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Kosten Zweitgutachter

von Rentner14.08.2020 | 22:06
2066 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, was kosten Zweitgutachter im EMR-Verfahren? Ein von der DEV beauftragter Gutachter soll ja zwischen 200 und 300 Euro bekommen. Kommt man mit der Summe auch hin, wenn man ihn selbst beauftragt? Ab wann muss die DRV die Kosten tragen? Nur bei gerichtlicher Anordnung und verlorenem Prozess oder auch wenn ich den Zweitgutachter selbst beauftrage und die DRV verliert? VG

11 Antworten

Studentam 14.08.2020 | 22:56
Es gibt keinen Anspruch auf Kostenübernahme im normalen Verfahren für eine EM Rente für ein eigenes Gutachten egal zu welchem Ergebnis es kommt Auch im Verfahren vor den Sozialgerichten trägt die DRV keine Kosten für einen eigenen Gutachter. Die zahlt man auch dort schön selbst was mehrere tausend Euro kostet. Auf Antrag kann das Gericht die Kosten unter sehr bestimmten Voraussetzungen übernehmen bzw alternativ überzeugt man das Gericht den Gutachter vom Gericht bestellen zu lassen.
Fraukeam 15.08.2020 | 08:29
Ja, soziale Realität in Deutschland: Mit einem selber ausgesuchten Gutachter steigen die Chancen auf Erwerbsminderungsrente extrem an.Denn das Gericht ist verpflichtet, seine Feststellungen genauso schwer zu gewichten. Bezahlen muss man den Spaß aber selber, außer eine Rechtsschutzversicherung übernimmt. Kosten üblich so zwischen 2000 bis 3000 Euro. Das ist eigentlich ein Skandal.
KSCam 15.08.2020 | 11:48
Und wer hat Gewissheit dass dieser selbst gesuchte Gutachter nicht einseitig die Position seines Auftraggebers vertritt, der Ihm/ihr immerhin 2000 - 3000 € zahlt? Wirklich skandalös, gell Frauke
Loniam 15.08.2020 | 12:08
Ich klagte wg. dem GdB. Mein Gutachten wurde von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Kosten über 3000 €. Der Gutachter begutachtete auch für Sozialgerichte und hatte dort einen guten Namen. Das Gutachten verhalft mir zu einem GdB von 50. Und ob ein Gutachten etwas bringt, sieht man erst bei der Verhandlung. Vielen nützen die eigenen Gutachten wenig. Der eigene Gutachter sollte auch eine andere Fachrichtung haben, als der gerichtlich bestellte. Vor allem lehnen machen Gutachter eine Begutachtung ab, wenn es sich um die gleiche Fachrichtung handelt. Man schreibt nicht gegen einen Kollegen. Und der eigene Gutachter, sollte die Angaben des Gutachten, welches das Gericht in Auftrag widerlegen.
Fraukeam 15.08.2020 | 12:27
Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich meinte. Selbstverständlich wird ein Gutachter, dem ich tausende Euro bezahle, eine mir genehme Position einnehmen. Das ist doch der Zweck des Ganzen. Und nun sehen die Verfahrensvorschriften eben vor, dass der Kläger einmalig diesen Schritt eines Eigengutachtens gehen kann, und dass dies Gutachten vom Gericht gewertet werden muss genau wie das sozialmedizinische Gutachten. In der Praxis ist das die schärfste Waffe des Klägers, und der größte Teil der erfolgreichen Klagen ist diesen Weg gegangen. Das heisst, ob man eine Erwersbminderung durchkriegt, hängt in Deutschland ganz massiv vom Geldbeutel ab.
Janaam 15.08.2020 | 18:25
Ich habe keinen Cent investiert und eine EMR.
Antwortam 16.08.2020 | 08:01
Ich habe keinen Cent investiert und auch keine EMR. :-)
Einfach Icham 16.08.2020 | 08:16
Also dem begutachtenden Arzt ist es erst einmal egal, ob es um ein Rentenantragsverfahren geht oder nicht. Es wird nach GoÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet, im Regelfall nach dem 2,3 fachen Satz. Hier wird allein für die gutachterliche Äußerung ein Satz von EUR 67,02 (ist bereits der 2,3 fache Satz) pro angefangener Stunde fällig. Dazu kommen dann noch die Untersuchungen, die ggf. gemacht werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann keine Kassenleistung. Man kann selbstverständlich auch, so wie bspw. die DRV, eine Pauschale vereinbaren. Aber damit einen Arzt zu finden, der einem ein Gutsachten schreibt, halte ich eher für gering. Einfach mal den Hausarzt fragen, der einem vielleicht jemanden empfehlen kann. Man muss sich dann aber auch darüber im klaren sein, dass das Ergebnis eines solchen Gutachtens, bei einer zu niedrig vereinbarten Pauschale, ggf. Fehler enthält/unvollständig ist, weil gewisse Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden. Dies macht dann ggf. ein Gutachten auch angreifbar. Das ist ja der größte Mangel bei Gutachten der DRV, die zu niedrige Pauschalen zahlt, im Vergleich zu bspw. Gerichtsgutachten. Bei einer Abrechnung nach GoÄ bekommt man als Selbstzahler meist schnell einen Termin, das Gutachten wird zügig erstellt, alle notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Man bekommt ggf. noch einmal ganz neue Aspekte zur Krankheit. Das kann dann jedoch auch schon mal schnell bis zu EUR 4.000,00 - EUR 5.000,00 kosten. Die Kosten dafür trägst Du allein. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Experte- 10am 16.08.2020 | 10:46
Zitat von Einfach Ich anzeigenausblenden
Einfach Ich schrieb

Also dem begutachtenden Arzt ist es erst einmal egal, ob es um ein Rentenantragsverfahren geht oder nicht.

Es wird nach GoÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet, im Regelfall nach dem 2,3 fachen Satz.

Hier wird allein für die gutachterliche Äußerung ein Satz von EUR 67,02 (ist bereits der 2,3 fache Satz) pro angefangener Stunde fällig.

Dazu kommen dann noch die Untersuchungen, die ggf. gemacht werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann keine Kassenleistung.

Man kann selbstverständlich auch, so wie bspw. die DRV, eine Pauschale vereinbaren. Aber damit einen Arzt zu finden, der einem ein Gutsachten schreibt, halte ich eher für gering.

Einfach mal den Hausarzt fragen, der einem vielleicht jemanden empfehlen kann.

Man muss sich dann aber auch darüber im klaren sein, dass das Ergebnis eines solchen Gutachtens, bei einer zu niedrig vereinbarten Pauschale, ggf. Fehler enthält/unvollständig ist, weil gewisse Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden. Dies macht dann ggf. ein Gutachten auch angreifbar. Das ist ja der größte Mangel bei Gutachten der DRV, die zu niedrige Pauschalen zahlt, im Vergleich zu bspw. Gerichtsgutachten.

Bei einer Abrechnung nach GoÄ bekommt man als Selbstzahler meist schnell einen Termin, das Gutachten wird zügig erstellt, alle notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Man bekommt ggf. noch einmal ganz neue Aspekte zur Krankheit. Das kann dann jedoch auch schon mal schnell bis zu EUR 4.000,00 - EUR 5.000,00 kosten.

Die Kosten dafür trägst Du allein. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Guten Tag, was kosten Zweitgutachter im EMR-Verfahren? Ein von der DEV beauftragter Gutachter soll ja zwischen 200 und 300 Euro bekommen. Kommt man mit der Summe auch hin, wenn man ihn selbst beauftragt? Ab wann muss die DRV die Kosten tragen? Nur bei gerichtlicher Anordnung und verlorenem Prozess oder auch wenn ich den Zweitgutachter selbst beauftrage und die DRV verliert? VG
Also dem begutachtenden Arzt ist es erst einmal egal, ob es um ein Rentenantragsverfahren geht oder nicht. Es wird nach GoÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet, im Regelfall nach dem 2,3 fachen Satz. Hier wird allein für die gutachterliche Äußerung ein Satz von EUR 67,02 (ist bereits der 2,3 fache Satz) pro angefangener Stunde fällig. Dazu kommen dann noch die Untersuchungen, die ggf. gemacht werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann keine Kassenleistung. Man kann selbstverständlich auch, so wie bspw. die DRV, eine Pauschale vereinbaren. Aber damit einen Arzt zu finden, der einem ein Gutsachten schreibt, halte ich eher für gering. Einfach mal den Hausarzt fragen, der einem vielleicht jemanden empfehlen kann. Man muss sich dann aber auch darüber im klaren sein, dass das Ergebnis eines solchen Gutachtens, bei einer zu niedrig vereinbarten Pauschale, ggf. Fehler enthält/unvollständig ist, weil gewisse Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden. Dies macht dann ggf. ein Gutachten auch angreifbar. Das ist ja der größte Mangel bei Gutachten der DRV, die zu niedrige Pauschalen zahlt, im Vergleich zu bspw. Gerichtsgutachten. Bei einer Abrechnung nach GoÄ bekommt man als Selbstzahler meist schnell einen Termin, das Gutachten wird zügig erstellt, alle notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Man bekommt ggf. noch einmal ganz neue Aspekte zur Krankheit. Das kann dann jedoch auch schon mal schnell bis zu EUR 4.000,00 - EUR 5.000,00 kosten. Die Kosten dafür trägst Du allein. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
auf dem Schwarzmarkt werden jegliche Gutachten für 800 - 1000 € gehandelt.
Einfach Icham 16.08.2020 | 12:10
Zitat von Experte- 10 anzeigenausblenden
Experte- 10 schrieb

Guten Tag,

was kosten Zweitgutachter im EMR-Verfahren? Ein von der DEV beauftragter Gutachter soll ja zwischen 200 und 300 Euro bekommen. Kommt man mit der Summe auch hin, wenn man ihn selbst beauftragt?

Ab wann muss die DRV die Kosten tragen? Nur bei gerichtlicher Anordnung und verlorenem Prozess oder auch wenn ich den Zweitgutachter selbst beauftrage und die DRV verliert?

VG[/quote]

Also dem begutachtenden Arzt ist es erst einmal egal, ob es um ein Rentenantragsverfahren geht oder nicht.

Es wird nach GoÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet, im Regelfall nach dem 2,3 fachen Satz.

Hier wird allein für die gutachterliche Äußerung ein Satz von EUR 67,02 (ist bereits der 2,3 fache Satz) pro angefangener Stunde fällig.

Dazu kommen dann noch die Untersuchungen, die ggf. gemacht werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann keine Kassenleistung.

Man kann selbstverständlich auch, so wie bspw. die DRV, eine Pauschale vereinbaren. Aber damit einen Arzt zu finden, der einem ein Gutsachten schreibt, halte ich eher für gering.

Einfach mal den Hausarzt fragen, der einem vielleicht jemanden empfehlen kann.

Man muss sich dann aber auch darüber im klaren sein, dass das Ergebnis eines solchen Gutachtens, bei einer zu niedrig vereinbarten Pauschale, ggf. Fehler enthält/unvollständig ist, weil gewisse Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden. Dies macht dann ggf. ein Gutachten auch angreifbar. Das ist ja der größte Mangel bei Gutachten der DRV, die zu niedrige Pauschalen zahlt, im Vergleich zu bspw. Gerichtsgutachten.

Bei einer Abrechnung nach GoÄ bekommt man als Selbstzahler meist schnell einen Termin, das Gutachten wird zügig erstellt, alle notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Man bekommt ggf. noch einmal ganz neue Aspekte zur Krankheit. Das kann dann jedoch auch schon mal schnell bis zu EUR 4.000,00 - EUR 5.000,00 kosten.

Die Kosten dafür trägst Du allein. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. [/quote]

auf dem Schwarzmarkt werden jegliche Gutachten für 800 - 1000 € gehandelt.

Ein sehr interessanter Beitrag. :-) Wenn es doch so einfach ist. Es kommt ja auch immer drauf an, welche Art von Gutachten ich brauche. Wenn es nur ein psychiatrisches Gutachten ist, was ohne große körperliche Untersuchungen auskommt, liegt es ggf. schon unterhalb von EUR 1000,00. Wenn ich jedoch Röntgen, Blut, MRT, Ultraschall, EEG, EKG und andere Untersuchungsmethoden benötige läppert es sich nun mal. Schwarzmarkt... Selten so gut gelacht. Wahrscheinlich in perfektem Hochdäutsch fervasst, damit es garrantirt auch glaubwürdig erschaint. Wie? :-) Da wird dann wahrscheinlich sogar von einem Schwangerschaftsabbruch bei einem Mann etwas möglich gemacht.
Valzuunam 17.08.2020 | 10:41
Zitat von Einfach Ich anzeigenausblenden
auf dem Schwarzmarkt werden jegliche Gutachten für 800 - 1000 € gehandelt.
Schwarzmarkt... Selten so gut gelacht. Wahrscheinlich in perfektem Hochdäutsch fervasst, damit es garrantirt auch glaubwürdig erschaint. Wie? :-)
Leider nicht wirklich lustig, sondern es hat einen wahren Kern z.B. https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/vermischtes/article16808… Und mit den richtigen Schlagworten findet man in der Suchmaschine seines Vertrauens schnell mehr. Gott sei Dank schaut die DRV seit dem aber auch genauer hin...
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