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Experten-Antwort

Krank schreiben oder ALG1 wenn EMR-Verlängerung abgelehnt wird?

von Wuschel26.04.2020 | 11:47
744 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 60 Jahre alt und GB50%. Meine EMR (2Jahre) läuft in 4 Monaten aus. Verlängerungsantrag ist gestellt. Vor Verrentung war ich aus Reha krank geschrieben (Restzeit Krankengeldanspruch 38 Wochen) entlassen worden. Fühle mich nach wie vor arbeitsunfähig. Meine Ärzte sind der Meinung: Zustand unverändert. Sollte also verlängert werden. Was aber, wenn nicht? Pferde kotzen gelegentlich vor der Apotheke! Habe auch noch 2 Jahre ALG1-Anspruch. Vielen Dank für Antworten Wuschel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wuschel,

im Rahmen dieses Forums geben wir gerne Auskunft zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Frage nach Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit) können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die in Frage kommenden Leistungsträger zu wenden um etwaige Ansprüche zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Klaasam 26.04.2020 | 13:11
Wenn die Rente endet, sind Sie aus Sicht der DRV nicht mehr erwerbsgemindert. Welchen Anspruch Sie möglichweise danach haben müssen Sie persönlich klären mit Ihrer KK und dem Arbeitsamt. Sollten Sie vor haben gegen einen ggf negativen Bescheid in Widerspruch zu gehen, sollten Sie sich krankschreiben lassen, woraufhin bspw die Agentur für Arbeit sehr wahrscheinlich den eigenen ärztlichen Dienst einschalten wird und Sie ggf in die Nahtlosigkeitsregelung fallen und keine Bewerbungsanstrengungen unternehmen müssen. Wie auch immer, sollten Sie ein paar Monate vor auslaufen der Rente bereits Anträge stellen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
SoZiam 26.04.2020 | 14:51
Sofern Sie noch Restanspruch auf KG haben, würde dieser wieder aufleben. Dafür dann einfach vom Arzt krank schreiben lassen, als Folgebescheinigung. Den Tipp hier: sollten Sie allerdings nicht wirklich befolgen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie das kurz vor Ende der EMR und wenn Sie noch keinen Bescheid über die Verlängerung haben, sich darum zu kümmern. Sich Monate davor zu kümmern, ist sinnlos.
ZiSoam 26.04.2020 | 15:12
Zitat von SoZi anzeigenausblenden
(Restzeit Krankengeldanspruch 38 Wochen) entlassen worden. Fühle mich nach wie vor arbeitsunfähig. Meine Ärzte sind der Meinung: Zustand unverändert. Sollte also verlängert werden. Was aber, wenn nicht? Pferde kotzen gelegentlich vor der Apotheke! Habe auch noch 2 Jahre ALG1-Anspruch. Vielen Dank für Antworten Wuschel
Sofern Sie noch Restanspruch auf KG haben, würde dieser wieder aufleben. Dafür dann einfach vom Arzt krank schreiben lassen, als Folgebescheinigung. Den Tipp hier: sollten Sie allerdings nicht wirklich befolgen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie das kurz vor Ende der EMR und wenn Sie noch keinen Bescheid über die Verlängerung haben, sich darum zu kümmern. Sich Monate davor zu kümmern, ist sinnlos.
Nun ja, offiziell hat man sich 3 Monate vor Ablauf der Rente vorsorglich schon bei der AfA zu melden. Allerdings wird das dennoch nicht mehr so gerne gesehen. Die AfA fängt dann an zu arbeiten und zwei Monate später hat der Kunde dann doch seine Verlängerung bekommen und die Arbeit war für die Katz. Es sollen wohl mittlerweile keine Nachteile mehr entstehen, wenn man erst kurz vorher bei der AFA aufschlägt.
SaZoam 26.04.2020 | 15:23
Zitat von ZiSo anzeigenausblenden
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
K-Dam 26.04.2020 | 18:45
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
Hallo, genau das mit dem KG Restanspruch ist mir verneint worden siehe auch in meinem Beitrag/Frage. Die EMR Zeit ist wie durchgehend weiter krank geschrieben und geht voll auf die 78 Wochen. Weil die KK davon ausgeht, das man ja bei einer EMR auch krank ist. Auch ohne Krankschreibung geht es nach meiner KK voll auf die Zeitschiene. Ich hätte eigentlich noch ca. 50 Wochen Restzeit gehabt. Aber abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen K-D
ZiSoam 26.04.2020 | 20:34
Nun ja, offiziell hat man sich 3 Monate vor Ablauf der Rente vorsorglich schon bei der AfA zu melden. Allerdings wird das dennoch nicht mehr so gerne gesehen. Die AfA fängt dann an zu arbeiten und zwei Monate später hat der Kunde dann doch seine Verlängerung bekommen und die Arbeit war für die Katz. Es sollen wohl mittlerweile keine Nachteile mehr entstehen, wenn man erst kurz vorher bei der AFA aufschlägt.
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
Wer befristet EM ist und diese wird nicht verlängert IST(sofern man nicht zurück in das meist ruhende Arbeitsverhältnis einsteigen kann oder gesundheitlich nicht mehr tauglich ist) quasi arbeitslos. Selbst wenn man sich weiterhin für EM hält, die RV könnte anders entscheiden. Wird eine Dauerrente entzogen, ist man sogar gleich beim Jobcenter! Als ich noch befristet berentet war, ist das mit den 3 Monaten eigentlich Usus gewesen. Da hieß es bei der AfA, gut, dass sie sich melden, sollte es nicht verlängert werden, kommen sie bitte persönlich, sobald sie es genauer wissen. Man erhält dann eine Kundennummer und diverse Zugangsdaten. Mein Arbeitsverhältnis bestand noch,wäre aber gesundheitlich nicht mehr gegangen. Dieses stand auch so im Rentenbescheid. Damit die AfA nicht voreilig arbeiten muss, wird der Zeitraum nicht mehr so eng gesehen. Aber auf den letzten Drücker sollte man sich auch nicht erst melden.
Siehe hieram 26.04.2020 | 20:03
Bitte lesen Sie hierzu auch den Beitrag zu dem ähnlichen Thema https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/volle-em… Insbesondere dann auf der 2ten Seite, dort geht es um das Krankengeld nach Erwerbsminderungsrente mit dem entsprechenden Urteil dazu. Einen schönen Sonntagabend!
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