Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang Lohnfortzahlung danach die Krankasse bis 78 Wochen Krankengeld. Danach zahlt die Agentur für Arbeit AloGeld als sog. Nahtlosigkeit bis festgestellt wird ob Sie Rentner werden oder nicht.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung beginnen wieder von vorn, wenn Sie nach der ersten Krankheit (gleiche) mindestens wieder für 6 Monate gearbeitet haben (ohne Krankheit).
Das Krankengeld und die Nahtlosigkeit müssen beantragt werden.