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Kontenklärungsverfahren

von M-A-C-K10.09.2007 | 20:49
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3 Antworten

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Hallo, ich habe vor einigen Wochen eine Rentenauskunft bekommen und war bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort wurden dann die Kontenklärungsvordrucke ausgefüllt. Ich habe seit meiner Ausbildung durchgehend gearbeitet. Dann, im Jahr 2000 bis 2002 habe ich den Techniker gemacht. Am Vormittag und zeitweise am Nachmittag war ich in der Schule. Allerdings arbeitete ich währenddessen trotzdem. Dies war super gut möglich, da es bei meinem Arbeitgeber total flexible Arbeitszeiten gibt und ich aus den Jahren zuvor noch massig Überstunden hatte. Statt der üblichen 42 Stunden arbeitete ich 35 Stunden wöchentlich. Nun habe ich in diesem Kontenklärungsverfahren den Nachweis über die Techniker-Ausbildung vorgelegt. Gestern kam nun der Feststellungsbescheid mit der neuen Rentenauskunft: Jetzt habe ich weniger Rente als zuvor! Wie kann das sein? Seit meinem 17. Lebensjahr arbeite ich beim gleichen Arbeitgeber, Schulzeiten zuvor waren noch nie im Versicherungsverlauf (können somit nicht die Ursache sein) und die Ausbildungszeit ist auch schon lange entsprechend vermerkt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In bestimmten Fällen kann es sein, dass beim Zusammentreffen von Beitragszeiten mit sogenannten beitragsfreien Zeiten (hier: Techniker-Schule) eine Absenkung des zustehenden Rentenbetrages die Folge ist.

Dieses läßt sich aber nur anhand der alten und neuen Rentenauskunft einschl. aller Berechnungsanlagen nachvollziehen.

Empfehlenswert ist hier wohl ein nochmaliger Besuch in der betreffenden Auskunfts- und Beratungsstelle.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 11.09.2007 | 09:24
Sofern Sie eine Lehre absolviert haben, führt der Nachweis einer berufsbegleitenden Fachausbildung in der Tat zu einer Rentenminderung, wenn der Verdienst in dieser Zeit deutlich höher als in der Lehrzeit war. Wichtig: Die berufsbegleitende Ausbildung kann nur anerkannt werden, wenn der Stundenumfang SChule den Stundenumfang Arbeit überschreitet. Wurde dies geprüft, wenn ja, welche Angaben haben Sie gemacht.?
***am 11.09.2007 | 11:03
Sprechen Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle noch einmal vor und lassen Sie sich die Gründe erläutern. Falls das nicht möglich ist, wird man dort einen Vermerk über Ihre Vorsprache fertigen und an die Sachbearbeitung weitergeben, so dass Sie schriftlich Nachricht erhalten.
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