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Experten-Antwort

Krankengeld

von Karin28.10.2013 | 15:28
1199 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich soll nach langer Krankheit Wiedereingegliedert werden. Wie sieht es aus,wenn ich in dieser Phase kündige und den Urlaubsanspruch nehme,zahlt die Krankenkasse trotzdem weiter das Krankengeld? Vielen Dank Karin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2013 | 16:24

Hallo Karin,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Krankenversicherungsrecht zu beantworten. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

1 Antworten

departmentalam 28.10.2013 | 16:44
Urlaub können Sie nur nehmen, wenn Sie wieder für Ihren Arbeitgeber arbeiten. In der Wiedereingliederung werden Sie von der GKV bezahlt, da können Sie gar keinen Urlaub nehmen. Also wenn Sie danach kündigen, sind Sie nicht krank, sondern es ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Nur wird die Sie sperren, weil Sie gekündigt haben und Sie bekommen befristet kein Geld.
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