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Kontenklärung - Nachzahlung

von m06.01.2010 | 12:29
2745 Ansichten
5 Antworten

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In vergangenen freiberuflichen Jahren wurde nicht immer in die Rentenkasse eingezahlt. Drohen bei einer Kontenklärung jetzt Nachzahlungen oder gelten die ungeklärten Zeiten im Versicherungsverlauf einfach als Ausfallzeiten? Was passiert, wenn die Fragebögen einfach nicht beantwortet werden?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nachzahlungen "drohen" unabhängig von der Kontenklärung immer dann, wenn Versicherungspflicht als Selbständiger besteht. Daher ist unabhängig von der Kontenklärung jedem "freiberuflich" Selbständigen nur der Rat zu geben, eine eventuelle Versicherungspflicht beim Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen. Nur dann "drohen" auch keine rückwirkenden Überraschungen.

Die Kontenklärung sollte als Chance angesehen werden das Versicherungskonto zu einem Zeitpunkt zu klären, wo einerseits noch genügend Zeit besteht eventuelle Lücken aufzuklären, andererseits aber auch noch die Unterlagen noch vorhanden sind oder von anderen Stellen noch bescheinigt werden können.

Wenn Sie die Fragebögen nicht beantworten, dann wird die Kontenklärung nach Aktenlage durchgeführt. Sollten Sie eventuelle Lücken erst in einem späteren Kontenklärungsverfahren klären, so ist dies durchaus möglich. Nur wegen der (früheren) fehlenden Mitwirkung wird man die Klärung des Sachverhaltes dann nicht verweigern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Schade" wird zugestimmt.

3 Antworten

mam 06.01.2010 | 16:45
Vielen Dank für die Antwort. Bedeutet die "Klärung nach Aktenlage" dann, dass evtl. nicht nachgewiesene Zeiten als Fehlzeiten (mit entsprechender Auswirkung auf künftige Rentenbezüge) festgehalten würden?
Schadeam 06.01.2010 | 17:37
Ja, was fehlt, wird auch nicht berechnet - eigentlich ganz einfach
Wolfgangam 07.01.2010 | 21:39
Hallo m, > Was passiert, wenn die Fragebögen einfach nicht beantwortet werden? "blackwater" freut sich auf Sie, da werden Sie niemals mehr nach Ihrer Rente gefragt werden ;-) Gruß w.
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