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Experten-Antwort

Kostenträgerwechsel im Rehaantragsverfahren

von Billie07.11.2022 | 09:00
457 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Reha über die DRV wurde bewilligt, leider verschob sich der Termin wegen Corona so dass ich jetzt schon in Rente bin, wenn der neue Termin wäre. So dass jetzt die Krankenkasse zuständig wäre Ist das jetzt so dass die Reha entfällt und ich es bei der Kasse neu beantragen muss. Oder ist es so, dass einfach ein Kostenträger Wechsel stattfindet und ich automatisch zur Reha kann ohne mich weiter zu kümmern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Billie,

es ist richtig, dass bei Bezug einer Altersrente im Regelfall die Krankenkasse Kostenträger für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist. Sofern ein Bewilligungsbescheid für eine Rehabilitation durch Ihren Rentenversicherungsträger erteilt wurde, behält dieser, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, auch bei Beginn einer Altersrente seine Gültigkeit. Die durch die Rehabilitation entstehenden Kosten macht Ihr Rentenversicherungsträger dann bei Ihrer Krankenkasse geltend.

Für Sie ergibt sich keine Änderung. Sie können die von Ihrem Rentenversicherungsträger bewilligte Rehabilitation im Gültigkeitszeitraum des Bewilligungsbescheides beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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