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Kostenerstattung für Begleitperson

von ralf10.12.2007 | 21:03
1379 Ansichten
6 Antworten

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Unsere Tochter wird am 09.01.2008 eine REHA-Maßnahme in Wangen beginnen. Wir als Eltern wollen sie natürlich am 09.01.2008 begleiten. Da am 12.01.2008 eine Elterninformation in Wangen stattfindet, zu der unser ERscheinen erwartet wir, überlegen wir für 3 Tage in Wangen zu bleiben, da die Entfernung 650 KM beträgt. Welche Kosten können uns wie erstattet werden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die steuerliche Beurteilung dieses Umstandes richtet sich nach § 33 b EstG. I. Ü. verbelibt es bei den vorherigen Ausführungen.

MfG

5 Antworten

Nixam 11.12.2007 | 06:50
Lassen Sie sich von der Klinik bescheinigen, dass keine Elternunterbringung für die unbedingt erforderliche Elternbesprechung möglich ist. Dann bekommen Sie auch die Hotelkosten erstattet - allerdings nur für die Tage, an denen eine Elternbesprechung stattfindet. Ausserdem erhalten Sie bei PKW-Benutzung EUR 0,40 je KM und Strecke erstattet, da Sie und Ihre Ehefrau gemeinsam dahinfahren. Also FK-Erstattung: 650 KM x EUR 0,40 x 2(Hin+Rückfahrt). Die Hotelkosten werden aber wahrscheinlich nur für eine Nacht- nur für den Tag übernommen, an dem die Elternveranstaltung stattfindet - wenn keine Klinikunterbringung ermöglicht wird. Rufen Sie in der Klinik an und fragen Sie, wie die Elterngespräche diesbezüglich geregelt werden. Dass Sie 3 Tage dort bleiben wollen, ist IHR PROBLEM. Erstattet werden nur Unterbringungskosten für 1 Tag/Nacht, wenn nur an 1 Tag eine Elternbesprechung stattfindet.
...am 11.12.2007 | 07:26
Gibt es die Kilometerpauschale nicht nur für die einfache Strecke, so wie bei der Steuer?
Nixam 11.12.2007 | 08:41
Richtig: Es fahren zwei Personen. Also 2 x EUR 0,20 = EUR 0,40 x KM Bevor wir uns jetzt aber in Kleinkrämerei begeben, gilt: Tatsache ist doch, dass überhaupt etwas erstattet wird.
!am 11.12.2007 | 10:45
Ich glaube, das war damit gemeint. Daß nur die einfache Fahrt erstattet wird und nicht die Hin- und Rückfahrt, wie es Nix in seinem ersten Beitrag darstellte.
Johnboyam 12.12.2007 | 12:32
Ich bin seit Jahren mindestens ein mal im Jahr im Krankenhaus oder in Reha. In meinem Schwb.-ausweis habe ich das "B". für Begleitperson nötig.Was nicht von der DRV übernommen wurde habe ich im Steuerbescheid jeweils unter außergewöhnliche Belastungen abgesetzt. Alles was an Kosten für meine FRau angefallen ist. Vom obersten Finanzgericht auch bestätigt, mit Aktenzeichen.
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