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Zur Experten-Antwort springenHallo Elke,
inwieweit zu Recht kein Anspruch auf Krankengeld besteht, können wir hier im Forum der Rentenversicherung nicht beurteilen. Dem Rentenanspruch ohne Abschläge zu dem genannten Termin steht aber nichts im Wege, wenn Sie bereits vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen voll hatten - und das ist nach Ihrer Aussage mit 46 Jahren ja der Fall.
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