Guten Morgen,
hinsichtlich der Entgeltfortzahlung handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die mit dem AG zu kommunizieren ist.
Aber egal, ob Sie einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag stellen, im Ergebnis wird der Rentenversicherungsträger die Frage der Erwerbsminderung in beiden Fällen beantworten. Entweder direkt eine Rente bewilligen oder den Reha-Antrag mit vorliegendem Entlassungsbericht ggf. in einen Rentenantrag umdeuten.
Freundliche Grüße