Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

konteröffnung

von micha02.09.2008 | 12:13
1414 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hätte da mal ne frage...weis das es nicht unbedingt hierher gehört...aber evtl. weis ja jemand bescheid. ich möchte ein konto evt. ein girokonto eröffnen von dem mein mann nichts wissen soll (bin verheiratet)...ist das überhaupt möglich...oder brauch ich dazu die unterschrifte meines mannes. Bezüglich dem freistellungsauftrag von dem ich weis das ihm beide unterschreiben müssen, würde ich halt das konto einfach nicht freistellen lassen. Also hätte ich das recht mein eigenes konto bei einer bank zu eröffnen ohne das mein mann davon kenntnis hat? liebe grüße und vielen dank micha

11 Antworten

Maria L.am 02.09.2008 | 12:30
Hallo micha, leben wir in einem freien Land oder ist die Ehe eine Form der Sklaverei? Früher (das ist gar nicht so lange her) durfte der Mann den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau kündigen, wenn sie seiner Ansicht nach ihren "ehelichen Pflichten" nicht genug nachkam. Diese Zeiten sind hoffentlich für immer vorbei. Also: selbstverständlich dürfen Sie als erwachsene Frau ein Konto auf Ihren Namen eröffnen, ohne daß Ihr Mann dafür eine Unterschrift leisten muß. Wenn auf diesem Konto steuerpflichtige Zinsen anfallen (das ist bei einem Girokonto wohl eher selten der Fall) und Sie mit Ihrem Mann steuerlich gemeinsam veranlagt werden, müssen Sie das natürlich berücksichtigen. Die Abgeltungssteuer ab 2009 bewirkt aber ja, daß Zinsen in der Steuererklärung nicht mehr aufgeführt werden müssen. Sie können sich diesbezüglich gewiß auch bei Kontoeröffnung beraten lassen. Gruß, Maria L.
bankam 02.09.2008 | 12:38
1. rentenversicherung hier! 2. mit dem vertrauen isses wohl nich weit her was? schonaml an scheidung gedacht? 3. also wenn sie wollen können sie so viele konten eröffnen wie sie wollen(bzw. bekommen), ohne das irgendjemandem sagen zu müssen. sie sollten aber auch bedenken das ab und zu post von der bank nach hause kommt, bankkarte, auszüge...
Prosaam 02.09.2008 | 12:46
Das war wieder vom Feinsten....
Schiko.am 02.09.2008 | 12:58
Natürlich brauchen sie nicht die unterschrift ihres mannes.Er erfährt ja normalerweise nichts davon, wenn sie die tagesauzüge so aufbewahren, dass er diese nicht zu gesicht bekommt. Ihnen stehen ja auch 801 freistellungsbetrag zu, den sie eigen- händig vergeben können. Besteht aber auch noch ein sogenanntes oder/und konto auf beide namen, kann es problematisch werden. Für dieses konto ist der freistellungsauftrag mit gemeinsamer unter- schrift nötig, dieser darf aber nicht mit 1602 freibetrag vergeben werden, sondern nur mit 801. Es wären ja sonst (1602 und 801) 2403 und dies hätte der gesetz- geber gar nicht so gern. Beim girokonto wird ja der jahreszins die zinsgrenze von euro 20 nicht übersteigen, somit ist keine freistellung notwendig. Berücksichtigen sie aber auch, für das extrakonto können konto- führungsgebühren anfallen. Vereinbar sie aber auch mit der bank, dass keine tagesauszüge postalisch versandt werden und holen sie sich mindestens alle vier wochen die tagesauszüge ab. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 02.09.2008 | 14:05
Hallo Schiko, also immer langsam mit den Pferden... ;-) "Schon die eingangs- schelte und das ansprechen früherer ehepflichten zeichnet wieder mal die hasstiraden gegen gesetz und staat von Frau Maria L. aus." WO sind denn in diesem Beitrag "Hasstiraden"? @Maria L. ist RICHTIGERWEISE auf die FRÜHER oftmals NICHT bestehenden Rechte der Frauen - auch in der Ehe - eingegangen. Und wenn die "Ehepflichten" vom Gesetz gefordert und nur dann erfüllt werden/wurden, na dann Gut´ Nacht um sechs..... ;-)) Im Übrigen (betrifft nicht Sie, Schiko) kann es noch genug Gründe geben, dass sich auch heutzutage eine Ehefrau ohne das Wissen ihres Ehemannes ein eigenes Konto zulegen will/muss. Und zwar dann, wenn z.B. der Ehemann das ganze Geld "verpraßt, verspielt, vers....". Das ist leider nicht allzu selten der Fall. Wie dies natürlich auch umgekehrt möglich ist! MfG Rosanna.
Schiko.am 02.09.2008 | 13:43
Es sei dahingestellt, ob dies vom feinsten war. Schon die eingangs- schelte und das ansprechen früherer ehepflichten zeichnet wieder mal die hasstiraden gegen gesetz und staat von Frau Maria L. aus. Sie kann es einfach nicht lassen bei jeder gelegenheit gesetzes schelte zu betreiben. Es stimmt aber rein fachlich auch nicht, dass , im gegensatz zu früher die zinsen in der steuererklärung nicht mehr genannt werden müssen. Dies war auch schon früher nicht notwendig, wenn diese beträge inner- halb den freibeträgen lagen. Es war ureigenes interesse dies anzugeben, wenn der grenzsteuersatz bei zinsen über den freibetrag unter 30% lagen. Dies gilt auch weiterhin bei nunmehr 25% ab 1.1.2009, wenn es zb. 20 % grenzsteuersatz sind. Besonders aber bei rentner auch dann, wenn der als steuerpflichtige anteil einer rente errechnete betrag unterhalb der freigrenze von 7664/ 15328 led./ vh. liegt. Dies bewirkt, der von der bank pflichtgemäß einbehaltene betrag an steuer, soli und evtl. ab 1.9.2009 kirchensteuer, wird durch eine einkommensteuer- erklärung erstattet, die steuerbescheinigung der bank ist einzureichen. Dies gilt auch noch - vom steuerjahr 2008 ausgehend- zurück bis zum jahre 2004. Sogar unabhängig davon ob überhaupt eine steuererklärung abgegeben wurde, auch dann, wenn bis steuerjahr 2007 bereits bestandskräftige bescheide vor- liegen. Vorerst reicht,s, komme wieder. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 02.09.2008 | 14:48
Hallo Maria L., das sehe ich ganz genauso. Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei, in denen NUR der Mann ein Konto hatte (wohlbemerkt kein Gemeinschaftskonto), was früher öfters der Fall war, und die Frau in jeder Hinsicht "zu spuren" und über jeden ausgegebenen Cent Rechenschaft abzulegen hatte. Gerade bei der (viel) älteren Generation ist das leider manchmal heute noch so. ;-) MfG Rosanna.
Maria L.am 02.09.2008 | 14:42
Hallo Rosanna, vielen Dank! :-) Neben dem von Ihnen genannten Grund kann ich mir auch weitere vorstellen, die es sinnvoll erscheinen lassen, ein Konto ohne Kenntnis des Ehepartners zu eröffnen. Vielleicht möchte micha ja Geld sparen, um ihrem Mann ein großes Geschenk zu machen... Außerdem bin ich generell der Meinung, daß finanzielle Kompetenz für jeden Erwachsenen unabdingbar ist. Und die erwirbt man sich nicht, wenn man alle finanziellen Angelegenheiten dem Ehepartner überläßt. Warum sollten nicht auch Ehepartner neben einem gemeinsamen Konto auch getrennte Konten haben? Das sollte doch eher der Normalfall sein. Jeder Mensch braucht auch Privatsphäre. Warum muß der Ehepartner z.B. immer im Detail wissen, was man wo eingekauft hat mit nachfolgender Lastschriftbuchung auf dem Konto? Genauso sollte meines Erachtens auch jeder eine eigene Altersvorsorge betreiben. Das reduziert auch den Streß, wenn es irgendwann mal zu einer Scheidung kommen sollte - was man natürlich im vorhinein zu vermeiden hofft. Gruß, Maria L.
Staatsdieneram 02.09.2008 | 16:49
Liebe micha, ein (kostenfreies) Girokonto können Sie mit wenigen Handgriffen online einrichten - ein paar Unterlagen ausdrucken und z.B. auf der Post bestätigen lassen - es geht (fast) papierlos (ggf. Postfach anmieten! Ich hoffe, dass Sie zu Hause ab und zu an den PC dürfen...! (nicht vergessen - temporäre Dateien löschen!)
Klausam 02.09.2008 | 17:45
Wer sagt denn, dass es eine Ehefrau ist? Der User heißt MICHA und redet vom Ehemann. ;-) Da gibts auch andere Möglichkeiten.
Ehemann und Finanzamt austrixenam 03.09.2008 | 09:07
kann Ihnen hierzu nur empfehlen ein Nummernkonto in Jungholz oder im Kleinwalsertal zu eröffnen. Dort brauchen Sie Ihre Identität nicht preisgeben und bekommen auch von dort keine Post die der Ehemann lesen könnte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026