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Experten-Antwort

Kosten für Versorgungsausgleich

von Ralph G15.12.2023 | 18:46
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14 Antworten

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Guten Tag, meine Frau und ich arbeiten in Deutschland und leben in den Niederlanden. Wir wurden in den Niederlanden geschieden und erhalten eine deutsche Rente. Wie erfolgt nun der Versorgungsausgleich? Wird er von Amts wegen durchgeführt oder muss ich (zwingend) einen Anwalt mit der Durchführung beauftragen? Wenn ja, wer trägt die Kosten? Mit freundlichen Grüßen, R. Gerber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Gerber,

 

da Sie im Ausland geschieden worden, kann ein deutsches Familiengericht den Versorgungsausgleich nachträglich durchführen. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das Familiengericht wird nicht automatisch tätig – erforderlich ist ein entsprechender Antrag von mindestens einem Ehepartner. Eine anwaltliche Vertretung ist regelmäßig nicht erforderlich. Es fallen aber Gerichtskosten für Sie an.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" (Seiten 53,54):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html

 

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13 Antworten

Kostenam 15.12.2023 | 18:50
Kosten tragen Sie selber, fragen Sie Ihren Anwalt!
NL-VAG?am 15.12.2023 | 18:50
Das niederländische Scheidungsrecht muss den hier tätigen Rentenexperten nicht unbedingt geläufig sein.
Ich will mal nicht so seinam 15.12.2023 | 20:43
Sebastianam 15.12.2023 | 20:46
Ich rate zunächst mal bei der deutschen Rentenversicherung Akteneinsicht zu beantragen. Möglicherweise wissen die gar nichts von einer im Ausland geschlossenen Ehe und es ist für Sie vorteilhafter wenn dies so bleibt, sonst bekommt Ihre Ex-Frau evtl. auch noch was von Ihrer Rente. Meines Wissens muss nicht jede im Ausland geschlossene Ehe muss der deutschen Rentenversicherung angezeigt werden (allerdings sollten Sie das natürlich überprüfen, ich bin hier kein Experte).
Schadeam 15.12.2023 | 20:55
Zitat von Sebastian anzeigenausblenden
was soll denn die Akteneinsicht bringen? In den allermeisten Fällen der EM- oder Altersrentner spielt doch der Familienstand gar keine Rolle, das interessiert doch nur im Hinterbliebenenfall oder eben wenn ein Versorgungsausgleich ansteht. Das ist für die beiden Rentenfälle in D völlig egal ob die 2 nun verheiratet sind oder nicht. Und in keinem der beiden Konten dürfte der Familienstand oder gar die RV Nummer des anderen dokumentiert sein. Von sich aus wird der Scheidungsrichter in den NL auch nicht die DRV informiert haben, automatisch passiert das zunächst mal gar nichts. Spannend wird es erst wenn einer der beiden EX- Verlobten "gierig wird" weil er meint von der deutschen Rente des anderen etwas bekommen zu wollen. Erst dann werden Gerichte und Anwälte in Deutschland diesbezüglich tätig.
Aliam 15.12.2023 | 21:06
Zitat von Senastian anzeigenausblenden
Versorgungsausgleich Ist der letzte Dreck! Da fehlt einfach die Bedürftigkeitsprüfung, bei einer eigenen Rente, die mindestens Bürgergeldniveau hat, sollte gar nichts ausgeglichen werden, es muss anderen ja auch zum Leben reichen und von staatswegen ist es ausreichend. Es ist ja wohl ein selbstgewähltes Lebensmodell, wenn einer schindern geht und der/die andere zu Hause Peggy Bundy spielt!
Trolljägeram 16.12.2023 | 06:30
Das sagt ausgerechnet der neue Forentroll?🤦‍♂️😂
Guter Rat!am 16.12.2023 | 06:43
Zitat von Senastian anzeigenausblenden
Geben Sie es zu. Sie haben keinerlei rentenrechtliches Wissen und wollen nur mal Aufmerksamkeit. Haben Sie jetzt, allerdings wohl anders als gedacht.🙈 Sie scheinen psychisch stark auffällig zu sein. Ich rate Ihnen nicht zur Akteneinsicht, sondern sich dringend in Behandlung zu begeben.
Guter Rat!am 16.12.2023 | 14:49
Das sind keine Vermutungen, sondern Tatsachen, was Sie ja mit jeder Ihrer halbgaren Antworten bestätigen. Bei Ihrem auf Unwissen aufbauenden Antworten kann man gar nicht ernst bleiben.😂
Werner67am 18.12.2023 | 08:25
Bei Scheidung im Ausland erfolgt kein Versorgungsausgleich. Eine Akteneinsicht bei der Rentenversicherung bringt da nichts - denn solange kein Urteil von einem deutschen Familiengericht über die Durchführung des Versorgungsausgleichs vorliegt, wird die Rentenversicherung nicht tätig. Der Versorgungsausgleich kann aber nachgeholt werden, indem man einen entsprechenden Antrag beim deutschen Familiengericht stellt. Die Kosten für das Verfahren trägt man dann natürlich selbst. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Abschnitt "Scheidung im Ausland"
Deutsche Rentenversicherung
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