Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krank während stufenweisen Wiedereingliederung

von Tschuls14.07.2024 | 06:46
6565 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum! Ich befinde mich aktuell in der ersten Woche meiner stufenweisen Wiedereingliederung und mir liegt bis zum 29.7. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Den ersten Tag konnte ich gut bewältigen. Seit Tag 2 bin ich leider nicht mehr arbeitsfähig, weil ich an einem Erkältungsvirus erkrankt bin. (Andere Diagnose als Erkrankung vor Wiedereingliederung) Ich habe bereits gelesen, dass die Wiedereingliederung bis zu 7 Tage unterbrochen werden kann, danach gilt die Maßnahme als gescheitert. Meine Frage: Benötige ich für den Zeitraum (während meiner Wiedereingliederung), in dem ich arbeitsunfähig bin, erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Oder ist das unrelevant, weil ohne bis 29.7. eine vorliegt? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tschuls,

die vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft die Diagnose, aufgrund derer die stufenweise Wiedereingliederung erforderlich ist. Diese stellt also keinen Grund für eine Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung dar. Für eine krankheitsbedingte Unterbrechung ist ein erneuter Nachweis erforderlich, damit Ihnen auch das Übergangsgeld weitergezahlt werden kann. Bei vorliegendem Nachweis kann das Übergangsgeld grundsätzlich für bis zu 7 Tage fortgezahlt werden. Bei Abbruch der stufenweisen Wiedereingliederung aufgrund längerer Unterbrechung besteht vom 1. Tag der Unterbrechung an kein Anspruch auf Übergangsgeld.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

grundsätzlicham 15.07.2024 | 05:25
Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Diagnose 1 haben bis 29.07. reicht das. Sie müssen nur, wenn die Eingliederung um 7 Tage unterbrochen wird, es entsprechend auf der Abschlussmitteilung, die Ihnen ausgehändigt worden sein sollte, vermerken, dass Eingliederung zum Tag X abgebrochen. Sie sind dann jetzt wieder im Krankengeldbezug und müssen schauen, ob ggf. zum späteren Zeitpunkt eine Eingliederung über Krankenkasse möglich ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026