Hallo Polly,
einen formgerechten Antrag für die Kostenerstattung gibt es nicht. Sie können die Belege, die Sie noch besitzen einreichen (ggfls. Kopien) und alle anderen entstandenen Kosten per Excel-Tabelle auflisten. Die Rentenversicherung prüft dann im Einzelfall, welche Kosten erstattungsfähig sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Polly,
Davon ausgehend, dass Sie rechtlich vertreten wurden (Anwalt oder Sozialverband) sollten Sie auch dort noch mal nachfragen.
Oder sich in die GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) zum §63 SGB X einlesen.
Ein Liste, wie von Ihnen gewünscht, gibt es in diesem Sinne anscheinend nicht. Es ist auch hier dann eine Einzelfallentscheidung.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0051_75/gra_sgb010_p_0063.html#doc1575788bodyText6
Viel Erfolg und alles Gute!
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