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Experten-Antwort

Krank nach Altersteilzeit

von Elke31.05.2020 | 09:59
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 30.04.2020 endete meine Altersteilzeit. Wegen einer Bandscheibenn OP bin ich seit 30.12.2019 krank und war der Meinung das ich ab 01.05.2020 Krankengeld bekomme. Leider hat in der Altersteilzeit der Arbeitgeber nur den ermäßigten Beitragssatz gezahlt und somit steht mir kein Krankengeld zu, laut Krankenkasse muss ich jetzt Hartz 4 beantragen. Also 46 Jahre voll, plus 10 Monate Hartz 4 darf ich dann in die abschlagsfreie Rente mit 63 und 10 Monaten gehen?Mein Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte wäre der 01.03.2021 abschlagsfrei laut Rentenauskunft, da ich 46 Jahre voll habe. Mein Geburtstag ist der 13.04.1957. Vielen Dank schon einmal und LG Elke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

inwieweit zu Recht kein Anspruch auf Krankengeld besteht, können wir hier im Forum der Rentenversicherung nicht beurteilen. Dem Rentenanspruch ohne Abschläge zu dem genannten Termin steht aber nichts im Wege, wenn Sie bereits vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen voll hatten - und das ist nach Ihrer Aussage mit 46 Jahren ja der Fall.

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4 Antworten

Katinka1971am 31.05.2020 | 11:50
Ich muss zugeben, ich verstehe es gerade nicht. Sie haben Altersteilzeit. Während der aktiven Phase wurden sie krank und der AG hat in der aktiven Phase voll weitergezahlt. Jetzt sind sie in der inaktiven Phase und er zahlt nicht weiter? Warum hat der AG nur einen verminderten Beitragssatz bezahlt? Wenn in meiner Firma jemand in Altersteilzeit geht, arbeitet er ja, halt nur anders. Mehr Stunden bei gleichem Geld z. B.! Oder man verzichtet erstmal auf einen Teil des Geldes und erhält dieses dann in der nicht aktiven Phase. Krankenversicherung aus dem Lohn wird aber immer gezahlt. Ich glaube aber, sie sind hier falsch mit der Frage. Sie bräuchten jemanden, der das jetzt mit KK und AG klärt.
Siehe hieram 31.05.2020 | 15:55
Dass Ihr Arbeitgeber in der Freistellungsphase nur einen ermäßigten Beitragssatz bezahlt hat, ist nicht ungewöhnlich, hängt aber letztendlich auch davon ab, was genau in Ihrem individuellen Vertrag zur ATZ vereinbart wurde. Legen Sie diesen im Zweifelsfall also Ihrer zuständigen Krankenkasse vor und lassen Sie die Mitarbeiter dort überprüfen, ob die Beitragszahlung korrekt erfolgt ist. Ob Hartz IV, also ALG II, dann jetzt die tatsächlich einzige Option ist, sollten Sie mit der Agentur für Arbeit klären. Sie dürften ja auch nach einer ATZ weiter arbeiten, also klären Sie bitte dort, ob Sie evtl. Ansprüche auf ALG I haben. Falls Sie ALG II noch nicht beantragt haben (das können Sie, auch wenn ALGI noch nicht geklärt ist), laden Sie sich ein Antragsformular online herunter, füllen dieses aus und werfen es noch HEUTE vor Mitternacht in den Briefkasten Ihres zuständigen Jobcenters. Nehmen Sie einen Zeugen mit, der den Einwurf dort bestätigt. Damit hätten Sie dann noch einen Anspruch auch für den Monat Mai gesichert. Wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt haben, können Sie dann zum 01.03.2021 in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen. Ist Ihr Konto schon geklärt? Sonst nutzen Sie die folgenden Wochen, dies zu veranlassen. Es ist auch online möglich: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Alles Gute und schöne Pfingsten!
Bernd1302am 01.06.2020 | 20:57
Wenn die ATZ im Blockmodell vereinbart wurde, ist in der Freistellungphase keine AU-Bescheinigung mehr erforderlich, da das angesammelt Geld dann ausgezahlt wird. Deshalb werden ermässigte Krankenkassenbeiträge abgeführt und es entsteht kein Krankengeldanspruch. Das Ziel der ATZ war ja wohl auch der Übergang im Anschluss daran in die Rente zu gehen. Dem Rentenantrag steht vermutlich auch nichts im Weg, nur wird sie dann gekürzt. Alternativ möglich wäre ALG-Bezug, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob hier eine Sperrzeit zum Tragen kommen würde. Auf jeden Fall müssten Sie dann arbeitsfähig sein. Dann würden sogar noch weitere Rentenpunkte entstehen. Wenn Sie eventuell arbeitsfähig sein könnten, würde ich schnellstmöglich Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen, wäre dann ab Juni noch denkbar.
Bernd1302am 01.06.2020 | 20:57
Wenn die ATZ im Blockmodell vereinbart wurde, ist in der Freistellungphase keine AU-Bescheinigung mehr erforderlich, da das angesammelt Geld dann ausgezahlt wird. Deshalb werden ermässigte Krankenkassenbeiträge abgeführt und es entsteht kein Krankengeldanspruch. Das Ziel der ATZ war ja wohl auch der Übergang im Anschluss daran in die Rente zu gehen. Dem Rentenantrag steht vermutlich auch nichts im Weg, nur wird sie dann gekürzt. Alternativ möglich wäre ALG-Bezug, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob hier eine Sperrzeit zum Tragen kommen würde. Auf jeden Fall müssten Sie dann arbeitsfähig sein. Dann würden sogar noch weitere Rentenpunkte entstehen. Wenn Sie eventuell arbeitsfähig sein könnten, würde ich schnellstmöglich Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen, wäre dann ab Juni noch denkbar.
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