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Experten-Antwort

Kostenübernahme der Übernachtung vor Beginn der Maßnahme?

von Wilhelm25.08.2018 | 18:00
492 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe letzte Woche mit einer Rehavorbereitung an einem Berufsförderungswerk begonnen. Den Bescheid habe ich sehr kurzfristig erhalten, das BfW hatte nicht mal mehr Zeit, mir die Infomaterialien zu schicken. So blieb es bei einem kurzen Telefonat - und meine Rehaberatung war auch noch im Urlaub... Beginn der Maßnahme war am ersten Tag um 08.00 Uhr, da sollte ich mich im BfW anmelden. Da ich kein Auto habe und eine Anfahrtszeit von 4 Stunden, musste ich schon am Vortag anreisen und in einem Hotel vor Ort übernachten. Das BfW konnte mir aus versicherungsrechtlichen Gründen das Zimmer nicht schon einen Tag vorher zur Verfügung stellen. Da ich keine andere Wahl hatte - ersetzt die DRV Übernachtungskosten vor einer Maßnahme?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2018 | 15:29

Nachdem Sie Ihren Rehafachberater zwischen der Bescheiderteilung und dem Rehabeginn telefonisch nicht erreichen konnten, sollten Sie dies erneut versuchen und ihn darauf hinweisen.

2 Antworten

Grokoam 26.08.2018 | 06:51
Nö.
Knurpsam 26.08.2018 | 09:33
"Ist wegen des langen Weges zum Rehabilitationsort ausnahmsweise eine Anreise bereits am Vortag notwendig, besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld bereits ab dem Tag der Anreise. Dieses ist jedoch vorher mit dem Rehabilitationsträger zu klären." Quelle: Schell, SGB IX § 65 Leistungen zum Lebensunterhalt Das hätten Sie vorher abklären müssen. Das BfW selbst hat aber auch nicht richtig gerechnet. Die Versicherung oder die Teilnahme insgesamt hätte ab dem ersten Umschulungstag um 00.00 Uhr gestanden. Für solche Fälle wie Ihren werden an vielen BFWs die Schlüssel an der Rezeption hinterlegt und können um 00.00 Uhr abgeholt werden.
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