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Kontenklärung/Rückwirkende Meldung an Sozialversicherung

von Egemen10.03.2007 | 14:30
5644 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schüler, Jahrgang 1988, der seit 01.01.2004 bei uns als Geringfügig ohne Anmeldung an Sozialversicherung, beschäftigt ist, stellte ein Kontenklärungsverfahren bei der zuständigen Rentenversicherungsträger. Er gibt an, seit dem 01.01.2004 bei uns beschäftigt zu sein. Seine Angaben sind zutreffend. Er wurde erst ab dem 01.01.2006 von uns bei der zuständigen Rentenversicherungsträger über Minijob-Zentrale gemeldet und Beiträge nach Bemessungsgrundlage (155,00 €) entrichtet. Für die Zeit von 01.01.2004 bis 31.12.2005 wurden jedoch keine Meldungen vorgenommen. Der RV-Träger schickte uns den Vordruck V600 mit der Bitte um Ausfüllung zu. Meine Frage: Wäre es nun möglich, seine geringfügige Beschäftigung (150,00 € monatlich) für die Zeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2005 rückwirkend zu melden und für ihn Beiträge an RV-Träger zu zahlen? Wie sollen wir im vorliegende Sache insgesamt verfahren ? Vorab herzlichen Dank für die nützliche Hinweisen! Mit freundlichem Gruß Egemen

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.03.2007 | 16:10

Sehr geehrter Egemen,

ich empfehle dem Rat von KSC zu folgen.

Sofern Sie Fragen zum Meldeverfahren haben, wenden Sie sich doch bitte an das Callcenter der Minijob-Zentrale Tel 01801 200 504.

Mit freundlichem Gruß

Moderatoren-Antwortam 11.03.2007 | 11:00

Sehr geehrter Her Funke,

bekommen Sie bereits Rente, wenn ja, sollten Sie den Nachweis Ihrer Elterneigenschaft (Geburtsurkunde eines Kindes) an den Rentenversicherungsträger senden, bzw. bei Rentenantragstellung vorlegen. Stehen Sie noch im Beschäftigungsverhältnis legen Sie die Urkunde dem Arbeitgeber vor. Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

KSCam 10.03.2007 | 14:43
das wäre nicht nur möglich, sondern die Pflicht des Arbeitgebers, der wohl vor 2006 die Verpflichtung Minijobber anzumelden nicht beachtet hat. Somit ist eine rückwirkende Meldung an die Minijobzentrale notwendig.
Reiner Funkeam 11.03.2007 | 10:05
In meiner Berechnung der Monatsrente wird u.a. abgezogen eine Pflegeversicherung von 1,95 %, da kein Nachweis der Elternschaft. Was heißt das ? Fehlt hier der Nachweis, dass ich Vater eines Kindes bin? Wem muss ich diese Angabe bringen -meinem Arbeitgeber, der die Unterlagen einreicht? Mit freundl. Gruß Funke.
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