Hallo Funkenschuster,
bei Zeiten des Bezuges von Sozialhilfeleistungen handelt es sich nicht um rentenrechtlich relevante Zeiten. Wenn Sie gleichzeitig auch bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und damals das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, können Sie dementsprechende Nachweise zur Prüfung einer Anrechnungszeit noch einreichen. Ansonsten schließen wir uns der Antwort von DaVi an.