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Experten-Antwort

Kontenklärung und Zeit nach Studium

von Funkenschuster09.08.2023 | 05:40
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2 Antworten

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Hallo zusammen, im Januar 2004 habe ich ein FH-Studium erfolgreich abgeschlossen und war nach meinem Diplom arbeitslos und habe kein Arbeitslosengeld bezogen. Damals bin ich in meiner Gemeinde "aufs Amt" gegangen und habe Sozialhilfe bezogen. Ab Januar 2005 dann ALG II. Im Rahmen einen Kontenklärung habe ich mir den aktuellen Verlauf kommen lassen. Die Zeit von Januar 2004 bis Januar 2005 taucht dort nicht auf. Noch habe ich die leise Hoffnung, dass dies nur ein Fehler ist, der behoben werden kann, mir wurde nun von einem Bekannten gesagt, da ich vor meiner Arbeitslosigkeit ab 2004 nicht versicherungspflichtig beschäftigt war, die Zeit bis 2005 auch nicht berücksichtigt wird. Wie ist die Lage in einem solchen Fall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Funkenschuster,

bei Zeiten des Bezuges von Sozialhilfeleistungen handelt es sich nicht um rentenrechtlich relevante Zeiten. Wenn Sie gleichzeitig auch bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und damals das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, können Sie dementsprechende Nachweise zur Prüfung einer Anrechnungszeit noch einreichen. Ansonsten schließen wir uns der Antwort von DaVi an.

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1 Antworten

DaViam 09.08.2023 | 06:49
Hallo, leider ist der Bescheid richtig gespeichert. In Zeiten, in denen man Sozialhilfe bekommen hat (Ende Studium - 31.12.2004), wurde nichts in die Rentenkasse eingezahlt. Insofern ist die Beitragslücke richtig gespeichert. Erst durch die Einführung von Arbeitslosengeld II zum 01.01.2005 änderte sich die gesetzliche Situation und ab diesen Zeitpunkt wurde in die Rentenkasse eingezahlt. Mit freundlichen Grüßen
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