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Kopie von Akte bei Krankenkasse

von derbarbar26.04.2008 | 13:37
1860 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Vielen dank erstmal an die Formusmitglieder, die mir wWertvolle Tipps bezüglich der Aushändigung meiner Krankenakte gegeben haben. Ich habe meine Akte schriftlich, mit dem mir hier zur Verfügung gestellten rechtlichen vermerk, angefordert und zwei Tage später lag eine vollstände Kopie im Briefkasten. Sogar das MDK Gutachten ar dabei. Dies bestätigte nur die mir bekannten Diagnosen und darüberhinaus noch den Vermerk: "derzeit noch nicht einmal ein Restleistungsvermögen gemäß § 119/121 SGB III zu beschreiben". (Was auch immer das genau zu beudeuten hat). Darübver hinaus eine grenzwertige Reha-Belastung, daher derzeit keine Indikation. Ich verstehe erlich gesagt den Wirbel der KK um dieses Gutachten nicht.

13 Antworten

MDK-Mitarbeiteram 26.04.2008 | 13:48
........und ich verstehe Ihren Wirbel nicht. Sie haben doch erreicht was Sie wollten, und das sogar ohne nennenswerten Aufwand!
derbarbaram 26.04.2008 | 14:02
Entschuldigung, ich wollte nur das Gutachten einsehen, den Wirbel hat die KK gemacht, die das nicht wollte, obwohl nichts schockierenden für mich als Patient drinstand.
SOSOam 26.04.2008 | 13:56
an MDK Mitarbeiter Warum nicht gleich so !!!
derbarbaram 26.04.2008 | 20:20
An Berichtsprüfer! Vielen dank für Ihre aufmunternden Worte. Einen Rentenantrag hab ich bisher noch nicht stellen müssen. In absehbarer Zeit, wenn das Krankengeld ausläuft, bleibt mir wohl nichts anderes überig. Da denk ich jetzt schon mit schrecken dran.
Berichtsprüferam 26.04.2008 | 18:18
Freut mich das es so schnell geklappt hat. War mein Tipp an Sie also korrekt..... Ich sag ja, diesen Vereinen wie KK, MDK, Versicherungen muß man- manchmal - hart aber herzlich kommen, dann läufts auf einmal... und in ihrem Fall war ja das was in den Berichten stand nicht so schrecklich wie hier immer von gewissen leuten - aus gewissen Gründen ! - behauptet wird. Das was Ihr Restleistungsvermögen betrifft, so heisst es darin quasi das sie keines mehr haben und damit werden sie eine sehr sehr große Chance haben eine Rente zu erhalten ( wenn sie das denn wollen natürlich nur ) Die Rentenversicherung wird natürlich versuchen dieses MDK Gutachten nicht zu berücksichtigen, aber ein guter Anwalt hat alle Karten in seiner Hand mit diesem Gutachten Ihnen zur Rente zu verhelfen. Alles Gute für Sie !!
Realistam 27.04.2008 | 13:37
Selbst wenn Ihnen das MDK-Gutachten tatsächlich eine vollständige Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit bescheinigt, (ZUR ZEIT, wie es darin heißt (!)), dann ist das noch lange nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn. Sollte Ihr Antrag auf eine Erwerbsmiderungsrente dennoch erfolgreich sein, dann sei Ihnen das natürlich von Herzen gegönnt. Den Optimismus von "Berichtsprüfer" würde ich trotzdem nicht teilen. Denn danach hätten Sie Ihren Rentenbescheid ja schon so gut wie sicher in der Hand. (Wie kommt der gute Mann bloß darauf, ohne Ihre genaue Krankengeschichte zu kennen? Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es sogar für Rollstuhlfahrer und Blinde Beschäftigungsmöglichkeiten!) Und in Ihrem Fall hätte wahrscheinlich bereits ein energisches Telefonat mit dem Leiter Ihrer Krankenkasse genügt, um den Befundbericht zu erhalten. Kein Grund also für "Berichtsprüfer", hier so auf den Putz zu hauen! Nur weil ein (!) inkompetenter KK-Mitarbeiter keinen Plan hatte, muss man das noch lange nicht verallgemeinern. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
hhhmmmmam 27.04.2008 | 20:33
keine Restleistung heisst keine Restleistung, unabhängig vom Beruf, basta.!!!
Rosannaam 27.04.2008 | 23:46
"...und in ihrem Fall war ja das was in den Berichten stand nicht so schrecklich wie hier immer von gewissen leuten - aus gewissen Gründen ! - behauptet wird." Das hat hier KEINER behauptet! Ist doch aber seltsam, daß die Ärztin den ärztl. Bericht auch nicht mit dem Patienten durchgesprochen hat, wenn nichts Schlimmes drin stand! Und es hat sich auch gezeigt, daß @derbarbar das MdK-Gutachten eben nicht in allen Konsequenzen verstanden hat. Aber dank einem bestimmten User weiß er ja jetzt, daß er eine Rente bekommt.... ! Wenn´s so ist, gönn ich es ihm. An seiner Stelle würde ich aber den Krankengeldbezug nicht bis zum Ende ausreizen. Das kann schnell zum finanziellen Fiasko führen. Nämlich dann, wenn die DRV die Ansicht des MdK´s hinsichtlich des Leistungsvermögens nicht teilt .
derbarbaram 28.04.2008 | 11:00
das einizige was ich erst googeln musste waren die zwei bennannten Paragraphen, der Rest war für jeden Laien verständlich. Also das ist aus meiner Sicht keine Argument.
Realistam 28.04.2008 | 11:18
..........na Sie müssen es ja wissen! Wenn das Leistungsvermögen "ZUR ZEIT (!)" vollständig aufgehoben ist, so steht es jedenfalls im MDK-Gutachten geschrieben, heißt das noch lange nicht, dass eine DAUERHAFTE Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn besteht. Aber das können Sie wahrscheinlich viel besser beurteilen als Insider, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! (Wie vermessen von mir, so etwas anzuzweifeln!)
derbarbaram 28.04.2008 | 12:52
Die Gutachten müssen auch für einen KK Mitarbeiter, ohne medizinische Kentnisse, zu verstehen sein. (Nicht abwertend gemeint !)
Realistam 28.04.2008 | 13:27
Das ist nur teilweise richtig! Zunächst einmal werden KK-Mitarbeiter im Lesen medizinischer Gutachten entsprechend geschult und verfügen somit über ganz andere Vorkenntnisse als ein Normalbürger. Und wenn es darum geht, komplexere Gutachten richtig zu interpretieren und auszuwerten, können sich die KK-Mitarbeiter an speziell dafür qualifizierte Kollegen wenden. Das Ihnen noch nicht einmal Ihr behandelnder Arzt Einblick in Ihr Gutachten gewährt hat, muss doch wohl einen Grund haben, oder? Ich bekam bisher von jedem ärztlichen Gutachten Kopien ausgehändigt - ohne wenn und aber!
Datenschützeram 30.04.2008 | 14:37
Die KK Mitarbeiter kriegen die Gutachten gar nicht vorgelegt. Die Ärzte des MDK wissen, dass die Weitergabe eine Straftat wäre. Nur die von der DRV wissen das meist nicht.
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