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Experten-Antwort

Kostenubernahme fur Schulbucher und Schreibutensilien

von Jasmin23.08.2015 | 11:52
1120 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, ich beginne zum 01.09.2015 meine Umschulung zur Groß- und Außenhandelskauffrau. Bin aber trotzdem jetzt schon zur Berufsschule gegangen. Nun hat es sich herausgestellt, dass ich 2 Bücher, Taschenrechner, Blöcke, Ordner usw. kaufen muss. Kopiergeld von 20 Eur habe ich auch zahlen müssen. Ich habe gehört, dass die DRV die Kosten für Lernmittel übernimmt. Wie soll ich nun vorgehen? Wo bekomme ich den Antrag her? Freue mich auf eure Rückmeldung Jamin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2015 | 11:03

Hallo Jasmin,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation in Verbindung.

5 Antworten

MXSWam 23.08.2015 | 13:30
???am 23.08.2015 | 13:31
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Betreuer während der Umschulung (Reha-Fachberater der DRV oder Ansprechpartner beim BFW o.ä.) auf und klären Sie diese Frage dort. Bücher werden meines Wissens übernommen (oder zumindest bezuschusst, wenn sie später auch zur Berufsausübung benötigt werden). Die normalen Schreibmaterialien sind in der Regel selbst zu kaufen.
HotRodam 23.08.2015 | 15:23
So etwas könnte mir nicht passieren. Erstens nützen Umschulungsmaßnahmen nur den Veranstaltern und den Verschönern unserer gefakten Arbeitslosenstatistiken und zweitens wüsste ich was Schöneres als vor dem offiziellen Umschulungsbeginn die Berufsschule zu besuchen !
Herr Z.am 23.08.2015 | 18:58
Tariflicher Einstiegslohn für Groß- u. Einzelhandelskaufleute 1800 bis 2400 Euro (Brutto) = ca. 1.080 bis 1.440 Netto. 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z. http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071…
=//=am 24.08.2015 | 09:59
Einen Stift haben Sie hoffentlich... Gerade jetzt zum Schulanfang bekommen Sie Blöcke, Ordner, Taschenrechner bei allen großen Discountern zu einem Spottpreis. Man kann es auch übertreiben.
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