Nun ja, offiziell hat man sich 3 Monate vor Ablauf der Rente vorsorglich schon bei der AfA zu melden. Allerdings wird das dennoch nicht mehr so gerne gesehen. Die AfA fängt dann an zu arbeiten und zwei Monate später hat der Kunde dann doch seine Verlängerung bekommen und die Arbeit war für die Katz. Es sollen wohl mittlerweile keine Nachteile mehr entstehen, wenn man erst kurz vorher bei der AFA aufschlägt.
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
Wer befristet EM ist und diese wird nicht verlängert IST(sofern man nicht zurück in das meist ruhende Arbeitsverhältnis einsteigen kann oder gesundheitlich nicht mehr tauglich ist) quasi arbeitslos. Selbst wenn man sich weiterhin für EM hält, die RV könnte anders entscheiden. Wird eine Dauerrente entzogen, ist man sogar gleich beim Jobcenter! Als ich noch befristet berentet war, ist das mit den 3 Monaten eigentlich Usus gewesen. Da hieß es bei der AfA, gut, dass sie sich melden, sollte es nicht verlängert werden, kommen sie bitte persönlich, sobald sie es genauer wissen. Man erhält dann eine Kundennummer und diverse Zugangsdaten. Mein Arbeitsverhältnis bestand noch,wäre aber gesundheitlich nicht mehr gegangen. Dieses stand auch so im Rentenbescheid. Damit die AfA nicht voreilig arbeiten muss, wird der Zeitraum nicht mehr so eng gesehen. Aber auf den letzten Drücker sollte man sich auch nicht erst melden.