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Experten-Antwort

Kontenklärung - Hilfe

von Maciej21.04.2024 | 10:47
776 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich möchte Sie bitten, mir einige Fragen aus den Formularen zu erklären, die ich im Zusammenhang mit der Erklärung von Versicherungslücken ausfüllen muss. Es handelt sich dabei um die Formulare V0100 und V0720. Ich weiß, dass es zu diesen beiden Formularen Erläuterungen gibt, aber sie klären meine Zweifel nicht ganz auf. 1) In Punkt 7.1 des Vordrucks V0100 wird gefragt: "Haben Sie Zeiten der Berufsausbildung (auch ohne Abschluss) zurückgelegt?". Soll ich hier etwas eintragen, wenn ich in Polen einen Schul- oder Universitätsabschluss gemacht habe, nach dem ich einen theoretisch erlernten Beruf, aber keine bezahlte Ausbildung habe? 2) In Punkt 3 des Formulars V0720 wird die Frage "Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis) nach dem deutschen Ausländergesetz?" gestellt. Wenn ich eine Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU-Bürger habe, sollte ich diese angeben und eventuell handschriftlich eintragen? 3) Im gleichen Formular steht unter Punkt 10.10 die Frage "Sind Unterlagen vorhanden, aus denen sowohl nachgewiesene Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten als auch etwaige Fehlzeiten (Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und so weiter) hervorgehen?". Die Frage ist so formuliert, dass ich denke, sie bezieht sich auf Unterlagen, die sowohl Zeiten in Polen bestätigen, in denen ich gearbeitet habe, als auch solche, in denen ich aus irgendeinem Grund länger arbeitslos war. Der Hinweis hierzu aus dem Erläuterungsformular lautet jedoch "Einzureichen sind Unterlagen, die Angaben über Dauer und Ursache einer Arbeitsunterbrechung oder einer Zeit ohne Beschäftigung enthalten." Wie sieht es also letztendlich aus? Es geht nur um Unterlagen, die Zeiten bestätigen, in denen ich nicht gearbeitet habe, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit? Vielen Dank im Voraus für alle Hinweise Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

die abgefragten Zeiten der Berufsausbildung beziehen sich ausschliesslich auf Zeiten einer  -in aller  Regel bezahlten- beruflichen Ausbildung in Deutschland.

Darunter fallen nicht die Zeiten einer schulischen Ausbildung. Die Frage der schulischen Ausbildung wird konkret in Vordruck V 0410 gestellt. Und dort gehören auch schulische Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden, dazu.

 

Nachweise werden nur benötigt, wenn Zeiten geltend gemacht werden, die für Ihr Versicherungskonto von Bedeutung sind (Schwangerschaftsnachweise, Geburtsnachweise Kinder, Ausbildungsnachweise, Nachweise für Zeiten der Arbeitslosigkeit, Nachweise für Beschäftigungszeiten ausserhalb Deutschlands). Unbedeutende Zeiten wie Zeiten, in denen Sie evtl. eine längere Reise gemacht haben oder "nur" Hausfrau oder Hausmann waren, müssen nicht nachgewiesen sein.

 

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bei der Rentenversicherung:

08001000 480 0

 

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

 

beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 21.04.2024 | 11:49
Zu 1. Hier ist nur ein Zeitraum einzutragen, in dem Sie eine Berufsausbildung absolviert haben. Schule und Studium sind im V0410 (siehe 5.1) einzutragen. Zu 2. Machen Sie es wie von Ihnen vorgeschlagen. Zu 3. Damit sind das polnische Arbeitsbuch (Legbuch) oder sonstige Arbeitsnachweise oder Bescheinigungen gemeint. Die meisten Rententräger verlangen da das Originalarbeitsbuch, welches nach Auswertung an Sie zurückgeschickt wird. Lassen Sie sich vorher in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung eine beglaubigte Kopie erstellen.
Maciejam 21.04.2024 | 12:47
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Vorschläge. Zu 3. Ich habe nur eine Bescheinigung des Sozialversicherungsamtes darüber, wann und welche Arbeitgeber für mich Versicherungsbeiträge gezahlt haben und von welchem Verdienst. Und eine Bescheinigung des polnischen Arbeitsamtes über eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit. Ein Arbeitsbuch habe ich nicht. In den Jahren, in denen ich in Polen gearbeitet habe, hatten wir so etwas nicht. Ich verstehe, dass ich "Ja" ankreuzen und diese Dokumente beifügen soll, was ich sowieso tun werde, da diese Dokumente an mehreren anderen Punkten verlangt werden?
Deutsche Rentenversicherung
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