Hallo,
die abgefragten Zeiten der Berufsausbildung beziehen sich ausschliesslich auf Zeiten einer -in aller Regel bezahlten- beruflichen Ausbildung in Deutschland.
Darunter fallen nicht die Zeiten einer schulischen Ausbildung. Die Frage der schulischen Ausbildung wird konkret in Vordruck V 0410 gestellt. Und dort gehören auch schulische Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden, dazu.
Nachweise werden nur benötigt, wenn Zeiten geltend gemacht werden, die für Ihr Versicherungskonto von Bedeutung sind (Schwangerschaftsnachweise, Geburtsnachweise Kinder, Ausbildungsnachweise, Nachweise für Zeiten der Arbeitslosigkeit, Nachweise für Beschäftigungszeiten ausserhalb Deutschlands). Unbedeutende Zeiten wie Zeiten, in denen Sie evtl. eine längere Reise gemacht haben oder "nur" Hausfrau oder Hausmann waren, müssen nicht nachgewiesen sein.
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bei der Rentenversicherung:
08001000 480 0
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
beste Grüße
Ihr Expertenteam