Wenn Sie wieder heiraten, fällt zunächst Ihre Witwerrente weg.
Das Gesetz sieht vor, dass Witwenrente an Ihre neue Ehefrau nur gewährt wird, wenn Sie mindestens ein Jahr verheiratet waren. Sterben Sie vorher an den jetzt bekannten Krankheiten, wird keine Witwenrente gezahlt, weil unterstellt wird, dass der Zweck der Heirat die spätere Versorgung der Witwe durch die gesetzliche Rentenversicherung war.
Kann Ihre Witwe allerdings beweisen, dass Sie aus anderen Gründen (z. B. moralischer Art) geheiratet haben oder die zum Tod führende Erkrankung erst nach der Eheschließung bekannt wurde oder der Tod durch einen Unfall o.ä. eingetreten ist, wird auch bei kürzerer Ehezeit Witwenrente gezahlt.