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Experten-Antwort

Kontenklärung reichen Kopien

von Benny22.01.2024 | 14:01
486 Ansichten
5 Antworten

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Ich möchte im Internet meine Kontenklärung durchführen.Genügt es, wenn ich meine DDR SV-Ausweis kopiere oder muss ich diese Kopien noch bestätigen lassen oder sollte ich einfach meinen Ausweis hinschicken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Sie sollten vorerst alle Seiten Ihres SV-Ausweises kopieren und an Ihren zuständigen RV-Träger senden. Sollten diesem die Kopien nicht genügen, wird man Sie bitten, bestätigte Kopien oder das Original einzusenden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

SBam 22.01.2024 | 14:10
Bei Ausweisen verlangt die Sachbearbeitung oft sogar die Übersendung des Originals, allerdings mindestens eine beglaubigte Kopie aller, auch leerer Seiten! Haben Sie denn bisher immer nicht nicht Ihre Zeiten in der DDR eingereicht? Dafür hatten Sie doch schon mehr als 30 Jahre Zeit. Sehr fahrlässig!
Rentenschmiedam 23.01.2024 | 07:27
Moin, auf gar keinen Fall den Original-Ausweis irgendwo hinschicken! Ist der weg haben Sie keinerlei Möglichkeiten mehr die Zeiten in der DDR nachzuweisen. Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen der DDR-Betriebe usw. ist schon lange abgelaufen. Mit besten Grüßen
Königam 23.01.2024 | 08:31
Ist leider bei einigen Rententrägern keine Option. Die verlangen den Originalausweis und senden diesen im Anschluss zurück. Da sind Sie scheinbar nicht ganz auf dem laufenden. Ist dies der Fall, sollte man für sich selber vorher beglaubigte Kopien erstellen lassen.
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