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Krank während Altersteilzeit

von gast26.01.2010 | 08:34
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2 Antworten

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Hallo, ich mache seit Dezember Altersteilzeit. Wie ist das, wenn ich krank bin. Werden die Krankheitszeiten zusammengezählt. (z.B. im Vierteljahr 3 x 2 Wochen) oder zählt es nur pro Krankschreibung. (wenn länger als 6 Wochen) Bin etwas verunsichert, weil mir gesagt wurde, ich muss die Fehlzeit nacharbeiten?? Wer kennt sich aus? Lieben Dank für Antworten Sabine Gruebel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Krankheit während der Altersteilzeit kann zu sozialen Härten führen. In der Arbeitsphase des Blockmodells und im Teilzeitmodell hat der/die Angestellte entsprechend der tariflichen Regelung längstens einen 6- bzw. 26-wöchigen Gehaltsfortzahlungsanspruch. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Aufstockungsleistung durch den Arbeitgeber, sondern nur Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld wird allerdings bei Pflichtversicherten nur vom Bruttoentgelt (= 50 %) gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Arbeitsamt den Aufstockungsbetrag von 20 %, allerdings nur für höchstens 6 Jahre. Die Zeit einer Erkrankung über die Entgeltfortzahlung hinaus (6 oder 26 Wochen) muss zur Hälfte nachgearbeitet werden.

1 Antworten

Gabiam 26.01.2010 | 08:54
Auch in ATZ 6 Wo. lohnfortzahlung. Wenn sie ab der 6 Woche z. B. noch 8 Wo. krank sind ,davon 50% also 4 Wochen nacharbeiten. Vorsicht Krankengeld oft nur die Hälfte. Immer vorsichtig sein nicht länger als 6 Wo. krank mit derselben Krankheit. Auch ATZ hat nicht nur Vorteile. Gruß Gabi
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