Hallo Steffen Richter,
wir gehen davon aus, dass Sie 1956 geboren sind. Als Schwerbehinderter mit GdB von mindestens 50% könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten (35 Versicherungsjahre liegen vor) erhalten, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 %. Erst bei einer Antragstellung mit 63 Jahren und 10 Monaten, könnten Sie die Altersrente für Schwerbehinderte abschlagsfrei erhalten.
Sollten Sie mit Ihrer Rente den Lebensunterhalt nicht bestreiten können, würden Sie bei Ihrer Stadtverwaltung Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Sozialhilfe bzw. Leistungen der Grundsicherung beantragen.