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Experten-Antwort

Kontokorrektur und Glaubhaftmachung von Zeiten

von herby12.03.2020 | 11:40
193 Ansichten
3 Antworten
Hallo im Forum, ich bin gerade dabei mein Rentenkonto zu korrigieren. Hintergrund sind kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit. Ich war 3 mal durch Insolvenz, Arbeitssuchend nach Schulausbildung insgesamt 14 Monate (2 x 6 und 1 x 2 Monate) arbeitslos. Dann habe ich in den öffentlichen Dienst gewechselt, wo ich nun mehr als 37,5 Jahre angestellt bin. In dem Glauben des sichern Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst habe ich die aufgeführten Zeiten, die aber angeblich keine Anrechnung finden, immer bei den Konto-Berechnungsmitteilungen zur Kenntnis genommen, aber nicht richtig interpretiert. Nun konnte ich über die Krankenkasse noch einen Nachweis erbringen, das ich Arbeitslosengeld 1 erhalten habe, wo auch die Beiträge zur Rente abgeführt wurden. Das allerdings nur für eine Zeit von 6 Monaten. Dann gibt es nirgends mehr Unterlagen als Nachweis. Nun zu meiner Frage. Da es sich immer um einen Erhalt von Arbeitslosengeld 1 mit Abgaben handelte, kann ich die restlichen 8 Monate über eine Glaubhaftmachung anrechnen lassen. Gibt es hier schon gesetzl. Entscheidungen oder Hinweise wie ich eine Glaubhaftmachung begründen kann? Grüße Herby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2020 | 10:49

Hallo Herby,

zu Ihrer Frage hinsichtlich der Glaubhaftmachung des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld möchten wir Sie auf das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung verweisen. Unter diesem Link in der Ziffer 4 erhalten Sie alles Wissenswerte zu dieser Thematik:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0226_250/gra_sgb006_p_0244.html

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 13.03.2020 | 00:06
Hallo herby, Ihre Frage deutet auf die mögliche Anrechnung von weiteren Monaten für die "45 Jahre" hin, um eine abschlagsfreie Altersrente mit 63+ erhalten zu können. > Gibt es hier schon gesetzl. Entscheidungen oder Hinweise wie ich eine Glaubhaftmachung begründen kann? Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Als letzter Schritt (keine eigenen Nachweise, keine/weiteren Nachweise der damaligen Krankenkasse) wird die DRV die Zeiten (ob ALG (1) wahrscheinlich/nicht) selbst aus den alten Rechtsvorschriften (wie lange wäre ALG möglich gewesen) zuordnen können. Frage ist: brauchen Sie die paar Monate überhaupt, um bis zu Ihrer Altersgrenze für die 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte' diese 45 Jahre zu erreichen - oder hätten Sie die 45 Jahre längst vorher auch so erreicht? Dann ist dieser zusätzliche Nachweis/Bemühungen dazu, völlig überflüssig. Gruß w.
herbyam 13.03.2020 | 07:41
Danke schon einmal für die Antwort. Ja, mir fehlen die noch 8 Monate zur Anrechnung laut Rentenberater. Es Waren insgesamt 14 Monate, wovon ich ja 6 Monate noch nachweisen konnte. Da es sich um den gleichen Sachverhalt handeltet, geht es mir nun darum diese Thematik der fehlenden Monate glaubhaft machen zu können. Viele Grüße Herby
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