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konto

von mia04.09.2008 | 10:52
1117 Ansichten
10 Antworten
hi, was ist eigentlich ein und/oder konto? bin rentnerin und habe diesen begriff schon öfters gehört... mia

10 Antworten

Schadeam 04.09.2008 | 11:06
Vorschlag: geben Sie in "google" den Begriff "konto" ein.... Im Rentenbereich wird das Wort Versicherungskonto verwendet, darin stehen alle Ihre Versicherungszeiten Oder es gibt das Bankkonto, was das ist werden Sie hoffentlich wissen....
Ergänzungam 04.09.2008 | 11:36
Sie geben in google nicht "Konto" sondern "und/oder Konto" ein,dann erhalten Sie die Erklärung
Realistam 04.09.2008 | 11:53
Über ein "und/oder-Konto" kann von mehreren Kontoinhabern entweder alleine (= oder) oder nur gemeinsam (= und) verfügt werden.
Schiko.am 04.09.2008 | 13:25
Der wesentliche unterschied ist die verfügungsberechtigung im gegensatz zur inhaber eigenschaft. Beim einzelkonto kann der alleinige kontoinhaber zwar einer oder gar mehreren personen vollmacht erteilen, somit hat der bevollmäch- tigte die möglichkeit über das guthaben des kontoinhabers zu ver- fügen. Sogar auch dann, wenn minus vorhanden, aber für eine be- stimmte betragshöhe ein kreditrahmen festgelegt ist. Beim und konto, nenne mal ein ehepaar, sind beide partner gleichberechtigt verfügungsberechtigt. Trotzdem war es vor jahrzehnten üblich, dass bei verfügungen beide unterschreiben mussten , was ja blödsinn war. Inzwischen gilt für oder, aber auch und konten die einzelverfügung als kontomitinhaber. Müntefering angela und Merkel franz, bzw. Müntefering angela oder merkel franz. Der große vorteil bei dieser konstellation, nur mit zustimmung des an- deren kann die umschreibung auf einen einzelnamen vorgenommen werden. Beim einzelkonto kann der bevollmächtigte jederzeit gestrichen werden wenn er nicht spurt, natürlich muß er hierzu bei der bank vorstellig werden. Beim gemeinsamen konto - gilt auch für wertpapierdepot- werden die zinsen hälfteanteilig bei steuerpflichtigen kapitalzinsen zugeordnet. Besonders wichtig bei zinsen über der freistellung und nach den 64. LJ. , es erhalten beide den altersentlastungsbetrag. Beispielhaft, 11.000 Zins-einzelperson, 40% begrenzt auf 1900 im Jahr. Bei oderkonto sind es für jeden 5.500 zins ./. 801= 4699 zu 40% 1879,60 x 3.759,29 statt 1900 steuermindender betrag. Und schließlich beim tote, salomonisch fällt nur die hälfte des konto- vermögens in die erbmasse, dem ja noch lebenden steht die andere hälfte zu , natürlich auch entsprechender anteil aus der anderen hälfte. Dies alles gilt natütlich nicht nur für rentnerkonten, ist allgemeines brot. Mit freundlichen Grüßen.
Linoam 04.09.2008 | 15:51
Ich hoffe, Sie hatten damals in der Bank eine Sekretärin...
Schiko.am 04.09.2008 | 17:18
Bei mir hieß dies schreibkraft, bin bei einem verein auch nicht schatzmeister sondern kassier. Zugegeben, diese war in gramatik und rechtschreiben besser als ich. Zufrieden ? MfG.
Jensam 04.09.2008 | 17:31
Es gibt Leute, die können auf eine Frage gezielt antworten. Knapp und sachlich, sodass es jeder versteht. Es gibt aber auch Leute, die auf ein Stichwort sofort alles preisgeben müssen, was sie wissen oder zu wissen glauben. Dabei verwirren sie abe nur noch mehr. Das stört diese Leute aber nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihren Senf dazugeben können. Zu diesen zählt leider auch der alte Mann hier.....
Maxiam 04.09.2008 | 23:42
Kenne ich nur im Zusammenhang mit Zusatzversorgungskassen, die in der Regel am Monatsanfang im Voraus zahlen. Wenn ein Rentner kurz vorher stirbt, ist das Geld für den nächsten Monat oft schon überwiesen und manchmal das Konto abgeräumt. Also müssen alle Verfügungsberechtigten unterschreiben, evtl. überzahlte Renten zurückzuzahlen (die DRV kann meines Wissens zurückbuchen, diese Kassen nicht).
Beamtenfanam 06.09.2008 | 14:02
lasst bitte unseren heiligen.... die REDAKTION ist dabei, beim VATIKAN die Heiligkeit unseres SCHIKO zu beantragen...! Wenn die LINKE in den Bay.- Landtag einzieht wird er ins Ossiland exportiert...
Schiko.am 06.09.2008 | 22:00
Doof und schlimmer geht,s nimmer, aber auch mit solchen kreaturen muß deutschland leben.
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