Dass Ihr Arbeitgeber in der Freistellungsphase nur einen ermäßigten Beitragssatz bezahlt hat, ist nicht ungewöhnlich, hängt aber letztendlich auch davon ab, was genau in Ihrem individuellen Vertrag zur ATZ vereinbart wurde.
Legen Sie diesen im Zweifelsfall also Ihrer zuständigen Krankenkasse vor und lassen Sie die Mitarbeiter dort überprüfen, ob die Beitragszahlung korrekt erfolgt ist.
Ob Hartz IV, also ALG II, dann jetzt die tatsächlich einzige Option ist, sollten Sie mit der Agentur für Arbeit klären. Sie dürften ja auch nach einer ATZ weiter arbeiten, also klären Sie bitte dort, ob Sie evtl. Ansprüche auf ALG I haben.
Falls Sie ALG II noch nicht beantragt haben (das können Sie, auch wenn ALGI noch nicht geklärt ist), laden Sie sich ein Antragsformular online herunter, füllen dieses aus und werfen es noch HEUTE vor Mitternacht in den Briefkasten Ihres zuständigen Jobcenters. Nehmen Sie einen Zeugen mit, der den Einwurf dort bestätigt. Damit hätten Sie dann noch einen Anspruch auch für den Monat Mai gesichert.
Wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt haben, können Sie dann zum 01.03.2021 in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen. Ist Ihr Konto schon geklärt? Sonst nutzen Sie die folgenden Wochen, dies zu veranlassen. Es ist auch online möglich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Alles Gute und schöne Pfingsten!