Hallo Tschuls,
die vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft die Diagnose, aufgrund derer die stufenweise Wiedereingliederung erforderlich ist. Diese stellt also keinen Grund für eine Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung dar. Für eine krankheitsbedingte Unterbrechung ist ein erneuter Nachweis erforderlich, damit Ihnen auch das Übergangsgeld weitergezahlt werden kann. Bei vorliegendem Nachweis kann das Übergangsgeld grundsätzlich für bis zu 7 Tage fortgezahlt werden. Bei Abbruch der stufenweisen Wiedereingliederung aufgrund längerer Unterbrechung besteht vom 1. Tag der Unterbrechung an kein Anspruch auf Übergangsgeld.