Guten Morgen Herr Gerber,
da Sie im Ausland geschieden worden, kann ein deutsches Familiengericht den Versorgungsausgleich nachträglich durchführen. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das Familiengericht wird nicht automatisch tätig – erforderlich ist ein entsprechender Antrag von mindestens einem Ehepartner. Eine anwaltliche Vertretung ist regelmäßig nicht erforderlich. Es fallen aber Gerichtskosten für Sie an.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" (Seiten 53,54):