Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu längstens
7 Tage unterbrochen werden. Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird.
Bei einer länger als 7 Tage andauernden Unterbrechung gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag
der Unterbrechung an als abgebrochen.