Hallo captain_fantasy,
die Schulabschlusszeugnisse oder Bescheinigungen von den jeweiligen Schulen über den Schulbesuch werden auf jeden Fall für eine Klärung der Versicherungszeiten benötigt.
Die Kopien und Bestätigungen können dann vor Ort bei der Rentenversicherung gemacht werden.
Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort werden dann auch die Anträge mit Ihnen online aufgenommen, so dass Sie diese vorher nicht ausfüllen müssen.
Sie brauchen natürlich nicht sämtliche Entgeltbelege aus der Schweiz und Österreich vorzulegen.
Sofern Sie schon Rentennachweise von den beiden ausländischen Rentenversicherungsträgern haben, brauchen Sie diese nur mitzunehmen.
Ansonsten sollten Sie sich unter dem folgendem Link den Vordruck E0207 herunterladen und 2x ausdrucken:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/E2070.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Bitte füllen Sie jeweils die zweite Seite des Vordruckes, einmal mit den Angaben nur für die Zeiten in der Schweiz und dann beim weiteren Vordruck entsprechend nur mit den Daten für Österreich, aus.
Ansonsten nehmen Sie bitte noch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit zur Beratung.
Es macht auf jeden Fall Sinn, die Klärung der Versicherungszeiten jetzt schon mal in Angriff zu nehmen, da das ganze Verfahren ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, da drei Länder involviert sind.
Sobald die Versicherungszeiten komplettiert sind, können Sie auch vernünftige Auskünfte zu Ihren individuellen Rentendaten (z.B. Beginn der Renten etc.) erhalten.