Hallo Katja,
selbständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig der Versicherungspflicht.
Verkürzt dargestellt lässt sich eine Annahme einer Weisungsabhängigkeit aufgrund der ärztlichen Verordnung annehmen.
Daher auch die Frage, ob Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung tätig sind. Welche konkreten Nachweise Ihr Rentenversicherungsträger möchte, lässt sich hier nicht beantworten.
Es bietet sich sicherlich zunächst einmal an wahrheitsgemäß mitzuteilen. Diese Erklärung beruht vermutlich auf Fakten, die dann ggf. auch als Nachweise nachgereicht werden können.
Bei geringfügigem Arbeitseinkommen tritt Versicherungsfreiheit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung