Hallo Gunter & Silke,
grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit Einsicht in Gutachten oder Befunde auf Anfrage zu erhalten. Wenn jedoch zu befürchten ist, dass Ihnen dadurch ein Nachteil, insbesondere gesundheitlich, zugefügt wird, wird der Inhalt über den Arzt vermittelt.
Aber auch hier kann eine Akteneinsicht verweigert werden, sofern Vorgänge wegen berechtigter Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen, oder die Schweigepflicht gewahrt bleiben muss. Die Akteneinsicht wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich in Ihrem Fall bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See als zuständiger Träger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Gunter & Silke,
grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit Einsicht in Gutachten oder Befunde auf Anfrage zu erhalten. Wenn jedoch zu befürchten ist, dass Ihnen dadurch ein Nachteil, insbesondere gesundheitlich, zugefügt wird, wird der Inhalt über den Arzt vermittelt.
Aber auch hier kann eine Akteneinsicht verweigert werden, sofern Vorgänge wegen berechtigter Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen, oder die Schweigepflicht gewahrt bleiben muss. Die Akteneinsicht wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich in Ihrem Fall bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See als zuständiger Träger.
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Ihr Expertenteam
Hier dann bitte mal die Rechtsgrundlage dafür benennen!
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