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Experten-Antwort

"Kosten des Widerspruchsverfahrens" - Erstattung auf Antrag

von Polly20.07.2021 | 10:42
2246 Ansichten
6 Antworten
Hallo, nach sehr langem Hin- und Her (Widerspruch, Aufrechterhaltung des Widerspruchs, Untätigkeitsklage...) habe ich mittlerweile nun eine unbefristete EMR, rückwirkend zum Antragsdatum, erhalten. Im Rentenbescheid/Abhilfebescheid steht nun Folgendes: "Kosten des Widerspruchsverfahrens Wir erstatten notwendige Kosten, die Ihnen durch das Widerspruchsverfahren entstanden sind. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen." Wie geht man hier vor? Gibt es so etwas wie: pro ausgedruckte und an die DRV/das SG geschickte Seite Erstattung von € xxx zzgl. Porto, oder Druckerpatrone € xxx, Papier € xxx??? Gibt es hierzu von der DRV ein Formular, oder soll man eine Excel-Tabelle machen? Auch habe ich nicht mehr für jede Briefmarke einen Beleg (könnte jedoch problemlos eine Tabelle erstellen (Schreiben vom xx.xx.xxxx, 4 Seiten, Porto € -,95) Ich bitte um Tipps, wie so ein "Antrag" aussehen soll/muss. Vielen Dank und LG von Polly

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2021 | 12:39

Hallo Polly,

einen formgerechten Antrag für die Kostenerstattung gibt es nicht. Sie können die Belege, die Sie noch besitzen einreichen (ggfls. Kopien) und alle anderen entstandenen Kosten per Excel-Tabelle auflisten. Die Rentenversicherung prüft dann im Einzelfall, welche Kosten erstattungsfähig sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Pollyam 20.07.2021 | 15:57
Liebes Expertenteam, Danke für die Antwort, aber diese hilft mir nicht wirklich weiter... Es MUSS doch Vorgaben geben, was "erstattbar" in so einem Fall ist und was nicht. Es gibt doch z.B. auch das sog. "Kilometergeld" (was in Bezug auf Fahrten zum Gutachter bei der DRV auf € -,20/km beschränkt ist. Was kann dann ein Rentenantragsteller im Widerspruchsverfahren für Kosten für z.B EINE ausgedruckte Seite eines Schreibens an die DRV "berechnen"? Ich möchte mir die Mühe "ersparen", da eine mehrseitige Excel-Tabelle zu erstellen (Schriftverkehr im Widerspruchsverfahren mit DRV/SG füllt einen breiten Leitz-Ordner) wenn es dann lapidar heisst: nenene, das war ja Ihr Privatvergnügen, da gibt's keinen Cent für... Und wenn Sie keinen Beleg für jede Briefmarke haben, gibt's da auch nix für, Sie könnten Ihre Schreiben ja selbst in unseren Briefkasten geworfen haben... Nochmals Danke für Informationen, LG Polly
Siehe hieram 20.07.2021 | 17:43
Hallo Polly, Davon ausgehend, dass Sie rechtlich vertreten wurden (Anwalt oder Sozialverband) sollten Sie auch dort noch mal nachfragen. Oder sich in die GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) zum §63 SGB X einlesen. Ein Liste, wie von Ihnen gewünscht, gibt es in diesem Sinne anscheinend nicht. Es ist auch hier dann eine Einzelfallentscheidung. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Viel Erfolg und alles Gute!
Valzuunam 20.07.2021 | 17:36
Nur so am Rande: Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind die Kosten für des Widerspruchsverfahrens. Über die Kosten des Klageverfahrens (Untätigkeitsklage) ergeht eine eigene Kostengrundentscheidung durch das Gericht (ggf. auf Antrag), sofern sich die Parteien darüber nicht einigen bzw. geeinigt haben. Was die erstattungsfähigen Kosten betrifft gibt es meines Wissens keine Pauschalen -weisen Sie diese anhand von (Kauf-)belegen einfach nach. Und begründen sie ggf. warum diese Kosten auch notwendig waren. Kann aber gut sein, dass unterschiedliche Träger unterschiedlich verfahren. Fragen Sie am besten bei „Ihrem“ Träger direkt nach.
Pollyam 20.07.2021 | 18:30
Siehe hier schrieb

Hallo Polly,

Davon ausgehend, dass Sie rechtlich vertreten wurden (Anwalt oder Sozialverband) sollten Sie auch dort noch mal nachfragen.

Oder sich in die GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) zum §63 SGB X einlesen.

Ein Liste, wie von Ihnen gewünscht, gibt es in diesem Sinne anscheinend nicht. Es ist auch hier dann eine Einzelfallentscheidung.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0051_75/gra_sgb010_p_0063.html#doc1575788bodyText6

Viel Erfolg und alles Gute!

Hallo Siehe hier, zwar hatte ich bzgl. der UTK einen RA engagiert, dieser hatte sich jedoch als totale "0" erwiesen - Mandatsentziehung usw. Kosten hierfür wurden sowieso von meiner RV bezahlt, entfallen also. Meinen Widerspruch hatte ich von Anfang an selbst "betrieben" und die UTK dann auch; der Schriftverkehr mit DRV/SG war immens und - ich bin ehrlich - über die Verhaltensweisen der DRV Bund kann ich nur sagen -> unter aller "Kanone"... Deshalb geht's mir jetzt auch echt "ums Prinzip" und ich werde zum "Dipfelesscheisser";-) Werde nun einmal € 20,-- als Pauschale für Druckkosten und Papier ansetzen sowie die real angefallenen Portokosten samt Einschreibegebühren (kann die DRV ja unschwer anhand meines Posteinganges in Berlin nachprüfen) und der Dinge harren, die sich die DRV bestimmt diesbezüglich einfallen lassen wird. Vielen Dank und LG von Polly
Peter T. am 20.07.2021 | 18:13
Normalerweise werden die Kosten für einen Rechtsbeistand gezahlt, also Rechtsanwaltskosten oder vielleicht auch der VdK. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich hinsetzen und jede Seite zählen wollen, die Sie dort hin geschickt haben. Da wird der Aufwand inkl Porto (das Verfahren ist vorbei, Sie zahlen ab jetzt alles selbst) wohl kaum das Geld wert sein. Aber vielen geht es ums Prinzip, kann man vielleicht auch verstehen aber fas Sie keine Rechtsbeistandskosten hatten, würde ich es gut sein lassen und den "Sieg" genießen...
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