, brauchen Sie diese nur mitzunehmen.

Ansonsten sollten Sie sich unter dem folgendem Link den Vordruck E0207 herunterladen und 2x ausdrucken:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/E2070.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Bitte füllen Sie jeweils die zweite Seite des Vordruckes, einmal mit den Angaben nur für die Zeiten in der Schweiz und dann beim weiteren Vordruck entsprechend nur mit den Daten für Österreich, aus.

Ansonsten nehmen Sie bitte noch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit zur Beratung.

Es macht auf jeden Fall Sinn, die Klärung der Versicherungszeiten jetzt schon mal in Angriff zu nehmen, da das ganze Verfahren ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, da drei Länder involviert sind.

Sobald die Versicherungszeiten komplettiert sind, können Sie auch vernünftige Auskünfte zu Ihren individuellen Rentendaten (z.B. Beginn der Renten etc.) erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Pullacham 05.07.2019 | 12:34
Hallo, normalerweise genügt es dem zuständigen Träger der deutschen Rentenversicherung wenn Sie dort im Rahmen der Kontenklärung eine Beitragsübersicht der österreichischen sowie schweizer Zeiten (also jeweils einen Versicherungsverlauf aus beiden Ländern) vorlegen und zusätzlich dazu, das Formblatt E207 für jeweils beide Länder ausfüllen. Mit beiden Unterlagen kann der Träger der deutschen Rentenversicherung dann eine Anfrage in Österreich sowie in der Schweiz starten und sich von dort eine "offizielle" Übersicht Ihrer Zeiten in Form der Formblätter E205 AT und E205 CH zusenden lassen. Damit bräuchten Sie nicht die Unmenge an Lohnunterlagen versenden
W°lfgangam 05.07.2019 | 19:57
Zitat von Pullach anzeigenausblenden
Ergänzend: ...wenn man sich nur 'trauen' würde, eine Kontenklärung schlicht vor Ort (DRV oder Rathaus/Versicherungsamt) einzuleiten (nicht selber versuchen!) - nicht, dass dazu entsprechende Hinweise bereits im dem Anschreiben enthalten wären - nöö, muss man ja lesen können, um das zu finden! ;) ...muss man/@captain_fantasy es komplizierter machen, als erforderlich? ;-) Belege sammeln und ab damit vor Ort, damit auch die/alle Auslandszeiten ins dtsch. Rentenkonto eingebaut werden können ...einfacher geht's nicht :-) Gruß w.
Schadeam 05.07.2019 | 23:07
Tipp aus der Praxis: Fordern Sie in CH bei der AHV einen Kontoauszug an und in Österreich von der PVA einen Versicherungsverlauf. Wenn in diesen beiden Dokumenten alle dortigen Arbeitszeiten drin stehen, reicht das vollkommen für die deutsche Kontenklärung und Sie brauchen keine weiteren Unterlagen für die dortigen Zeiten. Auf die Rückseite des E207 schreiben Sie einfach: siehe beil. Kontoauszüge Dann gehts nur noch um den Beleg von Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lj. - und da reichen Sie Ihre Schul- und Studienbescheinigungen ein, notfalls einen Wisch der Schule "war von - bis dort immatrikuliert"..... Bei den zitierten Gespräch haben Sie und die Gesprächspartnerin sich wohl gegenseitig dasd Leben komplizierter gemacht als nötig.
captain_fantasyam 08.07.2019 | 08:04
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Damit kannte sich die Frau bei der deutschen Rentenversicherung in Berlin-Charlottenburg wirklich aus. *zwinker* Termin gibt es frühestens in drei Monaten; Wenn man am Freitag anruft, nur am anderen Ende der Großstadt in Berlin, Marzahn. Am Montag dann wieder etwas näher. Dass man sich am Termin natürlich Urlaub nehmen muss, versteht sich von selbst. Und wehe, die Kontenklärung ist nicht vollständig. - Dann könne ich das gleich lassen, meinte die zuvorkommende Dame am Telefon. Wenn man die richtige Beratung bekommt. Tja, so ist das manchmal in der Hauptstadt Deutschlands. Wo man andernorts nur mal im Rathaus vorbei spaziert, ist hier schon einen Termin zu bekommen, eine Hürde für sich. Die zweite: Was brauche ich zum Termin? Welche Unterlagen ergeben Sinn? Wenig hilfreich dazu waren die Antworten von: "W°olfgang" und "von Ordnung" (Posting bereits gelöscht) Nochmals danke ich "Schade", "Pullach" und die "Experten-Antwort" für ihre Beiträge.
captain_fantasyam 08.07.2019 | 07:36
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Vielen Dank für diesen Ratschlag. :-) Den werde ich befolgen. Hm, ja, da muss ich Ihnen beipflichten. Allerdings kam mir meine Gesprächspartnerin etwas unflexibel vor. Natürlich muss sie nicht mit mir diskutieren, aber etwas mehr Verständnis, Hilfsbereitschaft und Sachverstand hätte ich mir schon gewünscht. Dann hätte die Frau in Berlin-Charlottenburg vielleicht das Telefonat auch nicht durch Auflegen ohne Verabschiedung meinerseits beenden müssen. (Frei nach dem Motto: Sie stehlen mir die Zeit.) AN (fast) ALLE BEANTWORTENDEN: Das Forum hat mir jedenfalls SEHR in meiner Angelegenheit geholfen. DANKE FÜR IHRE Antworten! :-)
Grokoam 08.07.2019 | 09:15
Zitat von captain_fantasy anzeigenausblenden
Tipp aus der Praxis: Fordern Sie in CH bei der AHV einen Kontoauszug an und in Österreich von der PVA einen Versicherungsverlauf.
Vielen Dank für diesen Ratschlag. :-) Den werde ich befolgen. Hm, ja, da muss ich Ihnen beipflichten. Allerdings kam mir meine Gesprächspartnerin etwas unflexibel vor. Natürlich muss sie nicht mit mir diskutieren, aber etwas mehr Verständnis, Hilfsbereitschaft und Sachverstand hätte ich mir schon gewünscht. Dann hätte die Frau in Berlin-Charlottenburg vielleicht das Telefonat auch nicht durch Auflegen ohne Verabschiedung meinerseits beenden müssen. (Frei nach dem Motto: Sie stehlen mir die Zeit.) AN (fast) ALLE BEANTWORTENDEN: Das Forum hat mir jedenfalls SEHR in meiner Angelegenheit geholfen. DANKE FÜR IHRE Antworten! :-)
Tja, wie sagt man doch so treffend; "wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück".
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